Rechtsgutachten belastet die Universität Freiburg schwer

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Wed Aug 17 18:28:06 UTC 2016


 
-----Original-Nachricht-----
Betreff: Rechtsgutachten
Datum: 2016-08-17T20:24:10+0200
Von: "baden.wuerttemberg at t-online.de" <baden.wuerttemberg at t-online.de>
An: "baden.wuerttemberg at t-online.de" <baden.wuerttemberg at t-online.de>
 
 
 
 
Sonja Walter
August-Ganther-Str. 12
79117 Freiburg
Phone 0761/640209
 
universe at t-online.de
 
 
 
Verein der
Richter und Staatsanwälte
in Niedersachsen
Richard-Wagner-Platz 1
 
26135 Oldenburg
 

 

 
Betreff   Tödliche medizinische Versuche in Niedersachsen
 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anschreiben an Herrn Gabriel im Text unten wird unter anderem auf ein 
aktuelles Rechtsgutachten des Münchner Rechtswissenschaftlers Heinz Schöch 
Bezug genommen, der zu den Mitgliedern der Evaluierungskommission 
Freiburger Sportmedizin zählte. Dem Gutachten kann entnommen werden, dass 
die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Freiburg seit Jahren Straftaten an 
Patienten der Universitätsklinik Freiburg vertuschen. Zu diesen 
Staatsanwälten zählt der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Richterbundes 
Christoph Frank. Auch in Niedersachsen liegen teilweise hochbrisante und 
lebensbedrohliche Verhältnisse in der Krankenversorgung vor, weshalb die 
Unterzeichnerin den Bundesvizekanzler Herrn Gabriel um Stellungnahme in der 
Sache ersucht hat, dessen Wahlkreis in NIedersachsen liegt. Die Photos im 
Text unten waren im Originalschreiben an Herrn Gabriel nicht enthalten. 
Nachdem Herr Gabriel das Anschreiben ohne Antwort liess, wurde das 
Schreiben als offenes Schreiben verschickt. Zu diesem Zweck wurden die 
Photos eingefügt, damit die Leser sich ein Bild von den Personen machen 
können, auf welche sich das Schreiben bezieht

Mit freundlichen Grüssen

Sonja Walter
 
 
 
 

Sonja Walter
August-Ganther-Str. 12
79117 Freiburg
Phone 0761/640209
 
universe at t-online.de
 
 


Herrn
Sigmar Gabriel
SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1

11011 Berlin

 
 


Folter und Mord in Krankenhäusern
und Vollzugsanstalten in Deutschland



Sehr geehrter Herr Gabriel,

auf die vorangegangenen Mails/Schreiben wird Bezug genommen.

1.
Es wurde vorgetragen, dass in der Universitätsklinik Göttingen zahlreiche 
Schlaganfallpatienten und psychisch kranke Patienten infolge von 
medizinischen Versuchen mit EPO verstorben sind. Die Versuche sollten dazu 
dienen festzustellen, ob EPO die kognitive Leistungsfähigkeit von kognitiv 
eingeschränkten Patienten verbessert. Der Tod der Patienten wurde von den 
Medizinern billig in Kauf genommen, weil zum Zeitpunkt der Studien in der 
medizinischen Fachwelt bereits hinlänglich bekannt war, dass EPO zu 
Blutgerinnseln, Embolien und Herzinfarkt führen kann, was auch der Fall 
war. Die Versuche wurden von der Forscherin Frau Ehrenreich des 
Max-Planck-Instituts in Göttingen in Zusammenarbeit mit der 
Universitätsklinik Göttingen durchgeführt, bei dem Sponsor handelte es sich 
um das Pharmazie-Unternehmen Johnson & Johnson. Bekanntlich haben Sie in 
Göttingen studiert und zählen zum Kuratorium des Max-Planck-Instituts in 
Göttingen. Infolge der tödlich verlaufenen Versuche hat sich das 
Pharmazie-Unternehmen nachfolgend von der Studie distanziert,

Zitat:

"Johnson & Johnson hatte nach Bekanntwerden der vorläufigen Ergebnisse 
prompt eine Warnmeldung an die amerikanischen und europäischen 
Arzneimittelbehörden herausgegeben – ohne Rücksprache mit den zuständigen 
Forschern. Zugleich beeilte sich das Unternehmen, in einer Pressemitteilung 
auf Distanz zu der Untersuchung zu gehen. Zwar habe man das verwendete 
Medikament sowie Geldmittel beigesteuert, sich aber weder am Design noch an 
der Durchführung der Studie beteiligt. Es sei auch nicht geplant, neue 
Anwendungen von Epoetin alfa zu erforschen oder entsprechende Vorhaben in 
Zukunft zu unterstützen, bekräftigt auf Anfrage Firmensprecherin Anne 
Wenders von Janssen-Cilag, einer Tochter von Johnson & Johnson, die das 
Epo-Präparat unter den Namen Eprex und Erypo in Europa vermarktet. Zu den 
Gründen für die deutliche Abgrenzung von der Studie, die der Konzern 
immerhin mitfinanzierte, äußert sich Wenders nicht"

Zitatende

http://www.zeit.de/2009/14/M-Epo/komplettansicht
<http://www.zeit.de/2009/14/M-Epo/komplettansicht>

Mehrere Anfragen an Sie zu der Frage, ob medizinische Versuche an kognitiv 
eingeschränkten Patienten überhaupt zulässig sind bzw. ob eine 
rechtswirksame Einwilligung der verstorbenen Patienten in die hochriskanten 
Versuche vorliegt, blieben ohne Antwort. Für den Fall, dass keine 
rechtswirksame Aufklärung und Einwilligung der Patienten nachgewiesen 
werden kann, ist davon auszugehen, dass die Durchführung der tödlichen 
Experimente den Tatbestand gem. § 211 StGB (Mord) erfüllt. Denn der Tod der 
Patienten wurde billig in Kauf genommen, Anlass für die Versuche waren 
niedere Motive, weil die Versuche dem Profit und der beruflichen 
Profilierung der Mediziner dienen sollten. Obwohl die Unterzeichnerin Sie 
wiederholt auf dem normalen Postweg und via Mail angeschrieben hat, liegt 
bis heute keine Stellungnahme von Ihnen vor.





Sigmar Gabriel lässt zugunsten von Forschung und Profit Kranke quälen und 
töten

2.
Zudem hat die Unterzeichnerin in wiederholten Mails/Schreiben an Sie 
vorgetragen, dass auch in Baden-Württemberg Kinder und Kranke zwecks 
Forschung und Profit gequält und/oder getötet werden, indem ohne 
rechtswirksame Risikoaufklärung Forschung an den Kranken betrieben wird 
oder indem den Opfern die notwendige kunstgerechte Behandlung von Seiten 
der Landesregierung und von kriminellen Landesbediensteten entzogen wird, 
welche die Zahlungen der Krankenkassen veruntreuen. Bereits in einem Urteil 
vom 30.11.2011 hat die 14. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg auf den 
Seiten 12 ff in den Entscheidungsgründen festgestellt, dass die 
Landesregierung von Baden-Württemberg und die Freiburger 
Universitätsleitung kriminelle Mediziner protegiert und mit Beförderung 
und/oder mit finanziellen Zuwendungen belohnt haben, bzw. dass es sich bei 
diesen Äusserungen um zulässige Meinungsäusserungen im Sinne von Art. 5 
Abs. 1 GG handelt, weil die Äusserungen auf Tatsachen beruhen (Az. 14 O 
281/10).

Dem Verfahren lag eine Unterlassungsklage des Rektors der Universität 
Freiburg Hans-Jochen Schiewer zugrunde, der mit der Klage öffentliche 
Äusserungen über die katastrophalen und für die Bevölkerung unzumutbaren 
Verhältnisse im Bereich der Universitätsklinik Freiburg verhindern wollte. 
Bei der streitgegenständlichen Freiburger Universitätsleitung handelte es 
sich um den ehemaligen Freiburger „Doping-Rektor“ Wolfgang Jäger, dessen 
Nachfolger Andreas Vosskuhle (der seit 1999 einen Lehrstuhl für 
Öffentliches Recht in Freiburg unterhält und 2008 auf Vorschlag der SPD ans 
Bundesverfassungsgericht berufen wurde) und um den amtierenden und Klage 
führenden Freiburger Rektor Hans-Jochen Schiewer. Das Urteil ist seit 2012 
rechtskräftig. Die oben genannten streitgegenständlichen Äusserungen 
bezogen sich unter anderem auf die Abteilung des Freiburger 
Skandal-Chirurgen Hans-Peter Friedl, die Abteilung des Freiburger 
Krebsmediziners Roland Mertelsmann und auf die Freiburger Sportmedizin, die 
wegen dem Doping-Skandal im Radsport im Jahr 2007 bundesweit für 
Schlagzeilen sorgte.

Der Inhalt des Verfahrens und das Urteil hätten gem. Art. 84 Abs. 3 bis 5 
GG zwingend dazu führen müssen, dass die Bundesregierung gegen die 
Landesregierung und gegen die Freiburger Universitätsleitung und 
Klinikleitung Massnahmen  ergreift um dem Quälen und Töten von Kranken 
durch die Landesregierung und durch kriminelle Landesbedienstete – zu denen 
die Freiburger Rektoren und Klinikdirektoren der letzten Jahre zählen - ein 
Ende zu setzen und die Täter vor ein Gericht zu bringen. Inhalt des 
Verfahrens war unter anderem die nachweisliche und im Verfahren unstreitige 
Tatsache dass zahlreiche Patienten der Universitätsklinik Freiburg zwecks 
Forschung und Profit infolge von unqualifizierten medizinischen Versuchen 
entsetzlich misshandelt wurden. Auch wurde in der Klageabweisungsbegründung 
vom 07.11.2011 unter Beweisantritt vorgetragen, dass die Staatsanwaltschaft 
und die im Medizinrecht zuständigen Richter die Täter schützen.
 
Das pflichtwidrige Unterlassen der notwendigen Massnahmen durch Sie, durch 
Frau Merkel und den Bundesjustizminister lässt sich nur so verstehen, dass 
Straftaten an Kranken zugunsten der Pharmazieaktionäre von Ihnen persönlich 
bundesweit betrieben werden oder zumindest im Einvernehmen mit Ihnen 
erfolgen. Denn Straftaten an Kranken werden von der Landesregierung in 
Baden-Württemberg unter dem grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann 
und den von Herrn Kretschmann bestellten Ministern sowie deren 
Amtsvorgängern in Zusammenarbeit mit linientreuen Staatsanwälten und den 
von der Landesregierung und Bundesregierung im Bereich Medizinrecht zum 
Richter berufenen Personen bereits seit Jahren im Sinne einer Bande 
betrieben. In diesem Zusammenhang ist immer wieder zu beobachten, dass 
freiwerdende Richterstellen am Landgericht Freiburg, am Oberlandesgericht 
Karlsruhe, am Bundesgerichtshof und am Bundesverfassungsgericht bevorzugt 
mit Dozenten der Universität Freiburg oder mit Staatsanwälten oder anderen 
linientreuen Personen besetzt werden, welche zuvor das Ausbeuten und Quälen 
und Töten von Kindern und Kranken mit besonderer Dienstbeflissenheit 
vertuscht und gefördert haben und das Amt des Richters dann ebenfalls dazu 
missbrauchen Behandlungsfehler und/oder Straftaten an den Kranken zu 
vertuschen und zu fördern wie zum Beispiel Andreas Vosskuhle, der nicht 
einmal davor zurückschreckt unter Verletzung von §§ 18, 19 BVerfGG in 
eigener Sache zu entscheiden um Straftaten an Patienten der 
Universitätsklinik Freiburg zu vertuschen, die eine Zeit fielen, als Herr 
Vosskuhle Aufsichtsratsvorsitzender der Universitätsklinik Freiburg und in 
dieser Folge unmittelbar Prozesspartei im Verfahren war. Anscheinend 
befriedigen Sie und Frau Merkel und Herr Vosskuhle sich lustvoll daran 
Kinder zu töten und Frauen zu quälen bis diese nur noch ein zuckendes 
Bündel Schmerzen sind wie zum Beispiel eine hier bekannt gewordene 
Patientin des Freiburger Neurozentrums, denn nur so lässt sich erklären, 
dass die wiederholten Dienstaufsichtsbeschwerden an Frau Merkel und an Sie 
und an den amtierenden Bundesjustizminister Herrn Maas ohne Antwort 
blieben,

Zitat Ehemann

„Ich selbst wurde vor ca. 2,5 Jahren, es war im März 2010, schwer 
geschädigt bzw. vielmehr meine Frau.

Wenn ich die Geschichte des jungen Mannes aus der Badischen Zeitung im 
Rollstuhl lese dann sehe ich sehr starke Parallellen zu unserem Schicksal.

Derzeit liegt der Fall bei einem Anwaltsbüro.

Meine junge Frau, damals 24 Jahre alt mit einer dreimonatigen Tochter, 
wurde im Freiburger Neurozentrum an einem Hirntumor der Schädelbasis 
operiert, sowohl die Aufklärung, die keine war, als auch die OP als solches 
und die Nachbehandlung waren eine Katastrophe, wir wissen bis heute nicht 
wer operiert hat, wir vermuten ebenfalls einen Versuch an meiner Frau bzw. 
daß ein unerfahrener Operateur operiert hat.

Meine Frau wurde am Freitag Nachmittag bei vollem Bewußtsein und körperlich 
fit eingeliefert, dem darauffolgenden Montag operiert und gleich in die 
Reha abgeschoben, musste aber zurückverlegt werden.

Nach der OP lag sie da wie tot, kannte niemanden mehr zuckte am ganzen 
Körper, es war ein Desaster. Die Ärzte schwiegen und sagten auf Nachfragen: 
das gäbe sich wieder und brauche Zeit. Die schnelle OP war meines Erachtens 
reine Profitgier der Klinik, nichts anderes, da man hätte warten können. 
Das Josefskrankenhaus diagnostizierte ein eher gutartigen langsam 
wachsenden Tumor, doch die Uni Freiburg (Neurozentrum) metzelte einfach 
drauf los ohne den Bericht abzuwarten, mit dem heutigen Ergebnis für uns.

Meine Frau sitzt heute mit Pflegestufe 3 im Rollstuhl und ist geistig wie 
körperlich schwerbehindert, vorher war sie gesund und leistungsfähig.

[...]

Ich habe das Treiben im Freiburger Neurozenturm bedingt durch meine Frau 
einen Monat beobachten können, was mir aufgefallen ist, alle Patienten die 
dort hineinkamen, kamen auch nicht mehr gesund heraus, das hat mich sehr 
stutzig gemacht. ich kann mich an zwei Patienten erinnern, die auf den 
Beinen auf die Station meiner Frau eingeliefert wurden, danach lagen sie 
nur noch im Bett und waren nicht mehr ansprechbar, konnte ich durch die 
Türen schön sehen."

Zitatende

Name und Adresse der Familie sind der Unterzeichnerin bekannt.
 
Die Patientin ist heute schwerstbehindert und der Ehemann verzweifelt unter 
der Last des Familienbetriebs und seinen Familienpflichten. 
Schadensersatzforderungen oder Strafanzeigen sind sinnlos, weil die von der 
Landesregierung von Baden-Württemberg und der Bundesregierung im 
Medizinrecht platzierten Richter und die weisungsgebundenen Staatsanwälte 
die Täter schützen und zu diesem Zweck das Recht beugen.
 
 


 
Schreibtischmörder Nils Schmid und Winfried Kretschmann lassen Kinder und 
Kranke töten
 
Eine Aufsicht durch die Landesregierung findet nicht statt, 
Dienstaufsichtsbeschwerden lassen Herr Kretschmann und das 
Justizminsiterium ohne Antwort oder lassen die Beschwerdeführer 
amtsmissbräuchlich wegen angeblicher Verleumdung von der Kriminalpolizei, 
dem Verfassungsschutz und von denselben Staatsanwälten und Richtern 
verfolgen, über welche die Beschwerdeführer Beschwerde geführt haben.
 
Bezeichnenderweise hat der Münchner Rechtswissenschaftler Heinz Schöch in 
einem im April 2016 veröffentlichen Gutachten festgestellt, dass die 
Freiburger Staatsanwälte seit Jahren Straftaten an Patienten der Freiburger 
Sportmedizin vertuschen respektive mehrere Ermittlungsverfahren gegen 
Mediziner der Universitätsklinik Freiburg rechtsfehlerhaft eingestellt 
haben. Den Seiten 38 ff im Gutachten kann entnommen werden, dass Sportler 
in der Universitätsklinik Freiburg mit Medikamenten bzw. mit Hormonen 
behandelt wurden, ohne dass die Sportler wussten, was ihnen gespritzt wurde 
usw.
 
http://www.uni-freiburg.de/universitaet/einzelgutachten/schoech_finanzielle_und_strafrechtliche_aspekte.pdf
<http://www.uni-freiburg.de/universitaet/einzelgutachten/schoech_finanzielle_und_strafrechtliche_aspekte.pdf>
 
Für den Fall, dass der Link nicht funktionieren sollte, wurde das 
Rechtsgutachten im Anhang beigefügt.
 
Auch die Einstellung der Strafanzeige des medienbekannten Doping-Experten 
Werner Franke im Jahr 2012 durch den Freiburger Staatsanwalt Christoph 
Frank wurde im Gutachten als rechtsfehlerhaft bewertet. Die Mediziner 
hatten den Radrennfahrer Patrik Sinkewitz infolge von unsachgemäss 
durchgeführten Eigenblutbehandlungen in höchste Lebensgefahr gebracht. 
Aufgrund der erwiesenen Sachlage und Rechtslage, insbesondere aufgrund der 
Verletzung des Transfusionsgesetzes und anderen Regeln der medizinischen 
Kunst hätte die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung 
Anklage gegen die behandelnden Freiburger Sportmediziner erheben müssen. 
Auch war es nicht Sache der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob das 
Fehlverhalten der Mediziner den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt 
oder nicht. Hierüber hätte schlussendlich ein Gericht entscheiden müssen, 
die Staatsanwaltschaft durfte die Entscheidung des Gerichts nicht 
vorwegnehmen. Herr Frank und seine Kollegen sind hier bestens bekannt, weil 
diese seit Jahren zusammen mit mehreren anderen Schreibtischmördern der 
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und mehreren linientreuen Richtern bis 
hin zum 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unter dem Vorsitz von Gregor 
Galke und Herrn Vosskuhle auf persönliches Betreiben der grünen 
Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und des grünen Ministerpräsidenten 
von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann das Quälen und Töten von Kindern 
und Kranken vertuschen und fördern, was die Unterzeichnerin jederzeit 
anhand von vorhandenen Verfahrensakten und dem Zeugnis von Patienten bzw. 
dem Zeugnis von Hinterbliebenen nachweisen kann.

Herr Schöch zählte zur Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin, 
welche die Evaluierung wegen der ständigen Anfeindungen und 
Informationsblockaden seitens der Freiburger Universitätsleitung im März 
2016 abgebrochen hat. Bei den Mitgliedern der Kommission handelte es sich 
um externe Experten mit Weltruf wie zum Beispiel die Mafia-Expertin Letizia 
Paoli, die an der belgischen Universität Leuwen einen Lehrstuhl für 
Strafrecht unterhält. Die Mitglieder der Kommission haben die Evaluierung 
abgebrochen, weil diese sich von der Freiburger Universitätsleitung nicht 
dazu zwingen lassen wollten die Abschlussarbeit zu zensieren bzw. ein 
Gefälligkeitsgutachten zu erstellen. Dem oben genannten Gutachten kann 
zudem entnommen werden, dass die Staatsanwaltschaft Freiburg 
Ermittlungsakten vorschnell vernichtet habe, was dazu dienlich war die 
Entscheidungen einer Überprüfung durch die Evaluierungskommission zu 
entziehen. Inzwischen haben mehrere Mitglieder der Kommission 
Einzelgutachten, die vor dem Abbruch der Evaluierung bereits fertiggestellt 
wurden, zur Veröffentlichung freigegeben, zu welchen das oben genannte 
rechtswissenschaftliche Gutachten zählt.

Auch im Zusammenhang mit zahlreichen anderen Straftaten an Patienten 
verweigern die Freiburger Staatsanwälte die Aufnahme von Ermittlungen und 
die gebotene Anklage gegen die verantwortlichen Personen der 
Universitätsklinik Freiburg und von anderen Freiburger Krankenhäusern, 
weshalb immer wieder Kinder und andere Patienten qualvoll und jämmerlich 
sterben oder Gesundheitsschäden erleiden,

Zitat

"Das gesamte Team hat nichts für mein armes Baby gemacht. Sie haben es 
jämmerlich und qualvoll sterben lassen, ohne auch nur wenigstens etwas 
versucht zu haben. Obwohl in anderen Kliniken Frühchen in meiner SSW 
behandelt wurden und heute als glückliche, gesunde Kinder am Leben 
teilnehmen dürfen. Mein Sohn hätte überleben können, hätte dieser 
unsensible Haufen von Ärzten nur einmal genauer nach ihm geschaut! Er war 
nämlich für die errechnete SSW sehr groß und schwer. Aber das hat ja keinen 
interessiert.

Was wir in den 6 Tagen erleben mussten, ist unglaublich traurig! Wie sich 
dabei dann auch noch das Klinikpersonal verhalten hat - unfassbar!!!

Ich hoffe sehr, dass die erwähnten Damen und Herren diese Bewertung zu 
Gesicht bekommen. Vielleicht regt es ja einmal kurz zum Nachdenken an. Aber 
wahrscheinlich werden sich diese gar nicht mehr an mich erinnern. Denn für 
sie ist man kein Mensch, sondern nur eine Akte!"

Zitatende

Name und Adresse der Eltern des Kindes sind der Unterzeichnerin bekannt.

Zufällig erlangte die Unterzeichnerin vor wenigen Monaten zudem Kenntnis 
von einer Einladung der Freiburger Universitätsleitung an die Leitenden 
Freiburger Staatsanwälte zum Mittagessen, welche anschaulich zeigt, dass 
die Freiburger Universitätsleitung und die Freiburger Staatsanwälte 
anlässlich von gemeinsamen Mittagessen anscheinend regelmässig Straftaten 
an Kranken planen bzw. vertuschen, damit in Freiburg ohne ethische und 
juristische Hemmungen Forschung an der Bevölkerung betrieben werden kann. 
Zwei Wochen zuvor hatte der amtierende Rektor der Universität Freiburg 
Hans-Jochen Schiewer (Grüne) Anfang Januar 2014 an einer Klausurtagung der 
grünen Landtagsfraktion in Baden-Württemberg in Freiburg-Munzingen 
teilgenommen. Anscheinend hatte der grüne Ministerpräsident Winfried 
Kretschmann seinem Parteifreund Herrn Schiewer bei dieser Gelegenheit oder 
schon vorher die Hoheitsrechte über die Staatsanwaltschaft übertragen, 
damit Herr Schiewer Behandlungsfehler und Straftaten an Kranken mühelos 
vertuschen kann. Soweit die Bevölkerung anlässlich des Regierungswechsels 
in Baden-Württemberg im Jahr 2011 eine Verbesserung der Verhältnisse 
erhofft hatte, so zeigte der weitere Verlauf, dass Herr Kretschmann und 
dessen Vize Herr Schmid (SPD) die Ausbeutung der Bevölkerung bis hin zum 
Krankenmord noch intensiviert haben, wie zum Beispiel die Darlegungen der 
Beschäftigten der Universitätsklinik Freiburg im Personalratsjournal 
"Personalrat Aktuell" in der Ausgabe von Mai 2015 zeigen. Die Beschäftigen 
monieren katastrophale und potentiell tödliche Verhältnisse im OP und in 
der Pflege, weil der von CDU und FDP betriebene Personalabbau an den 
Universitätskliniken zur Überlastung der verbliebenen Beschäftigten führte 
und nach dem Regierungswechsel in Baden-Württemberg 2011 von Herrn 
Kretschmann, Herrn Schmid und der grünen Wissenschaftsministerin Theresia 
Bauer fortgesetzt wurde. Die eingesparten Gelder verschwenden Herr 
Kretschmann und seine Minister für Bonuszahlungen an Günstlinge und zur 
Finanzierung von Luxusbauten und anderen Prestige-Objekten von 
Parteifreunden..
 
 
 

Historische Wahlniederlage der SPD in Baden-Württemberg am 16.03.2016 mit 
12,7 Prozent:
 
Finanzminister Nils Schmid liess die Zahlungen der Krankenkassen zugunsten 
der Finanzierung von Luxus-Projekten veruntreuen und liess in 
Zusammenarbeit mit kriminellen Staatsanwälten und Richtern Kinder, Kranke 
und Gefangene misshandeln bzw. zu Tode quälen, denen die notwendige 
Behandlung entzogen wurde

Auch in anderen Krankenhäusern in Freiburg und in Baden-Württemberg 
herrschen katastrophale bzw. verfassungswidrige Verhältnisse vor wie zum 
Beispiel der Skandal um das Loretto-Krankenhaus Freiburg zeigt, wo rund 
1000 Patienten infolge von medzinischen Versuchen schwerwiegend an Leib und 
Leben geschädigt wurden. Den Patienten wurden ohne rechtswirksame 
Risikoaufklärung Gelenkimplantate auf Basis von neuen Materialien 
eingesetzt, zu denen keine sicheren Erkenntnisse hinsichtlich der 
Verträglichkeit der Materialien und der Operationsmethode vorlagen. Im 
weiteren Verlauf erkrankten mehrere hundert Patienten an 
Vergiftungserscheinungen und Knochenfrass und Gewebsfäule, zahlreiche 
Patienten mussten nachoperiert werden und erlitten neben bleibenden und 
schwerwiegenden Gesundheitsschäden zudem erhebliche Einkommensverluste 
infolge Verdienstausfall. Obwohl es sich um eine stadtbekannte Tatsache 
handelt, dass die Patienten über die Risiken nicht aufgklärt wurden, hat 
die Staatsanwaltschaft auch in diesem Kontext keine Anklage erhoben. Auch 
in diesem Zusammenhang lässt sich das Unterlassen der Anklage durch die 
Staatsanwaltschaft nur so erklären, dass die Landesregierung die Täter und 
die beteiligten Pharmazie-Aktionäre schützen will, nachdem Herr Kretschmann 
und das Justizministerium bzw. der Justizminister Rainer Stickelberger 
(SPD) auch in diesem Zusammenhang Dienstaufsichtsbeschwerden ohne Antwort 
liessen.

In anderen Städten in Baden-Württemberg liegen ebenfalls katastrophale 
Verhältnisse vor, wie zum Beispiel in Mannheim, wo zehntausende Patienten 
an Infektionen erkrankten und/oder verstarben, weil der Aufsichtsrat der 
Universitätsklinik Mannheim die Zahlungen der Krankenkassen veruntreuen 
liess. Die hierauf beruhenden Einsparungen im personellen Bereich und in 
der Ausstattung des Krankenhauses führten dazu, dass die Patienten 
jahrelang mit unsterilen chirurgischen Bestecken operiert wurden, an denen 
Fliegen, Blut, Gewebsfetzen und Knochensplitter der zuvor operierten 
Patienten klebten. Obwohl die Mediziner die Vorgesetzten und den 
Aufsichtsrat wiederholt auf die nicht hinnehmbare Patientengefährdung 
hingewiesen hatten, unternahmen die verantwortlichen Personen nichts. Erst 
dann, als die Beschäftigten schlussendlich selber Strafanzeige stellten und 
die Medien den Vorgang kolportiert haben, erfolgte eine Überprüfung in der 
Sache und rund zwei Dritttel der alten chirurgischen Bestecke wurden 
verschrottet. Auch wurden die Beschäftigten auf Schulungen geschickt, wo 
diese lernen sollen die Bestecke kunstgerecht zu sterilisieren. Die 
Infektionsrate lag wegen der unsterilen Bestecke jahrelang rund zehnmal 
höher als wie im Bundesdurchschnitt, bezeichnenderweise hat die Bevölkerung 
in Mannheim die niedrigste Lebenserwartung in Baden-Württemberg. 
Verantwortlich für diese Verhältnisse sind insbesondere der Mannheimer 
Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) und die Landtagsabgeordente Helen 
Heberer (SPD), die zum Aufsichtsrat zählen.

http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2015-05/uniklinik-mannheim-hygiene-op-besteck
<http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2015-05/uniklinik-mannheim-hygiene-op-besteck>

Diese und andere Straftaten an wehrlosen Kindern und Kranken werden seit 
Jahren von Herrn Kretschmann, dem von Herrn Kretschmann ins Amt gebrachten 
Justizminister von Baden-Württemberg Rainer Stickelberger (2011 bis 2016), 
der ehemaligen Amtschefin des Justizministeriums Bettina Limperg (die 2014 
zur Präsidentin des BGH berufen wurde), der grünen Wissenschaftsministerin 
von Baden-Württemberg Theresia Bauer und dem ehemaligen Vize von Herrn 
Kretschmann Nils Schmid (SPD) sowie von der Vorgängerregierung aus CDU und 
FDP vertuscht und gefördert, Dienstaufsichtsbeschwerden bleiben regelmässig 
ohne Stellungnahme.

In Anbetracht der oben genannten nachweislichen Tatsachen erstaunt es dann 
auch nicht, wenn unter der „Rechtsaufsicht“ der oben genannten 
Krankenmörder Bettina Limperg, Rainer Stickelberger und Winfried 
Kretschmann in den Vollzugsanstalten in Baden-Württemberg zudem Gefangene 
sexuell misshandelt und/oder ermordet werden, wie mehrere 
Gerichtsentscheidungen aus dem Zeitraum von 2011 bis 2015 zeigen, die von 
der zensierten Mainstream-Presse in weiten Teilen verschwiegen werden.

Beispielsweise verhungerte im Jahr 2014 ein Häftling in der Vollzugsanstalt 
Bruchsal, der rechtsfehlerhaft in Einzelhaft verbracht worden war. Auch 
müssen Gefängnisinsassen in Baden-Württemberg unter Herrn Kretschmann 
sexuelle Misshandlungen erdulden, welche bereits 2011 gerichtlich untersagt 
wurden, ohne dass die Landesregierung von Baden-Württemberg die 
gerichtlichen Auflagen umgesetzt hat, vgl.

http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/neue-vorwuerfe-gegen-leiter-der-jva-bruchsal--93988075.html
<http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/neue-vorwuerfe-gegen-leiter-der-jva-bruchsal--93988075.html>

Bei den Darlegungen im verlinkten Pressebericht handelt es sich nur um 
einen Bruchteil der hier bekannt gewordenen Straftaten an Gefangenen, die 
von den Mainstream-Medien in weiten Teilen verschwiegen werden und 
teilweise bis heute andauern, weil Herr Kretschmann und seine Minister den 
gerichtlichen Auflagen pflichtwidrig nicht Folge leisten. Zur Vermeidung 
von Wiederholungen wird auf die Dienstaufsichtsbeschwerde an Ihren 
Parteifreund Herrn Maas vom 12.03.2016 und die dort vorgetragenen 
Gerichtsentscheidungen aus dem Zeitraum von 2011 bis 2015 Bezug genommen, 
welche Ihnen ebenfalls zuging.

Jeder einzelne der oben genannten Themenkomplexe und das Vorbringen in der 
vorangegangenen Dienstaufsichtsbeschwerde vom 12.03.2016 hätten in einem 
Rechtsstaat schon längst dazu führen müssen, dass die Bundesregierung gem. 
Art. 84 Abs. 3 bis 5 GG das Bundeskriminalamt und den Generalbundesanwalt 
einschaltet und eine Kommission nach Baden-Württemberg schickt, die das 
Folter- und Mördernest in der Landesregierung und im Bereich der 
Justizbehörden aushebt und die Täter einschliesslich Frau Limperg, Herrn 
Vosskuhle und Herrn Kretschmann vor ein Gericht bringt, welches diese 
Bezeichnung verdient, wozu ich Sie hiermit in Ihrer Funktion als 
Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland mit Entschiedenheit auffordere.
 
Denn die oben genannten und weitere schwerwiegende Grundgesetzverletzungen 
sowie Menschenrechtsverletzungen und insbesondere das Quälen und Töten von 
wehrlosen Kindern und Kranken und Gefangenen durch die oben genannten 
Politiker und deren Helfershelfer in der Justiz und in der Verwaltung 
erfordern dringlichst Massnahmen durch die Bundesregierung gemäss Art. 84 
Abs. 3 bis 5 GG.





Andreas Vosskuhle protegiert und belohnt kriminelle Mediziner mit 
finanziellen Zuwendungen

Ich fordere sie auf unverzüglich die notwendigen Massnahmen in die Wege zu 
leiten und in Baden-Württemberg respektive in Deutschland rechtsstaatliche 
Verhältnisse herzustellen oder das Amt niederzulegen.

Zudem fordere ich Sie auf die notwendigen juristischen Massnahmen gegen 
Frau Merkel zu veranlassen, die seit 2007 Kenntnis davon hat, dass unter 
der Regie der Landesregierung von Baden-Württemberg Menschen gefoltert 
und/oder getötet werden und dennoch pflichtwidrig nichts unternommen hat um 
den faschistischen Verhältnissen in Baden-Württemberg abzuhelfen. Zur 
Vermeidung von Wiederholungen wird ebenfalls auf die Darlegungen in der 
Dienstaufsichtsbeschwerde vom 12.03.2016 Bezug genommen.

Auch im Zusammenhang mit den unter Abs. 1 vorgetragenen Vorfällen in 
Göttingen fordere ich Sie nochmals auf den Sachverhalt aufzuklären und 
Stellung zu nehmen, ob eine rechtswirksame Risikoaufklärung der 
verstorbenen Patienten in die Versuche vorliegt.

Zu jedem der oben genannten Themenkomplexe kann vollumfänglich Beweis 
geführt werden.

Für Rückfragen steht die Unterzeichnerin selbstverständlich zur Verfügung.
 

Mit freundlichen Grüssen
 
 
Sonja Walter
 




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