Rechtsgutachten belastet die Universität Freiburg schwer
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Wed Aug 17 18:28:06 UTC 2016
-----Original-Nachricht-----
Betreff: Rechtsgutachten
Datum: 2016-08-17T20:24:10+0200
Von: "baden.wuerttemberg at t-online.de" <baden.wuerttemberg at t-online.de>
An: "baden.wuerttemberg at t-online.de" <baden.wuerttemberg at t-online.de>
Sonja Walter
August-Ganther-Str. 12
79117 Freiburg
Phone 0761/640209
universe at t-online.de
Verein der
Richter und Staatsanwälte
in Niedersachsen
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
Betreff Tödliche medizinische Versuche in Niedersachsen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Anschreiben an Herrn Gabriel im Text unten wird unter anderem auf ein
aktuelles Rechtsgutachten des Münchner Rechtswissenschaftlers Heinz Schöch
Bezug genommen, der zu den Mitgliedern der Evaluierungskommission
Freiburger Sportmedizin zählte. Dem Gutachten kann entnommen werden, dass
die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Freiburg seit Jahren Straftaten an
Patienten der Universitätsklinik Freiburg vertuschen. Zu diesen
Staatsanwälten zählt der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Richterbundes
Christoph Frank. Auch in Niedersachsen liegen teilweise hochbrisante und
lebensbedrohliche Verhältnisse in der Krankenversorgung vor, weshalb die
Unterzeichnerin den Bundesvizekanzler Herrn Gabriel um Stellungnahme in der
Sache ersucht hat, dessen Wahlkreis in NIedersachsen liegt. Die Photos im
Text unten waren im Originalschreiben an Herrn Gabriel nicht enthalten.
Nachdem Herr Gabriel das Anschreiben ohne Antwort liess, wurde das
Schreiben als offenes Schreiben verschickt. Zu diesem Zweck wurden die
Photos eingefügt, damit die Leser sich ein Bild von den Personen machen
können, auf welche sich das Schreiben bezieht
Mit freundlichen Grüssen
Sonja Walter
Sonja Walter
August-Ganther-Str. 12
79117 Freiburg
Phone 0761/640209
universe at t-online.de
Herrn
Sigmar Gabriel
SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Folter und Mord in Krankenhäusern
und Vollzugsanstalten in Deutschland
Sehr geehrter Herr Gabriel,
auf die vorangegangenen Mails/Schreiben wird Bezug genommen.
1.
Es wurde vorgetragen, dass in der Universitätsklinik Göttingen zahlreiche
Schlaganfallpatienten und psychisch kranke Patienten infolge von
medizinischen Versuchen mit EPO verstorben sind. Die Versuche sollten dazu
dienen festzustellen, ob EPO die kognitive Leistungsfähigkeit von kognitiv
eingeschränkten Patienten verbessert. Der Tod der Patienten wurde von den
Medizinern billig in Kauf genommen, weil zum Zeitpunkt der Studien in der
medizinischen Fachwelt bereits hinlänglich bekannt war, dass EPO zu
Blutgerinnseln, Embolien und Herzinfarkt führen kann, was auch der Fall
war. Die Versuche wurden von der Forscherin Frau Ehrenreich des
Max-Planck-Instituts in Göttingen in Zusammenarbeit mit der
Universitätsklinik Göttingen durchgeführt, bei dem Sponsor handelte es sich
um das Pharmazie-Unternehmen Johnson & Johnson. Bekanntlich haben Sie in
Göttingen studiert und zählen zum Kuratorium des Max-Planck-Instituts in
Göttingen. Infolge der tödlich verlaufenen Versuche hat sich das
Pharmazie-Unternehmen nachfolgend von der Studie distanziert,
Zitat:
"Johnson & Johnson hatte nach Bekanntwerden der vorläufigen Ergebnisse
prompt eine Warnmeldung an die amerikanischen und europäischen
Arzneimittelbehörden herausgegeben – ohne Rücksprache mit den zuständigen
Forschern. Zugleich beeilte sich das Unternehmen, in einer Pressemitteilung
auf Distanz zu der Untersuchung zu gehen. Zwar habe man das verwendete
Medikament sowie Geldmittel beigesteuert, sich aber weder am Design noch an
der Durchführung der Studie beteiligt. Es sei auch nicht geplant, neue
Anwendungen von Epoetin alfa zu erforschen oder entsprechende Vorhaben in
Zukunft zu unterstützen, bekräftigt auf Anfrage Firmensprecherin Anne
Wenders von Janssen-Cilag, einer Tochter von Johnson & Johnson, die das
Epo-Präparat unter den Namen Eprex und Erypo in Europa vermarktet. Zu den
Gründen für die deutliche Abgrenzung von der Studie, die der Konzern
immerhin mitfinanzierte, äußert sich Wenders nicht"
Zitatende
http://www.zeit.de/2009/14/M-Epo/komplettansicht
<http://www.zeit.de/2009/14/M-Epo/komplettansicht>
Mehrere Anfragen an Sie zu der Frage, ob medizinische Versuche an kognitiv
eingeschränkten Patienten überhaupt zulässig sind bzw. ob eine
rechtswirksame Einwilligung der verstorbenen Patienten in die hochriskanten
Versuche vorliegt, blieben ohne Antwort. Für den Fall, dass keine
rechtswirksame Aufklärung und Einwilligung der Patienten nachgewiesen
werden kann, ist davon auszugehen, dass die Durchführung der tödlichen
Experimente den Tatbestand gem. § 211 StGB (Mord) erfüllt. Denn der Tod der
Patienten wurde billig in Kauf genommen, Anlass für die Versuche waren
niedere Motive, weil die Versuche dem Profit und der beruflichen
Profilierung der Mediziner dienen sollten. Obwohl die Unterzeichnerin Sie
wiederholt auf dem normalen Postweg und via Mail angeschrieben hat, liegt
bis heute keine Stellungnahme von Ihnen vor.
Sigmar Gabriel lässt zugunsten von Forschung und Profit Kranke quälen und
töten
2.
Zudem hat die Unterzeichnerin in wiederholten Mails/Schreiben an Sie
vorgetragen, dass auch in Baden-Württemberg Kinder und Kranke zwecks
Forschung und Profit gequält und/oder getötet werden, indem ohne
rechtswirksame Risikoaufklärung Forschung an den Kranken betrieben wird
oder indem den Opfern die notwendige kunstgerechte Behandlung von Seiten
der Landesregierung und von kriminellen Landesbediensteten entzogen wird,
welche die Zahlungen der Krankenkassen veruntreuen. Bereits in einem Urteil
vom 30.11.2011 hat die 14. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg auf den
Seiten 12 ff in den Entscheidungsgründen festgestellt, dass die
Landesregierung von Baden-Württemberg und die Freiburger
Universitätsleitung kriminelle Mediziner protegiert und mit Beförderung
und/oder mit finanziellen Zuwendungen belohnt haben, bzw. dass es sich bei
diesen Äusserungen um zulässige Meinungsäusserungen im Sinne von Art. 5
Abs. 1 GG handelt, weil die Äusserungen auf Tatsachen beruhen (Az. 14 O
281/10).
Dem Verfahren lag eine Unterlassungsklage des Rektors der Universität
Freiburg Hans-Jochen Schiewer zugrunde, der mit der Klage öffentliche
Äusserungen über die katastrophalen und für die Bevölkerung unzumutbaren
Verhältnisse im Bereich der Universitätsklinik Freiburg verhindern wollte.
Bei der streitgegenständlichen Freiburger Universitätsleitung handelte es
sich um den ehemaligen Freiburger „Doping-Rektor“ Wolfgang Jäger, dessen
Nachfolger Andreas Vosskuhle (der seit 1999 einen Lehrstuhl für
Öffentliches Recht in Freiburg unterhält und 2008 auf Vorschlag der SPD ans
Bundesverfassungsgericht berufen wurde) und um den amtierenden und Klage
führenden Freiburger Rektor Hans-Jochen Schiewer. Das Urteil ist seit 2012
rechtskräftig. Die oben genannten streitgegenständlichen Äusserungen
bezogen sich unter anderem auf die Abteilung des Freiburger
Skandal-Chirurgen Hans-Peter Friedl, die Abteilung des Freiburger
Krebsmediziners Roland Mertelsmann und auf die Freiburger Sportmedizin, die
wegen dem Doping-Skandal im Radsport im Jahr 2007 bundesweit für
Schlagzeilen sorgte.
Der Inhalt des Verfahrens und das Urteil hätten gem. Art. 84 Abs. 3 bis 5
GG zwingend dazu führen müssen, dass die Bundesregierung gegen die
Landesregierung und gegen die Freiburger Universitätsleitung und
Klinikleitung Massnahmen ergreift um dem Quälen und Töten von Kranken
durch die Landesregierung und durch kriminelle Landesbedienstete – zu denen
die Freiburger Rektoren und Klinikdirektoren der letzten Jahre zählen - ein
Ende zu setzen und die Täter vor ein Gericht zu bringen. Inhalt des
Verfahrens war unter anderem die nachweisliche und im Verfahren unstreitige
Tatsache dass zahlreiche Patienten der Universitätsklinik Freiburg zwecks
Forschung und Profit infolge von unqualifizierten medizinischen Versuchen
entsetzlich misshandelt wurden. Auch wurde in der Klageabweisungsbegründung
vom 07.11.2011 unter Beweisantritt vorgetragen, dass die Staatsanwaltschaft
und die im Medizinrecht zuständigen Richter die Täter schützen.
Das pflichtwidrige Unterlassen der notwendigen Massnahmen durch Sie, durch
Frau Merkel und den Bundesjustizminister lässt sich nur so verstehen, dass
Straftaten an Kranken zugunsten der Pharmazieaktionäre von Ihnen persönlich
bundesweit betrieben werden oder zumindest im Einvernehmen mit Ihnen
erfolgen. Denn Straftaten an Kranken werden von der Landesregierung in
Baden-Württemberg unter dem grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann
und den von Herrn Kretschmann bestellten Ministern sowie deren
Amtsvorgängern in Zusammenarbeit mit linientreuen Staatsanwälten und den
von der Landesregierung und Bundesregierung im Bereich Medizinrecht zum
Richter berufenen Personen bereits seit Jahren im Sinne einer Bande
betrieben. In diesem Zusammenhang ist immer wieder zu beobachten, dass
freiwerdende Richterstellen am Landgericht Freiburg, am Oberlandesgericht
Karlsruhe, am Bundesgerichtshof und am Bundesverfassungsgericht bevorzugt
mit Dozenten der Universität Freiburg oder mit Staatsanwälten oder anderen
linientreuen Personen besetzt werden, welche zuvor das Ausbeuten und Quälen
und Töten von Kindern und Kranken mit besonderer Dienstbeflissenheit
vertuscht und gefördert haben und das Amt des Richters dann ebenfalls dazu
missbrauchen Behandlungsfehler und/oder Straftaten an den Kranken zu
vertuschen und zu fördern wie zum Beispiel Andreas Vosskuhle, der nicht
einmal davor zurückschreckt unter Verletzung von §§ 18, 19 BVerfGG in
eigener Sache zu entscheiden um Straftaten an Patienten der
Universitätsklinik Freiburg zu vertuschen, die eine Zeit fielen, als Herr
Vosskuhle Aufsichtsratsvorsitzender der Universitätsklinik Freiburg und in
dieser Folge unmittelbar Prozesspartei im Verfahren war. Anscheinend
befriedigen Sie und Frau Merkel und Herr Vosskuhle sich lustvoll daran
Kinder zu töten und Frauen zu quälen bis diese nur noch ein zuckendes
Bündel Schmerzen sind wie zum Beispiel eine hier bekannt gewordene
Patientin des Freiburger Neurozentrums, denn nur so lässt sich erklären,
dass die wiederholten Dienstaufsichtsbeschwerden an Frau Merkel und an Sie
und an den amtierenden Bundesjustizminister Herrn Maas ohne Antwort
blieben,
Zitat Ehemann
„Ich selbst wurde vor ca. 2,5 Jahren, es war im März 2010, schwer
geschädigt bzw. vielmehr meine Frau.
Wenn ich die Geschichte des jungen Mannes aus der Badischen Zeitung im
Rollstuhl lese dann sehe ich sehr starke Parallellen zu unserem Schicksal.
Derzeit liegt der Fall bei einem Anwaltsbüro.
Meine junge Frau, damals 24 Jahre alt mit einer dreimonatigen Tochter,
wurde im Freiburger Neurozentrum an einem Hirntumor der Schädelbasis
operiert, sowohl die Aufklärung, die keine war, als auch die OP als solches
und die Nachbehandlung waren eine Katastrophe, wir wissen bis heute nicht
wer operiert hat, wir vermuten ebenfalls einen Versuch an meiner Frau bzw.
daß ein unerfahrener Operateur operiert hat.
Meine Frau wurde am Freitag Nachmittag bei vollem Bewußtsein und körperlich
fit eingeliefert, dem darauffolgenden Montag operiert und gleich in die
Reha abgeschoben, musste aber zurückverlegt werden.
Nach der OP lag sie da wie tot, kannte niemanden mehr zuckte am ganzen
Körper, es war ein Desaster. Die Ärzte schwiegen und sagten auf Nachfragen:
das gäbe sich wieder und brauche Zeit. Die schnelle OP war meines Erachtens
reine Profitgier der Klinik, nichts anderes, da man hätte warten können.
Das Josefskrankenhaus diagnostizierte ein eher gutartigen langsam
wachsenden Tumor, doch die Uni Freiburg (Neurozentrum) metzelte einfach
drauf los ohne den Bericht abzuwarten, mit dem heutigen Ergebnis für uns.
Meine Frau sitzt heute mit Pflegestufe 3 im Rollstuhl und ist geistig wie
körperlich schwerbehindert, vorher war sie gesund und leistungsfähig.
[...]
Ich habe das Treiben im Freiburger Neurozenturm bedingt durch meine Frau
einen Monat beobachten können, was mir aufgefallen ist, alle Patienten die
dort hineinkamen, kamen auch nicht mehr gesund heraus, das hat mich sehr
stutzig gemacht. ich kann mich an zwei Patienten erinnern, die auf den
Beinen auf die Station meiner Frau eingeliefert wurden, danach lagen sie
nur noch im Bett und waren nicht mehr ansprechbar, konnte ich durch die
Türen schön sehen."
Zitatende
Name und Adresse der Familie sind der Unterzeichnerin bekannt.
Die Patientin ist heute schwerstbehindert und der Ehemann verzweifelt unter
der Last des Familienbetriebs und seinen Familienpflichten.
Schadensersatzforderungen oder Strafanzeigen sind sinnlos, weil die von der
Landesregierung von Baden-Württemberg und der Bundesregierung im
Medizinrecht platzierten Richter und die weisungsgebundenen Staatsanwälte
die Täter schützen und zu diesem Zweck das Recht beugen.
Schreibtischmörder Nils Schmid und Winfried Kretschmann lassen Kinder und
Kranke töten
Eine Aufsicht durch die Landesregierung findet nicht statt,
Dienstaufsichtsbeschwerden lassen Herr Kretschmann und das
Justizminsiterium ohne Antwort oder lassen die Beschwerdeführer
amtsmissbräuchlich wegen angeblicher Verleumdung von der Kriminalpolizei,
dem Verfassungsschutz und von denselben Staatsanwälten und Richtern
verfolgen, über welche die Beschwerdeführer Beschwerde geführt haben.
Bezeichnenderweise hat der Münchner Rechtswissenschaftler Heinz Schöch in
einem im April 2016 veröffentlichen Gutachten festgestellt, dass die
Freiburger Staatsanwälte seit Jahren Straftaten an Patienten der Freiburger
Sportmedizin vertuschen respektive mehrere Ermittlungsverfahren gegen
Mediziner der Universitätsklinik Freiburg rechtsfehlerhaft eingestellt
haben. Den Seiten 38 ff im Gutachten kann entnommen werden, dass Sportler
in der Universitätsklinik Freiburg mit Medikamenten bzw. mit Hormonen
behandelt wurden, ohne dass die Sportler wussten, was ihnen gespritzt wurde
usw.
http://www.uni-freiburg.de/universitaet/einzelgutachten/schoech_finanzielle_und_strafrechtliche_aspekte.pdf
<http://www.uni-freiburg.de/universitaet/einzelgutachten/schoech_finanzielle_und_strafrechtliche_aspekte.pdf>
Für den Fall, dass der Link nicht funktionieren sollte, wurde das
Rechtsgutachten im Anhang beigefügt.
Auch die Einstellung der Strafanzeige des medienbekannten Doping-Experten
Werner Franke im Jahr 2012 durch den Freiburger Staatsanwalt Christoph
Frank wurde im Gutachten als rechtsfehlerhaft bewertet. Die Mediziner
hatten den Radrennfahrer Patrik Sinkewitz infolge von unsachgemäss
durchgeführten Eigenblutbehandlungen in höchste Lebensgefahr gebracht.
Aufgrund der erwiesenen Sachlage und Rechtslage, insbesondere aufgrund der
Verletzung des Transfusionsgesetzes und anderen Regeln der medizinischen
Kunst hätte die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung
Anklage gegen die behandelnden Freiburger Sportmediziner erheben müssen.
Auch war es nicht Sache der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob das
Fehlverhalten der Mediziner den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt
oder nicht. Hierüber hätte schlussendlich ein Gericht entscheiden müssen,
die Staatsanwaltschaft durfte die Entscheidung des Gerichts nicht
vorwegnehmen. Herr Frank und seine Kollegen sind hier bestens bekannt, weil
diese seit Jahren zusammen mit mehreren anderen Schreibtischmördern der
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und mehreren linientreuen Richtern bis
hin zum 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unter dem Vorsitz von Gregor
Galke und Herrn Vosskuhle auf persönliches Betreiben der grünen
Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und des grünen Ministerpräsidenten
von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann das Quälen und Töten von Kindern
und Kranken vertuschen und fördern, was die Unterzeichnerin jederzeit
anhand von vorhandenen Verfahrensakten und dem Zeugnis von Patienten bzw.
dem Zeugnis von Hinterbliebenen nachweisen kann.
Herr Schöch zählte zur Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin,
welche die Evaluierung wegen der ständigen Anfeindungen und
Informationsblockaden seitens der Freiburger Universitätsleitung im März
2016 abgebrochen hat. Bei den Mitgliedern der Kommission handelte es sich
um externe Experten mit Weltruf wie zum Beispiel die Mafia-Expertin Letizia
Paoli, die an der belgischen Universität Leuwen einen Lehrstuhl für
Strafrecht unterhält. Die Mitglieder der Kommission haben die Evaluierung
abgebrochen, weil diese sich von der Freiburger Universitätsleitung nicht
dazu zwingen lassen wollten die Abschlussarbeit zu zensieren bzw. ein
Gefälligkeitsgutachten zu erstellen. Dem oben genannten Gutachten kann
zudem entnommen werden, dass die Staatsanwaltschaft Freiburg
Ermittlungsakten vorschnell vernichtet habe, was dazu dienlich war die
Entscheidungen einer Überprüfung durch die Evaluierungskommission zu
entziehen. Inzwischen haben mehrere Mitglieder der Kommission
Einzelgutachten, die vor dem Abbruch der Evaluierung bereits fertiggestellt
wurden, zur Veröffentlichung freigegeben, zu welchen das oben genannte
rechtswissenschaftliche Gutachten zählt.
Auch im Zusammenhang mit zahlreichen anderen Straftaten an Patienten
verweigern die Freiburger Staatsanwälte die Aufnahme von Ermittlungen und
die gebotene Anklage gegen die verantwortlichen Personen der
Universitätsklinik Freiburg und von anderen Freiburger Krankenhäusern,
weshalb immer wieder Kinder und andere Patienten qualvoll und jämmerlich
sterben oder Gesundheitsschäden erleiden,
Zitat
"Das gesamte Team hat nichts für mein armes Baby gemacht. Sie haben es
jämmerlich und qualvoll sterben lassen, ohne auch nur wenigstens etwas
versucht zu haben. Obwohl in anderen Kliniken Frühchen in meiner SSW
behandelt wurden und heute als glückliche, gesunde Kinder am Leben
teilnehmen dürfen. Mein Sohn hätte überleben können, hätte dieser
unsensible Haufen von Ärzten nur einmal genauer nach ihm geschaut! Er war
nämlich für die errechnete SSW sehr groß und schwer. Aber das hat ja keinen
interessiert.
Was wir in den 6 Tagen erleben mussten, ist unglaublich traurig! Wie sich
dabei dann auch noch das Klinikpersonal verhalten hat - unfassbar!!!
Ich hoffe sehr, dass die erwähnten Damen und Herren diese Bewertung zu
Gesicht bekommen. Vielleicht regt es ja einmal kurz zum Nachdenken an. Aber
wahrscheinlich werden sich diese gar nicht mehr an mich erinnern. Denn für
sie ist man kein Mensch, sondern nur eine Akte!"
Zitatende
Name und Adresse der Eltern des Kindes sind der Unterzeichnerin bekannt.
Zufällig erlangte die Unterzeichnerin vor wenigen Monaten zudem Kenntnis
von einer Einladung der Freiburger Universitätsleitung an die Leitenden
Freiburger Staatsanwälte zum Mittagessen, welche anschaulich zeigt, dass
die Freiburger Universitätsleitung und die Freiburger Staatsanwälte
anlässlich von gemeinsamen Mittagessen anscheinend regelmässig Straftaten
an Kranken planen bzw. vertuschen, damit in Freiburg ohne ethische und
juristische Hemmungen Forschung an der Bevölkerung betrieben werden kann.
Zwei Wochen zuvor hatte der amtierende Rektor der Universität Freiburg
Hans-Jochen Schiewer (Grüne) Anfang Januar 2014 an einer Klausurtagung der
grünen Landtagsfraktion in Baden-Württemberg in Freiburg-Munzingen
teilgenommen. Anscheinend hatte der grüne Ministerpräsident Winfried
Kretschmann seinem Parteifreund Herrn Schiewer bei dieser Gelegenheit oder
schon vorher die Hoheitsrechte über die Staatsanwaltschaft übertragen,
damit Herr Schiewer Behandlungsfehler und Straftaten an Kranken mühelos
vertuschen kann. Soweit die Bevölkerung anlässlich des Regierungswechsels
in Baden-Württemberg im Jahr 2011 eine Verbesserung der Verhältnisse
erhofft hatte, so zeigte der weitere Verlauf, dass Herr Kretschmann und
dessen Vize Herr Schmid (SPD) die Ausbeutung der Bevölkerung bis hin zum
Krankenmord noch intensiviert haben, wie zum Beispiel die Darlegungen der
Beschäftigten der Universitätsklinik Freiburg im Personalratsjournal
"Personalrat Aktuell" in der Ausgabe von Mai 2015 zeigen. Die Beschäftigen
monieren katastrophale und potentiell tödliche Verhältnisse im OP und in
der Pflege, weil der von CDU und FDP betriebene Personalabbau an den
Universitätskliniken zur Überlastung der verbliebenen Beschäftigten führte
und nach dem Regierungswechsel in Baden-Württemberg 2011 von Herrn
Kretschmann, Herrn Schmid und der grünen Wissenschaftsministerin Theresia
Bauer fortgesetzt wurde. Die eingesparten Gelder verschwenden Herr
Kretschmann und seine Minister für Bonuszahlungen an Günstlinge und zur
Finanzierung von Luxusbauten und anderen Prestige-Objekten von
Parteifreunden..
Historische Wahlniederlage der SPD in Baden-Württemberg am 16.03.2016 mit
12,7 Prozent:
Finanzminister Nils Schmid liess die Zahlungen der Krankenkassen zugunsten
der Finanzierung von Luxus-Projekten veruntreuen und liess in
Zusammenarbeit mit kriminellen Staatsanwälten und Richtern Kinder, Kranke
und Gefangene misshandeln bzw. zu Tode quälen, denen die notwendige
Behandlung entzogen wurde
Auch in anderen Krankenhäusern in Freiburg und in Baden-Württemberg
herrschen katastrophale bzw. verfassungswidrige Verhältnisse vor wie zum
Beispiel der Skandal um das Loretto-Krankenhaus Freiburg zeigt, wo rund
1000 Patienten infolge von medzinischen Versuchen schwerwiegend an Leib und
Leben geschädigt wurden. Den Patienten wurden ohne rechtswirksame
Risikoaufklärung Gelenkimplantate auf Basis von neuen Materialien
eingesetzt, zu denen keine sicheren Erkenntnisse hinsichtlich der
Verträglichkeit der Materialien und der Operationsmethode vorlagen. Im
weiteren Verlauf erkrankten mehrere hundert Patienten an
Vergiftungserscheinungen und Knochenfrass und Gewebsfäule, zahlreiche
Patienten mussten nachoperiert werden und erlitten neben bleibenden und
schwerwiegenden Gesundheitsschäden zudem erhebliche Einkommensverluste
infolge Verdienstausfall. Obwohl es sich um eine stadtbekannte Tatsache
handelt, dass die Patienten über die Risiken nicht aufgklärt wurden, hat
die Staatsanwaltschaft auch in diesem Kontext keine Anklage erhoben. Auch
in diesem Zusammenhang lässt sich das Unterlassen der Anklage durch die
Staatsanwaltschaft nur so erklären, dass die Landesregierung die Täter und
die beteiligten Pharmazie-Aktionäre schützen will, nachdem Herr Kretschmann
und das Justizministerium bzw. der Justizminister Rainer Stickelberger
(SPD) auch in diesem Zusammenhang Dienstaufsichtsbeschwerden ohne Antwort
liessen.
In anderen Städten in Baden-Württemberg liegen ebenfalls katastrophale
Verhältnisse vor, wie zum Beispiel in Mannheim, wo zehntausende Patienten
an Infektionen erkrankten und/oder verstarben, weil der Aufsichtsrat der
Universitätsklinik Mannheim die Zahlungen der Krankenkassen veruntreuen
liess. Die hierauf beruhenden Einsparungen im personellen Bereich und in
der Ausstattung des Krankenhauses führten dazu, dass die Patienten
jahrelang mit unsterilen chirurgischen Bestecken operiert wurden, an denen
Fliegen, Blut, Gewebsfetzen und Knochensplitter der zuvor operierten
Patienten klebten. Obwohl die Mediziner die Vorgesetzten und den
Aufsichtsrat wiederholt auf die nicht hinnehmbare Patientengefährdung
hingewiesen hatten, unternahmen die verantwortlichen Personen nichts. Erst
dann, als die Beschäftigten schlussendlich selber Strafanzeige stellten und
die Medien den Vorgang kolportiert haben, erfolgte eine Überprüfung in der
Sache und rund zwei Dritttel der alten chirurgischen Bestecke wurden
verschrottet. Auch wurden die Beschäftigten auf Schulungen geschickt, wo
diese lernen sollen die Bestecke kunstgerecht zu sterilisieren. Die
Infektionsrate lag wegen der unsterilen Bestecke jahrelang rund zehnmal
höher als wie im Bundesdurchschnitt, bezeichnenderweise hat die Bevölkerung
in Mannheim die niedrigste Lebenserwartung in Baden-Württemberg.
Verantwortlich für diese Verhältnisse sind insbesondere der Mannheimer
Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) und die Landtagsabgeordente Helen
Heberer (SPD), die zum Aufsichtsrat zählen.
http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2015-05/uniklinik-mannheim-hygiene-op-besteck
<http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2015-05/uniklinik-mannheim-hygiene-op-besteck>
Diese und andere Straftaten an wehrlosen Kindern und Kranken werden seit
Jahren von Herrn Kretschmann, dem von Herrn Kretschmann ins Amt gebrachten
Justizminister von Baden-Württemberg Rainer Stickelberger (2011 bis 2016),
der ehemaligen Amtschefin des Justizministeriums Bettina Limperg (die 2014
zur Präsidentin des BGH berufen wurde), der grünen Wissenschaftsministerin
von Baden-Württemberg Theresia Bauer und dem ehemaligen Vize von Herrn
Kretschmann Nils Schmid (SPD) sowie von der Vorgängerregierung aus CDU und
FDP vertuscht und gefördert, Dienstaufsichtsbeschwerden bleiben regelmässig
ohne Stellungnahme.
In Anbetracht der oben genannten nachweislichen Tatsachen erstaunt es dann
auch nicht, wenn unter der „Rechtsaufsicht“ der oben genannten
Krankenmörder Bettina Limperg, Rainer Stickelberger und Winfried
Kretschmann in den Vollzugsanstalten in Baden-Württemberg zudem Gefangene
sexuell misshandelt und/oder ermordet werden, wie mehrere
Gerichtsentscheidungen aus dem Zeitraum von 2011 bis 2015 zeigen, die von
der zensierten Mainstream-Presse in weiten Teilen verschwiegen werden.
Beispielsweise verhungerte im Jahr 2014 ein Häftling in der Vollzugsanstalt
Bruchsal, der rechtsfehlerhaft in Einzelhaft verbracht worden war. Auch
müssen Gefängnisinsassen in Baden-Württemberg unter Herrn Kretschmann
sexuelle Misshandlungen erdulden, welche bereits 2011 gerichtlich untersagt
wurden, ohne dass die Landesregierung von Baden-Württemberg die
gerichtlichen Auflagen umgesetzt hat, vgl.
http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/neue-vorwuerfe-gegen-leiter-der-jva-bruchsal--93988075.html
<http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/neue-vorwuerfe-gegen-leiter-der-jva-bruchsal--93988075.html>
Bei den Darlegungen im verlinkten Pressebericht handelt es sich nur um
einen Bruchteil der hier bekannt gewordenen Straftaten an Gefangenen, die
von den Mainstream-Medien in weiten Teilen verschwiegen werden und
teilweise bis heute andauern, weil Herr Kretschmann und seine Minister den
gerichtlichen Auflagen pflichtwidrig nicht Folge leisten. Zur Vermeidung
von Wiederholungen wird auf die Dienstaufsichtsbeschwerde an Ihren
Parteifreund Herrn Maas vom 12.03.2016 und die dort vorgetragenen
Gerichtsentscheidungen aus dem Zeitraum von 2011 bis 2015 Bezug genommen,
welche Ihnen ebenfalls zuging.
Jeder einzelne der oben genannten Themenkomplexe und das Vorbringen in der
vorangegangenen Dienstaufsichtsbeschwerde vom 12.03.2016 hätten in einem
Rechtsstaat schon längst dazu führen müssen, dass die Bundesregierung gem.
Art. 84 Abs. 3 bis 5 GG das Bundeskriminalamt und den Generalbundesanwalt
einschaltet und eine Kommission nach Baden-Württemberg schickt, die das
Folter- und Mördernest in der Landesregierung und im Bereich der
Justizbehörden aushebt und die Täter einschliesslich Frau Limperg, Herrn
Vosskuhle und Herrn Kretschmann vor ein Gericht bringt, welches diese
Bezeichnung verdient, wozu ich Sie hiermit in Ihrer Funktion als
Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland mit Entschiedenheit auffordere.
Denn die oben genannten und weitere schwerwiegende Grundgesetzverletzungen
sowie Menschenrechtsverletzungen und insbesondere das Quälen und Töten von
wehrlosen Kindern und Kranken und Gefangenen durch die oben genannten
Politiker und deren Helfershelfer in der Justiz und in der Verwaltung
erfordern dringlichst Massnahmen durch die Bundesregierung gemäss Art. 84
Abs. 3 bis 5 GG.
Andreas Vosskuhle protegiert und belohnt kriminelle Mediziner mit
finanziellen Zuwendungen
Ich fordere sie auf unverzüglich die notwendigen Massnahmen in die Wege zu
leiten und in Baden-Württemberg respektive in Deutschland rechtsstaatliche
Verhältnisse herzustellen oder das Amt niederzulegen.
Zudem fordere ich Sie auf die notwendigen juristischen Massnahmen gegen
Frau Merkel zu veranlassen, die seit 2007 Kenntnis davon hat, dass unter
der Regie der Landesregierung von Baden-Württemberg Menschen gefoltert
und/oder getötet werden und dennoch pflichtwidrig nichts unternommen hat um
den faschistischen Verhältnissen in Baden-Württemberg abzuhelfen. Zur
Vermeidung von Wiederholungen wird ebenfalls auf die Darlegungen in der
Dienstaufsichtsbeschwerde vom 12.03.2016 Bezug genommen.
Auch im Zusammenhang mit den unter Abs. 1 vorgetragenen Vorfällen in
Göttingen fordere ich Sie nochmals auf den Sachverhalt aufzuklären und
Stellung zu nehmen, ob eine rechtswirksame Risikoaufklärung der
verstorbenen Patienten in die Versuche vorliegt.
Zu jedem der oben genannten Themenkomplexe kann vollumfänglich Beweis
geführt werden.
Für Rückfragen steht die Unterzeichnerin selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Sonja Walter
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