Neuer Forschungsskandal in der Freiburger Sportmedizin
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Thu Jan 14 13:04:14 UTC 2016
-----Original-Nachricht-----
Betreff: Neuer Forschungsskandal in der Freiburger Sportmedizin
Datum: 2016-01-10T21:12:48+0100
Von: "bw-info at t-online.de" <bw-info at t-online.de>
An: "bw, info" <bw-info at t-online.de>
Sonja Walter
August-Ganther-Str. 12
79117 Freiburg
Phone +49/761/640209
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An die
An die Abgeordneten
in der Schweiz
und in Österreich
Neuer Forschungsskandal in der Freiburger Sportmedizin
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Doping-Evaluierungskommission
unter der Leitung der renommierten Mafia-Expertin Letizia Paoli in der
Freiburger Sportmedizin stapelweise inkriminierte Doktorarbeiten und
Habilitationsschriften entdeckt hat, auch die Neue Zürcher Zeitung
berichtete in der Online-Ausgabe vom 09.01.2016 darüber,
Zitat
"Bei der Aufklärung der Doping-Vergangenheit der Universität Freiburg im
Breisgau, Deutschland, ist die eingesetzte Expertenkommission auf einen
Forschungsskandal gestossen. Es seien zahlreiche sportmedizinische Arbeiten
mit zum Teil erheblichen wissenschaftlichen Mängeln entdeckt worden, wird
die Vorsitzende der Kommission, Letizia Paoli, in einer Medienmitteilung
zitiert.
Dies sei eine neue Dimension wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit
möglicherweise gravierenden Folgen für die Sportmedizin, so Paoli weiter."
Zitatende
http://www.nzz.ch/panorama/forschungsskandal-freiburg-ibr-sportmedizin-1.18673858
<http://www.nzz.ch/panorama/forschungsskandal-freiburg-ibr-sportmedizin-1.18673858>
Wahrscheinlich versucht der Rektor der Universität Freiburg Hans-Jochen
Schiewer die mit externen Experten besetzte Kommission deshalb seit Jahren
an einer professionellen Aufklärung zu hindern, weil sich in Freiburg die
Leichen im Keller stapeln, vgl.
http://www.berliner-zeitung <http://www.berliner-zeitung> .
de/sport/freiburger-behinderung-der-dopingrecherche-geruegt-,
10808794,24057812.html
Denn schon seit Jahren sorgt die Universität Freiburg wegen
Wissenschaftsbetrug und anderen kriminellen Machenschaften fortlaufend für
Schlagzeilen, welche die Universität in Zusammenarbeit mit den
verantwortlichen Politikern und kriminellen Staatsanwälten vertuscht.
Beispielsweise spielte die grösste Fälschungsaffäre in der Geschichte der
Deutschen Forschung in der Abteilung des Freiburger Krebsmediziners Roland
Mertelsmann. In zahlreichen wissenschaftlichen Foren wurde beklagt, dass
Mertelsmann nach Auffliegen der Täuschungshandlungen nicht entlassen,
sondern vielmehr von der damaligen Universitätsleitung (Wolfgang Jäger,
CDU) und dem damaligen Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) zum
Ärztlichen Direktor der Medizinischen Klinik befördert wurde. Und nach
Auffliegen der jahrzehntelangen Freiburger Doping-Praktiken im Jahr 2007
stellte sich infolge der Recherchen der Doping-Evaluierungskommission schon
vor Jahren heraus, dass mehrere Doktorarbeiten und Habilitationsschriften
von Medizinern der Sportmedizin Plagiate aufweisen. Infolge der Recherchen
des Freiburger Publizisten Hermann Scharnagl wurde 2014 zudem bekannt, dass
auch die Habilitationsschrift des Ärztlichen Direktors der
Universitätsklinik Freiburg Jörg Rüdiger Siewert Überschneidungen mit der
Doktorarbeit seines ehemaligen Doktoranden Hans Fred Weiser aufweist, der
inzwischen Vorsitzender des VLK (Verband der Leitenden Krankenhausärzte)
ist.
Anstelle eine neutrale Aufklärung des Plagiatsverdachts zu veranlassen, hat
der Freiburger Rektor eine hauseigene Kommission einberufen, zu welcher
Personen zählten, die in finanzieller Abhängigkeit von Siewert standen. In
dieser Folge erstaunt nicht, dass die Kommission die Auffassung vertreten
hat, dass die identischen Passagen in den Arbeiten von Siewert und Weiser
irgendwie ohne Bedeutung wären, obwohl vergleichbare Auffälligkeiten in
anderen Fällen zur Aberkennung des Doktortitels, bzw. der Habilitation
geführt haben. Auch die zuständige medizinische Fakultät in Göttingen (wo
Siewert habilitiert hatte) hat nach Medienberichten anscheinend auf eine
aussagefähige Überprüfung verzichtet und hat sich stattdessen einfach der
Meinung der Freiburger Kommission angeschlossen. Das Laborjournal titelte
in der online-Ausgabe vom 23.12.2014
Breisgauer Intrigen: Persilschein vom Rektor
Zitat
"Der Rektor der Universität Freiburg, Hans-Jochen Schiewer, legt seinem
lieben Kollegen Jörg Rüdiger Siewert zum Jahresende einen Persilschein auf
den Gabentisch: Die Plagiatsvorwürfe gegen Siewert, den Leitenden
Ärztlichen Direktor der Uniklinik Freiburg, werden nicht weiter untersucht.
Damit kehrt die Führungsspitze der skandalgeplagten Freiburger Akademie
eine weitere peinliche Affäre unter den Teppich."
Zitatende
http://www.laborjournal.de/editorials/901.lasso
<http://www.laborjournal.de/editorials/901.lasso>
Letizia Paoli, Leiterin der Evaluierungskommission
Im Vergleich zum aktuellen Fund der Experten-Kommission waren das
anscheinend nur Peanuts.
Allerdings hätten schon die oben genannten Fallgeschichten nach deutschem
Recht Massnahmen durch das Wissenschaftsministerium erfordert, welches
verpflichtet gewesen eine Überprüfung des Plagiatsverdachts durch eine
neutrale Kommission herbeizuführen, was die grüne Wissenschaftsministerin
von Baden-Württemberg Theresia Bauer unterlassen hat. In den
vorangegangenen Mails wurde unter Bezugnahme auf eine aktuelle Entscheidung
des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11.10.2015 und andere Skandale
bereits berichtet, dass Bauer seit dem Regierungswechsel in
Baden-Württemberg im Jahr 2011 fortlaufend mit Betrugshandlungen und Lügen
für Schlagzeilen sorgt, weshalb die Verhältnisse in Freiburg natürlich
nicht erstaunen. Denn eine Rechtsaufsicht, welche diese Bezeichnung
verdienen würde, existiert im Bereich der Universitäten und der
Universitätskliniken in Baden-Württemberg seit dem Regierungswechsel nicht
mehr.
Hierzu wurde ebenfalls schon vorgetragen, dass der amtierende grüne
Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann die
Weisungsbefugnis über die Staatsanwaltschaft anscheinend an seinen
Freiburger Parteifreund Schiewer (Grüne) abgegeben hat, was unter anderem
dazu führte, dass die Freiburger Universitätsleitung und die Leitenden
Staatsanwälte anlässlich von gemeinsamen Mittagessen besprechen wie
Straftaten an Kranken vertuscht werden sollen, für welche die Freiburger
Universitätsleitung und die Landesregierung verantwortlich sind. Nach
alledem darf man gespannt sein, mit welchen Methoden Schiewer und Kollegen
die aktuelle Neuentdeckung der Evaluierungskommission diesmal vom Tisch
wischen werden.
Unten im Text wird ein Schreiben der Unterzeichnerin an den Deutschen
Hochschullehrerverband vom 27.11.2015 angefügt, in welchem ausführlich auf
die oben genannte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bzgl. der
Causa Ludwigsburg und zudem auf die Freiburger Verhältnisse Bezug genommen
wurde.
Mit freundlichen Grüssen
Sonja Walter
Sonja Walter
August-Ganther-Str. 12
79117 Freiburg
Phone +49/761/640209
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An den
Deutschen Hochschulverband
Rheinallee 18 - 20
53173 Bonn
27.11.2015
Betr.
Wissenschaftsministerin von Baden-Württemberg Theresia Bauer
Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. November 2015
Antrag auf Aberkennung des Titels "Wissenschaftsministerin des Jahres"
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23.02.2015 wurde der Titel "Wissenschaftsministerin des Jahres" an die
grüne Wissenschaftsministerin von Baden-Württemberg Theresia Bauer
vergeben. Nach Presseberichten hatten von den 28500 stimmberechtigten
Hochschullehrern im Abstimmungszeitraum im November und Dezember 2014
weniger als 10 Prozent (2480) an der Abstimmung teilgenommen, 294 Stimmen
entfielen auf Frau Bauer.
Das Abstimmungsergebnis lässt sich nur so erklären, dass den Befürwortern
von Frau Bauer nicht bekannt war, dass Frau Bauer seit ihrem Amtsantritt im
Jahr 2011 zugunsten einer exzessiven Günstlingswirtschaft fortlaufend in
schwerwiegender Weise geltendes Recht verletzt, was zahlreiche
existentielle Schäden von Studierenden und Patienten zur Folge hatte.
Betroffen waren Studierende in Freiburg, in Heidelberg und in Ludwigsburg;
der Sachverhalt wird unten im Text zusammenfassend vorgetragen werden. Auch
war immer wieder aufgefallen, dass Frau Bauer den Landtag wissentlich
belogen hat um die von ihr zu verantwortenden rechtswidrigen Handlungen zu
vertuschen. Diese Praktiken waren nur deshalb möglich, weil diese von dem
grünen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann und
dem von Herrn Kretschmann ins Amt gebrachten Justizminister Rainer
Stickelberger (SPD) seit Jahren gedeckt werden, welche gegenüber den
Staatsanwälten weisungsbefugt sind und Dienstaufsichtsbeschwerden der Opfer
ohne Antwort lassen. In dieser Folge hat die Staatsanwaltschaft in den
vergangenen vier Jahren mehrere Strafanzeigen, die sich auf Frau Bauer
bezogen haben, unter Verletzung des Legalitätsprinzips eingestellt.
Besonders brisant: Zu diesem Zweck werden Strafanzeigen nach Freiburg
verwiesen, wo die Freiburger Universitätsleitung ausweislich der hier
bekannt gewordenen Korrespondenz zwischen der Universität Freiburg und der
Staatsanwaltschaft Freiburg anlässlich von gemeinsamen Mittagessen mit
Leitenden Staatsanwälten Einfluss auf Strafverfahren nimmt, die sich auf
die Universität Freiburg und den Zirkel um den Rektor der Universität
Freiburg Hans-Jochen Schiewer (Grüne) beziehen, zu welchem Frau Bauer
zählt. Bezeichnenderweise nimmt Herr Schiewer an den Klausurtagen der
Grünen in Baden-Württemberg teil wie zum Beispiel in Freiburg-Munzingen
Anfang Januar 2014, was die parteiischen und gesetzeswidrigen
Machenschaften erklären kann, welche die Züge einer Bandenkriminalität
aufweisen.
Von links: Winfried Kretschmann, Edith Sitzmann, Hans-Jochen Schiewer im
Januar 2014
Da Frau Bauer in dieser Folge keine Konsequenzen für rechtswidrige
Handlungen (Betrug, Untreue, Körperverletzung, Krankenmord usw.) zu
gewährleisten hat und die zensierte Freiburger Presse die von Frau Bauer zu
verantwortenden Straftaten an Kranken und Studierenden in weiten Teilen
verschweigt, wurde das Verhalten von Frau Bauer zunehmend dreister bis das
Verwaltungsgericht Stuttgart der enthemmten Ministerin im Zusammenhang mit
dem Skandal um die führende Verwaltungshochschule von Baden-Württemberg in
Ludwigsburg nach den Darlegungen des Redakteurs der Stuttgarter Zeitung
Andreas Müller nunmehr eine schallende Ohrfeige verpasst hat. Denn einem
Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 10.11.2015 kann unter anderem
entnommen werden, dass Frau Bauer die streitgegenständlichen und von ihr zu
verantwortenden unlauteren Machenschaften zulasten der Rektorin Claudia
Stöckle gegenüber dem Landtag und zudem gegenüber dem Verwaltungsgericht
mithilfe von Lügen zu vertuschen versuchte. Im Unterschied zu den
weisungsgebundenen Staatsanwälten haben sich die Verwaltungsrichter an der
Rechtslage orientiert und haben die unredlichen Praktiken von Frau Bauer im
Beschluss mit deutlichen Worten moniert.
Was geschah:
Seit 2012 sorgt die Beamtenschule in Ludwigsburg aufgrund von ständigen
Unruhen für Schlagzeilen, nachdem der ehemalige Rektor Walter Maier kurz
vor seinem Ruhestand im November 2011 zahlreiche Zulagen an Dozenten
verfügt hatte, die nicht zulässig waren. Die Nachfolgerin Claudia Stöckle
hatte zur Befriedung der Situation ein Rechtsgutachten eingeholt um die
Zulässigkeit der Zulagen zu klären. Nachdem das Gutachten ergeben hatte,
dass dreizehn von siebzehn Zulagen rechtswidrig waren, hatte sich Stöckle -
entsprechend den Leitlinien im Beamtenrecht - an die vorgesetzte
Wissenschaftsministerin Theresia Bauer gewendet. Das
Wissenschaftsministerium hat daraufhin nochmals eine weitere Expertise
veranlasst, die zu demselben Ergebnis kam wie das erste Gutachten. Als auch
dieses Gutachten offensichtlich nicht zur Zufriedenheit des Ministeriums
ausgefallen war, hat das Ministerium der Schulleiterin nach den Darlegungen
einer Zeugin sinngemäss empfohlen die Akten zu frisieren und die
Einjahresfrist, innerhalb welcher fehlerhafte Verwaltungsakte berichtigt
werden können, mit Nichtstun verstreichen zu lassen, vgl.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.rechtswidrige-zulagen-fuer-professoren-rat-zum-frisieren-der-akten.6711b26e-9214-444f-bb3c-0069df15aec0.html
<http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.rechtswidrige-zulagen-fuer-professoren-rat-zum-frisieren-der-akten.6711b26e-9214-444f-bb3c-0069df15aec0.html>
Möglicherweise war der alte Schulleiter davon ausgegangen, dass die Zulagen
zulässig sind, Bauer wusste aber infolge der beiden nachfolgenden
Gutachten, dass die Zulagen rechtswidrig waren. Da öffentliche Gelder
tangiert wurden, durfte Bauer sich auch nicht hinter Maiers Nachfolgerin
verstecken, vielmehr hätte Bauer als Vorgesetzte selber die Aufklärung
betreiben und die Staatsanwaltschaft einschalten müssen, was Bauer unter
Hinweis auf die "Autonomie" der Hochschulen unterlassen hatte. Die neue
Rektorin hatte sich infolge der Untätigkeit von Bauer und den oben
genannten Empfehlungen des Ministeriums dann bemüht die rechtswidrigen
Zulagen in rechtskonforme Zulagen umzudeuten und hat diese nach
Verstreichen der Einjahresfrist wegen Vertrauensschutz für zulässig
erklärt. Daraufhin hatten die Unruhen an der Schule anscheinend noch
zugenommen. Von mehreren Dozenten wurde Stöckle Untreue vorgeworfen,
nachdem Stöckle im Rahmen von Repräsentationspflichten Geschenke verteilt
hatte. Eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft zeigte, das diese
Präsente im üblichen Kostenrahmen lagen. Nachdem die Medien über den
Vorfall berichteten, hat die Staatsanwaltschaft zudem Ermittlungen im
Zusammenhang mit den Zulagen an Dozenten aufgenommen. Diese Ermittlungen
wurden anscheinend noch nicht abgeschlossen.
Im Zuge der öffentlichen Diskussion beklagte Stöckle, dass Bauer sich der
Verantwortung entzogen, bzw. die unliebsame Sachbearbeitung der
rechtswidrigen Zulagen auf sie abgewälzt habe.
Im weiteren Verlauf hatten mehrere Dozenten die Ablösung von Stöckle
betrieben. Ein Abwahlverfahren im Mai 2014 scheiterte, weil die
erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Universitätsrat nicht zustande kam.
Daraufhin sollte eine vom Wissenschaftsministerium beauftragte Kommission
unter dem ehemaligen Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) klären, ob es
erforderlich sei zur Befriedung der Unruhen an der Hochschule die Stelle
des Rektors neu zu besetzen. Gegenüber der Öffentlichkeit stellte Bauer die
Kommission als neutrale und unabhängige Expertenrunde dar. Im nachfolgenden
gerichtlichen Verfahren stellte sich dann unter anderem heraus, dass von
einer neutralen Kommission keine Rede sein konnte, sondern dass der
Abschlussbericht unter der Mitwirkung von Bauer geschrieben wurde.
Nachdem die Kommission in dieser Folge grünes Licht für die Ablösung der
Rektorin erteilt hatte, wurde diese im Januar 2015 abgewählt, woraufhin das
Ministerium eine Interimsleitung einsetzte und Stöckle im Februar 2015 die
Kündigung zuschickte. Stöckle ist der Kündigung entgegengetreten und hat
Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben, weil kein
schwerwiegender Grund für die Kündigung ersichtlich sei und weil das
Abwahlverfahren zudem formale Mängel aufweisen würde, weshalb die Kündigung
keine Rechtskraft entfalte. Insbesondere monierte Stöckle, dass der
Öffentlichkeitsgrundsatz anlässlich der Beratung des Universitätsrats,
welche der Wahl vorausging, nicht gewahrt worden sei und dass die
Verfahrensakte der Kommission, welche die Abwahl von Stöckle empfohlen
habe, nicht zur Verfügung stand. Deshalb sei nicht nachvollziehbar, welcher
Sachverhalt aus Sicht der Kommission die Abwahl von Stöckle begründen
solle. Als offizieller Grund wurde lediglich bekannt, dass das Verhältnis
zwischen der Rektorin und der Hochschule zerrüttet sei, ohne dass
ersichtlich sei, welcher Sachverhalt zu der unerfreulichen Atmosphäre
geführt habe.
Rektorin der Verwaltungshochschule in Ludwigsburg Claudia Stöckle
Bevor es zu einem Termin vor dem Verwaltungsgericht kam, hatte das
Wissenschaftsministerium einen Nachfolger für Stöckle berufen, der Ende
2015 den Interimsleiter ablösen und das Amt übernehmen sollte, womit die
Klage von Stöckle quasi hinfällig geworden wäre. Hiergegen wendete sich
Stöckle mit einem Eilantrag, bzw. einem Antrag auf einstweilige Verfügung
erneut an das Verwaltungsgericht Stuttgart, wo das Verfahren in der
Hauptsache anhängig ist. Bauer stellte Antrag den Eilantrag abzuweisen und
vertrat sinngemäss die Auffassung, dass die Beratung vor der Abwahl von
Stöckle nicht öffentlich erfolgt sei um die Persönlichkeitsrechte der
Rektorin zu schützen, zudem sei die externe Kommission nicht verpflichtet
gewesen den Erkenntnisprozess zu dokumentieren, weil lediglich der
Abschlussbericht von Relevanz sei.
Das Verwaltungsgericht erklärte den Eilantrag von Stöckle im Beschluss vom
10.11.2015 für begründet, weil
1.
anlässlich der Beratung, welche der Abwahl vorausging, der
Öffentlichkeitsgrundsatz nicht gewahrt wurde
2.
weil das Ministerium gegen die Aktenführungspflicht verstossen habe und das
Gericht mangels Dokumentation nicht ausschliessen könne, dass Bauer die
Kommission zulasten von Stöckle beeinflusst habe, was als Untreue zu werten
sei und die Rechtskraft der Abwahl aufheben würde
In einer Presseerklärung nimmt die FDP wie folgt Stellung:
Zitat
"Die Affäre um die Verwaltungshochschule Ludwigsburg ist eine Affäre Bauer
Wissenschaftsministerin Bauer handelte mehrfach rechtswidrig – Sie täuschte
zudem den Landtag und die Öffentlichkeit und schreckte vor der Verbreitung
von Unwahrheiten nicht zurück. Auf Antrag der FDP-Landtagsfraktion befasste
sich der Landtag heute in einer aktuellen Debatte mit der Rolle des
Wissenschaftsministeriums unter Leitung der Ministerin Bauer in der Affäre
um die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Der
Titel der Debatte lautet: „Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Stuttgart: Waren der Ministerin Bauer in der Affäre um die Hochschule für
öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg alle Mittel recht, die
Rektorin als Hauptsündenbock abzustempeln und loszuwerden?“ Das
Verwaltungsgericht hatte sich mit der Abwahl der Rektorin zu beschäftigen.
In seinem Beschluss vom 10.11.2015 kam das Gericht unter anderem zu
folgenden Ergebnissen:
Die Abwahl der Rektorin erfolgte rechtswidrig.
Die Zustimmung des Wissenschaftsministeriums zur Abwahl war rechtswidrig.
Der Umstand, dass die vom Wissenschaftsministerium eingesetzte Kommission
zur Klärung der Situation an der Hochschule Ludwigsburg keine Akten führte,
verstößt gegen die verwaltungsrechtliche Aktenführungspflicht.
In der fehlenden Aktenführung könnte zudem ein treuwidriges Verhalten des
Wissenschaftsministeriums gegen über der Rektorin liegen.
Entgegen der Darstellung der Ministerin Bauer war die von der
Wissenschaftsministerin eingesetzte Kommission nicht „extern“ und „autonom“
handelnd. Unter anderem musste sie den Kommissionsbericht mit der
Ministerin persönlich abstimmen.
Angesichts des gesamten Sachverhalts kann nicht ausgeschlossen werden, dass
das Wissenschaftsministerium das Verfahren zur Abwahl der Rektorin
manipuliert hat.
Nach Einschätzung der FDP-Landtagsfraktion hat die Affäre Bauer das
Potenzial für einen Untersuchungsausschuss.
Wörtlich sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der
FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, im Rahmen der aktuellen
Debatte hierzu:
„An der Hochschule in Ludwigsburg wird eine hervorragende Arbeit geleistet.
Andere Bundesländer beneiden uns um diese Kaderschmiede für Beamte des
gehobenen Dienstes aus der ganze Generationen von Bürgermeisterinnen und
Bürgermeistern hervorgingen, die heute als Kommunalmanager hervorragende
Arbeit leisten. Ohne sie würde unser Land diese Spitzenposition nicht
einnehmen. Frau Ministerin Bauer hat aber durch ihre Versuche, Aufklärung
zu verhindern und durch Ihre Verweigerung der Hilfeleistung und
Klarstellung der Hochschule großen Schaden zugefügt.“
[…]
Zur Chronologie sagte Bullinger:
Alles begann im Jahr 2012, eine neue Rektorin trat an der Hochschule für
öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg ihr Amt an. Was sie
vorfand, war teilweise wenig erbaulich. So hatte das Vorgängerrektorat wohl
in rechtswidriger Weise Zulagen an Professoren verteilt.
Brandschutzvorschriften wurden anscheinend nicht eingehalten. Datenschutz
und Datensicherheit waren vernachlässigt worden. Schon im Sommer 2014 sah
das Wissenschaftsministerium das Verhältnis zwischen Hochschule und
Rektorin als ‚nachhaltig zerrüttet‘ an, wie es in einem dem
Verwaltungsgericht vorliegenden Vermerk aus dem Wissenschaftsministerium
heißt.
Dies erstaunt, wo doch die Rektorin durchaus noch Unterstützer an der
Hochschule hatte, z.B. die Studenten. Folglich scheiterte auch ein erster
Versuch, die Rektorin abzuwählen. Man hätte nun aus Sicht der FDP-Fraktion
auch auf die Idee kommen können, die Rektorin zu stützen, wollte sie doch
die Verfehlungen der Vergangenheit aufarbeiten und bereinigen. Auch bemühte
sie sich um einen Neubeginn. Aber die Ministerin des Jahres wollte wohl
lieber Ruhe als Aufklärung und Bereinigung.
Das Ministerium stellte – wohl etwas bedauernd – fest, dass es für ein
neues Abwahlverfahren neuer Gründe bedarf. Um diese zu beschaffen, kam das
Wissenschaftsministerium auf eine nahezu geniale Idee: Man installierte
eine Kommission, über die die Ministerin behauptete, sie sei unabhängig und
die neue Gründe für die Abwahl der Rektorin liefern sollte. Formal soll die
Kommission zwar Akten führen. Aber das sieht man im Ministerium nicht so
eng; wen interessiert später schon, auf welchen Feststellungen der
Kommissionsbericht beruht, wenn nur das Ergebnis stimmt. Das
Verwaltungsgericht Stuttgart wird später zu dem Ergebnis kommen, durch den
Verzicht auf die Aktenführung könne ein treuwidriges Verhalten des
Wissenschaftsministeriums nicht ausgeschlossen werden.
Beim Kommissionsbericht hingegen nimmt man es sehr genau. Er wird mit der
Ministerin persönlich abgestimmt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wird
unter anderem aus diesem Grund zum Ergebnis kommen, von einer „externen“
und „autonom“ handelnden Kommission könne nicht die Rede sein. Sogar eine
Manipulation des Verfahrens der Abwahl durch das Wissenschaftsministerium
könne nicht ausgeschlossen werden.
Der Wissenschaftsausschuss erhielt passend dazu lediglich eine vertrauliche
Zusammenfassung. Nun kann nach Ansicht des Wissenschaftsministeriums nichts
mehr schief gehen. Denn die Kommission befürwortet unter anderem den
Rücktritt der Rektorin. Sollte sie nicht zurücktreten, bleibt die Abwahl.
Auch was bisherige Unterstützer der Rektorin angeht, ist sich das
Ministerium sicher. Süffisant wird in einem hausinternen Vermerk mit Blick
auf die Studenten festgestellt: ‚Unter dem – auch öffentlich aufkommenden –
Druck des Kommissionsergebnisses (Rektorin nicht mehr tragbar) ist es kaum
vorstellbar, dass sie, die Studierenden, bei einem neuerlichen Abwahlantrag
gegen eine Abwahl der Rektorin entscheiden würden.
Es kommt zur Abwahl. Sie erfolgt rechtswidrig, weil unter Ausschluss der
Hochschulöffentlichkeit. Nach dem rechtswidrigen Verzicht auf die
Aktenführung, der rechtswidrigen Abwahl, kommt nun der nächste
rechtswidrige Akt des Wissenschaftsministeriums: Die mangelnde Kontrolle
der Abwahl. Das Ministerium hat bei der Abwahl der Rektorin ein
Kontrollrecht. Dieses hat es auch in Verantwortung gegenüber den
Mitarbeitern, hier der Rektorin, rechtmäßig auszuüben. Das Ministerium mit
seiner Ministerin Bauer hat es aber vorgezogen, die rechtswidrige Abwahl
durchzuwinken. Anders wäre man die Rektorin ja auch nicht losgeworden.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied zugunsten der Rektorin. Sie hat
weiterhin als Inhaberin des Rektorats zu gelten. Angesichts des Verhaltens
des Ministeriums und seiner Ministerin scheut sich das Gericht nicht, die
Frage nach einer Manipulation des Verfahrens durch das
Wissenschaftsministerium zum Nachteil der Rektorin zu stellen. Damit wird
das Gericht deutlicher als ich. Ich habe der Ministerin in der
Vergangenheit lediglich vorgeworfen, ihrer aufsichtsrechtlichen
Verantwortung nicht nachgekommen zu sein. Jetzt deutet der
Gesamtsachverhalt darauf hin, dass sie absichtlich verletzt wurden.“
Den Vorwurf, die Ministerin habe mehrfach die Unwahrheit erklärt,
untermauert Bullinger wie folgt:
„Hellhörig wurden wir schon früh. Es fiel uns schwer zu glauben, dass
Ministerin Bauer und ihr Ministerium erst nach der Beantwortung unserer
Anfrage am 7. Januar 2015 erfahren haben wollen, dass von den 17
unrechtmäßig gewährten Zulagen für Professoren an der Hochschule
Ludwigsburg nur vier wegen Erfüllung der entsprechenden Leistungskriterien
auf dem Weg der Umdeutung geheilt wurden.
Schließlich berichtete die Stuttgarter Zeitung hierüber bereits am 18.
November 2014. Dann fanden wir das Verhalten der Ministerin, was die Arbeit
der Kommission angeht, auffällig. Ihr Vermeiden, uns den vollständigen
Kommissionsbericht vorzulegen, das Fehlen der Akten der Kommission, ihre
ständige Betonung, die Kommission sei unabhängig. Insbesondere die letzte
Aussage bleibt als vom Verwaltungsgericht enttarnte Lüge der Ministerin
stehen.
Eine Unwahrheit der Ministerin kommt noch hinzu: Am 13.11.2015 beantwortete
sie den FDP Antrag 15/7597. Wir fragten unter anderem, welche Rolle die
Studenten bei den Überlegungen des Ministeriums zur personellen Zukunft der
Angehörigen der Hochschule Ludwigsburg spielten und ob die Studenten die
Rektorin unterstützten. Sie antwortete sinngemäß, es lasse sich keine
Unterstützung der Rektorin erkennen. Dabei hatten die Ministerin und ihr
Ministerium genau erkannt, dass die Studenten mit ihrer Vertretung in den
Hochschulgremien die Rektorin unterstützten. Und natürlich haben die
Studenten eine Rolle in den Überlegungen des Ministeriums gespielt, wie der
vom Verwaltungsgericht zitierte Vermerk zeigt.
Ministerin und Ministerium wollten den Widerstand der Studenten mit Hilfe
des Kommissionsberichts und dem daraus entstehenden öffentlichen Druck
brechen.“
Zitatende
Vom Verwaltungsgericht als Lügnerin entlarvt: Wissenschaftsministerin
Theresia Bauer
Der ehemalige Asta-Vorsitzende in Ludwigsburg Stefan Kröber monierte in
einem Bericht in der Stuttgarter Zeitung , dass Bauer ihre
Aufsichtspflichten verletzt habe,
Zitat:
"Weshalb das Ministerium für die Aufarbeitung „simpler dienstrechtlicher
Sachverhalte“ mehr als anderthalb Jahre benötige, sei für ihn nicht
nachvollziehbar. Gerade eine Hochschule für Beamte brauche Führungspersonal
mit Vorbildcharakter. Zudem berichtet Kröber von einem „Klima der Angst und
der Unterdrückung“ an der Hochschule. Er habe miterlebt und auch selbst
erfahren, dass Studenten von Professoren „bedroht“ und unter Druck gesetzt
worden seien. Zuletzt sei es bei seiner eigenen Bachelorarbeit zu
„Auffälligkeiten“ gekommen. Doch auch dies sei ohne Konsequenzen geblieben.
„Wir Studenten wurden in keiner Weise geschützt“, obwohl er dies von
Ministerin Bauer wiederholt gefordert habe, beklagt der scheidende
AStA-Chef. Am schlimmsten sei es für ihn, „dass niemand durch die
Aufsichtsorgane zur Rechenschaft gezogen wird“. An der Hochschule sieht
Kröber „mehr als genug engagierte Dozentinnen und Dozenten“, um die Krise
zu überwinden. „Lediglich der Schutz von oben fehlt“, beklagt er. Er selbst
habe stets versucht, sich in dem Konflikt neutral zu verhalten, sich dann
aber „auf die Seite des meines Erachtens rechtskonformen Handeln
gestellt“. Man habe seine Kritik offenbar „aussitzen“ wollen, bilanziert
der Studentenvertreter mit Blick auf ein bisher unbeantwortetes Schreiben
an Bauer."
Zitatende
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beamtenhochschule-ludwigsburg-studenten-kritik-an-ministerin.1f18cea9-6f2a-4d39-bd36-31735b1c581b.html
<http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beamtenhochschule-ludwigsburg-studenten-kritik-an-ministerin.1f18cea9-6f2a-4d39-bd36-31735b1c581b.html>
Zitat aus den Entscheidungsgründen:
"Eine Aufklärung der näheren Umstände, die zu dieser Rücktrittsempfehlung
vom 05.11.2014 wie auch der Einschätzung der Ministerin geführt haben, ist
dem Gericht mangels Aktenkenntnis nicht möglich. Dies ist dem Umstand
geschuldet, dass nach Angaben des Antragsgegners Akten der Kommission
während ihrer Tätigkeit zwischen dem 1. September 2014 und dem 31. Oktober
2014 nicht geführt wurden und dem Antragsgegner nicht bekannt sind.
Dies ist nicht nur unbefriedigend, sondern steht in eklatantem Widerspruch
zu der Verpflichtung, die von den Kommissionsmitgliedern zu Beginn ihrer
Tätigkeit gegenüber dem Ministerium abgegeben worden ist. Demnach war die
Kommission, die ausdrücklich ausgestattet mit den dem Ministerium gegenüber
der Hochschule zustehenden Aufsichtsrechten und in dessen Auftrag tätig
geworden ist, gehalten, sämtliche angefallenen Akten nach Beendigung ihrer
Tätigkeit dem Ministerium zu übergeben. Auch wenn die Kommission, entgegen
den behördlichen Gepflogenheiten, denen auch sie als vom Ministerium
eingesetzt unterworfen gewesen sein dürfte, keine eigenen Akten geführt
haben sollte, so sind zumindest die Vorschläge, Darlegungen und weiteren
Schriftstücke, die anlässlich von Besprechungen Kommissionsmitgliedern
übergeben worden sind, als Teile eines Aktenbestandes der Kommission zu
betrachten und hätten daher an das Ministerium weitergegeben werden müssen
(vgl. zur Entgegennahmepflicht Schenk, in: Obermayer/Funke-Kaiser, VwVfG,
Kommentar, 4. Aufl. 2014, § 24 Rn. 179).
Von einer „externen“ und „autonom“ handelnden Kommission, die nicht nur
losgelöst vom Ministerium sondern damit auch von behördlichen Pflichten
agiert hätte, kann angesichts der Umstände, unter denen sie eingesetzt und
auch verpflichtet worden ist, keine Rede sein.
[…]
Sollten tatsächlich die Kommission oder auch nur ihre Empfehlungen mit
Blick auf ein auf deren Grundlage gelingendes Abwahlverfahren von Seiten
des Ministeriums Einflüssen ausgesetzt gewesen sein, die ein Gelingen des -
erneuten - Abwahlverfahrens zum Ziel hatten, so wäre der Vorwurf eines
treuwidrigen Verhaltens nicht von vornherein und ohne genaue Prüfung des
Sachverhalts als abwegig anzusehen.
Ein solches Verhalten könnte vielmehr als Manipulation des Verfahrens nach
§ 18 Abs. 5 LHG anzusehen sein und damit zur Rechtswidrigkeit der
Entscheidung vom 26.02.2015 führen."
Zitatende
Hier ein Link zur vollständigen Entscheidung
https://openjur.de/u/864434.html <https://openjur.de/u/864434.html>
Der Verlauf in der Sache zeigt (wie schon die Skandale um die IUCE Freiburg
und die Rechtsmedizin in Heidelberg usw.), dass Bauer die Kompetenz fehlt
ein Ministerium verantwortlich zu leiten. Denn immer wieder kam es zu
Problemen, weil Bauer geltendes Recht verletzte, bzw. ihren
Aufsichtspflichten nicht nachkam und zur Vertuschung der von ihr zu
verantwortenden rechtswidrigen Handlungen wiederholt den Landtag angelogen
hatte. Diese Praktiken erfolgen im Einverständnis mit dem grünen
Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann, der zu
Beginn der Regierungszeit die damalige Kultusministerin Gabriele
Warminiski-Leitheusser (SPD) aus weitaus banaleren Gründen (wiederholtes
Versäumen von Terminen) durch eine neue Personalie abgelöst hatte. Als
irritierend erscheint zudem, dass der von Bauer bestellte
Kommissionsvorsitzende Gerhard Stratthaus (CDU) und der alte Schulleiter
Maier, der das Problem infolge der rechtswidrigen Zulagen losgetreten
hatte, in engen beruflichen Beziehungen standen,
Zitat
"Prof. Walter Maier, Rektor der Hochschule Ludwigsburg, lud am 06.09.2011
Gerhard Stratthaus, MdL, Präsident der Führungsakademie, und Thomas E.
Berg, Generalsekretär der Führungsakademie, an die Hochschule, um den
Kooperationsvertrag mit der Führungsakademie feierlich zu unterzeichnen."
https://www.google.de/webhp?rls=ig&gws_rd=ssl#q=Stratthaus+%26+Berg+%26+%22WAlter+Maier%22
<https://www.google.de/webhp?rls=ig&gws_rd=ssl#q=Stratthaus+%26+Berg+%26+%22WAlter+Maier%22>
Zwar führen berufsbedingte Kontakte nicht zwingend zu einer Befangenheit
zwischen den Beteiligten. Im vorliegenden Fall ist aber davon auszugehen,
dass dem Kooperationsvertrag mehrere Termine zur Besprechung von Inhalt und
Ziel des Vertrags vorausgingen, was auch zu einer persönlichen
Wertschätzung und einem Vertrauensverhältnis zwischen Maier und Stratthaus
geführt haben dürfte. Nachdem die von Maier gewährten und mutmasslich
rechtswidrigen Zulagen kausal für die Zerrüttung des
Vertrauensverhältnisses an der Hochschule waren und in diesem Zusammenhang
die Staatsanwaltschaft ermittelt, erscheint es zumindest als erstaunlich,
dass Bauer die Kommission mit Personen besetzt hat, die in Beziehungen zur
Schulleitung standen. Hierzu wurde im Beschluss des Verwaltungsgerichts
nicht ausgeführt, anscheinend ist dieser Sachverhalt nicht Inhalt der
Klagebegründung.
Die Stuttgarter Zeitung kommentiert den Beschluss des Verwaltungsgerichts
wie folgt:
Zitat
"Die Niederlage vor Gericht ist für Theresia Bauer umso peinlicher, als ihr
Ministerium gewarnt war: Der frühere Asta-Chef, Sebastian Kröber, hatte
gremienintern ausdrücklich auf mögliche Formfehler bei der Abwahl
hingewiesen. Ihm wurde jedoch eine Stellungnahme des Bauer-Ressorts
entgegengehalten, man habe bei einer rechtlichen Prüfung keinerlei Verstöße
feststellen können. Kröber hatte seine Warnung damit begründet, ihm sei an
Rechtssicherheit gelegen. Damit lag der Student richtiger als der geballte
juristische Sachverstand des Ministeriums."
Zitatende
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beamtenhochschule-ludwigsburg-raetsel-um-die-fehlenden-akten.6cd3a1d0-0c8b-4b54-a283-1863e1ee65e7.html
<http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beamtenhochschule-ludwigsburg-raetsel-um-die-fehlenden-akten.6cd3a1d0-0c8b-4b54-a283-1863e1ee65e7.html>
Als bezeichnend für die "Arbeitsweise" von Bauer erscheint, dass Bauer
nach den Darlegungen von Kröber Dienstaufsichtsbeschwerden anscheinend ohne
Antwort lässt oder diese vom Ministerium vom Schreibtisch gewischt werden,
ohne dass ersichtlich wird, dass das entscheidungserhebliche Vorbringen zur
Kenntnis genommen oder sachlich erwogen wurde.
Bereits im Zusammenhang mit dem medienbekannten Skandal um die
Musikhochschulen in Mannheim und Trossingen, dem Doping-Skandal im Radsport
sowie im Zusammenhang mit dem Titelskandal um die Rechtsmedizin in
Heidelberg liess Bauer die Beschwerdeführer ohne Antwort. Der Bürgermeister
von Trossingen monierte, dass er vom Ministerium nicht einmal eine
Eingangsbestätigung erhalten habe, nachdem die Stadt Vorschläge zum Erhalt
der von Schliessung bedrohten renommierten Musikhochschule am Ministerium
eingereicht hatte, die einen relevanten Wirtschaftsfaktor in der Region
darstellt. Erst dann, als die Demonstrationen und die Medienberichte nicht
abrissen und der Landtag von Baden-Württemberg das Thema aufgegriffen
hatte, reagierte das Wissenschaftsministerium endlich. Auch im Zusammenhang
mit dem Doping-Skandal der Freiburger Sportmedizin liess Bauer mehrere
Dienstaufsichtsbeschwerden der Untersuchungskommission unter der Leitung
der Mafia-Expertin Letizia Paoli ohne Antwort, welche beklagt hatte, dass
die Klinikleitung und der Freiburger Rektor (Bauers Parteifreund
Hans-Jochen Schiewer) die Aufklärung blockiert hätten bzw. Akten
zurückhalten würden usw.
http://www.berliner-zeitung.de/sport/freiburger-behinderung-der-dopingrecherche-geruegt-,10808794,24057812.html
<http://www.berliner-zeitung.de/sport/freiburger-behinderung-der-dopingrecherche-geruegt-,10808794,24057812.html>
Auch in diesem Zusammenhang hat Bauer den Beteiligten erst dann eine
Besprechung angeboten, nachdem die Vertuschungspraktiken der Freiburger
Universitätsleitung durch die Medien gingen und das Versagen von Bauer
öffentlich diskutiert wurde.
Titelbetrug in Heidelberg, Ergebnis der Ermittlungen durch die
Staatsanwaltschaft
Auch im Zusammenhang mit dem Titelskandal um die in Österreich ausgebildete
Leiterin des Rechtsmedizinischen Instituts der Universitätsklinik
Heidelberg Kathrin Yen führte eine Dienstaufsichtsbeschwerde einer
Institutsmitarbeiterin nicht etwa dazu, dass Bauer den gesetzeswidrigen
Verhältnissen in der Rechtsmedizin abgeholfen hätte, vielmehr hat Bauer die
Beschwerdeführerin Dr. Gisela Zimmer nach Ulm zwangsversetzt, damit Yen
ihre rechtswidrigen Praktiken fortsetzen konnte. Yen hatte im Zeitraum von
2011 bis 2013 gegenüber Behörden, Gerichten und den Studierenden
vorgetäuscht, dass sie berechtigt sei den deutschen Titel Dr. med. zu
führen und dass sie über einen in Deutschland anerkannten Facharzttitel für
den Fachbereich Rechtsmedizin und zudem über eine Weiterbildungsbefugnis
verfügen würde, was nicht der Fall war. Die Sache flog auf, nachdem sich
mehrere Zweitgutachter an den CDU-Abgeordneten Klaus Klein in Wiesloch
wendeten und eklatante fachliche Mängel in den Gutachten von Yen beklagten,
vgl.
http://fraktion.cdu-bw.de/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung/artikel/pm-1622013-untaetigkeit-von-wissenschaftsministerin-theresia-bauer-gruene-wirft-rechtliche-fragen.html
<http://fraktion.cdu-bw.de/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung/artikel/pm-1622013-untaetigkeit-von-wissenschaftsministerin-theresia-bauer-gruene-wirft-rechtliche-fragen.html>
Als bezeichnend für Bauer kann gesehen werden, dass Bauer auf Anfrage von
Klein zunächst die wissentlich falsche Auskunft erteilt hatte, dass Yen
unmittelbar nach Dienstbeginn im Frühjahr 2011 die oben genannten Titel mit
Erfolg beantragt habe, was nicht der Fall war. Erst dann, als Klein über
den Landtag Einsicht in die Personalakte beantragt hatte, hatte Bauer
eingeräumt, dass Yen erst im Jahr 2013 Antrag bei der zuständigen
Ärztekammer gestellt hatte einen deutschen Facharzttitel zu führen. Einer
weiteren Pressemitteilung der CDU zur Sache kann entnommen werden, dass Yen
bei Dienstantritt im Jahr 2011 anscheinend noch nicht über die notwendige
Berufserfahrung verfügte, die in Deutschland Voraussetzung für den
Facharzttitel ist. Ihren falschen Doktortitel hatte Yen erst infolge den
Recherchen der CDU berichtigt, vgl.
http://fraktion.cdu-bw.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/artikel/pm-2242013-wissenschaftsministerin-theresia-bauer-muss-sich-korrigieren-und-tritt-flucht-nach-vorne.html
<http://fraktion.cdu-bw.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/artikel/pm-2242013-wissenschaftsministerin-theresia-bauer-muss-sich-korrigieren-und-tritt-flucht-nach-vorne.html>
Titelskandal in Heidelberg: Rechtsmedizinerin Kathrin Yen
Zwar ist Yen befugt den in Österreich erworbenen Titel Dr. med. univ. zu
führen, weil dieser Titel keine Dissertation erfordert. Das Führen des
deutschen Titels Dr. med setzt aber voraus, dass die Person in Ergänzung
zur medizinischen Ausbildung eine Dissertation erstellt hat. In Österreich
besteht diese Möglichkeit ebenfalls. Nach erfolgreicher Dissertation erhält
die Person dann den Titel "Dr. med. univ. et scient. med". (Doktor der
gesamten Heilkunde und der Wissenschaften), dieser Titel entspricht dem
deutschen Titel "Dr. med.". Da Yen keine Dissertation erstellt hatte,
musste diese den falschen Doktortitel auf ihrer Website infolge der Monita
der Zweitgutachter und der Recherchen durch Klein im Jahr 2013 berichtigen.
http://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-Rechtsmedizinerin-Kathrin-Yen-fuehrte-falschen-Doktortitel-_arid,22625.html
<http://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-Rechtsmedizinerin-Kathrin-Yen-fuehrte-falschen-Doktortitel-_arid,22625.html>
Nach Auffliegen der Täuschungshandlungen versuchte Bauer diese damit zu
beschönigen, dass in Deutschland und Österreich unterschiedliche
Konditionen bei der Verleihung von Titeln vorliegen, was quasi zu einem
Irrtum geführt habe. Von einem Irrtum kann jedoch keine Rede sein, nachdem
die eingangs erwähnte Institutsmitarbeiterin das Ministerium bereits im
August 2011 in einer Dienstaufsichtsbeschwerde darüber informiert hatte,
dass Yen unter Vortäuschung der falschen Titel Gerichtsgutachten erstellte
und gegenüber den Studierenden zudem vorgetäuscht hatte, dass sie im Besitz
einer Lehrbefugnis sei. Diese kann aber nur erteilt werden, wenn eine
Person über einen in Deutschland anerkannten Facharzttitel verfügt, welche
nicht vorlag. Deshalb hätte Bauer infolge der Dienstaufsichtsbeschwerde dem
Problem umgehend bereits 2011 abhelfen müssen, was Bauer pflichtwidrig
unterlassen hatte.
Zuvor sorgte Yen bereits in Österreicher wegen Fehlgutachten für
Schlagzeilen, vgl.
http://kurier.at/politik/vergewaltigung-die-keine-war/749.201
<http://kurier.at/politik/vergewaltigung-die-keine-war/749.201>
Quasi zeitgleich mit dem Auffliegen der rechtswidrigen Praktiken in der
Rechtsmedizin in Heidelberg im Jahr 2013 hatte die Ärztekammer Yen zwar
einen deutschen Facharzttitel verliehen (nachdem Yen im Jahr 2013 dann
anscheinend die notwendige Berufserfahrung vorweisen konnte). Zudem hatte
die Ärztekammer eine rückwirkende Weiterbildungsbefugnis ausgestellt, deren
Rechtskraft von der CDU allerdings in Zweifel gezogen wurde. Darüberhinaus
hatte die CDU die Rechtskraft der Ausbildung der Studierenden in Zweifel
gezogen, weil die Voraussetzungen für die Lehrbefugnis im Zeitraum von 2011
bis 2013 nicht vorhanden waren. Zuletzt berichtete die Presse Ende 2013,
dass die Staatsanwaltschaft Heidelberg Vorermittlungen in der Sache
aufgenommen habe. Danach endete die Berichterstattung der zensierten
Medien. Die Unterzeichnerin hat inzwischen erfahren, dass die
Staatsanwaltschaft Heidelberg das Verfahren an die Staatsanwaltschaft
Freiburg verwiesen hatte, welche das Verfahren eingestellt hat, die
Einstellungsgründe sind nicht bekannt.
Der Einfluss der Universität Freiburg auf die Staatsanwalt (gemeinsame
Mahlzeiten)
Als wahrscheinlicher Grund für die Verweisung nach Freiburg kommt in
Betracht, dass die Freiburger Staatsanwälte zusammen mit der Freiburger
Universitätsleitung anlässlich von gemeinsamen Mittagessen anscheinend
regelmässig besprechen, in welcher Weise Straftaten vertuscht werden
sollen, für welche die Freiburger Universitätsleitung und zwar insbesondere
Frau Bauers grüner Parteifreund Hans-Jochen Schiewer und seine Vorgänger
Andreas Vosskuhle und der Freiburger "Doping-Rektor" Wolfgang Jäger
verantwortlich sind, vgl. hierzu eine Einladung zum Mittagessen des
Pressesprechers der Universität Freiburg Rudolf-Werner Dreier an den
Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Freiburg Wolfgang Maier vom
23.01.2014
Anhang
Dem Schreiben lag zugrunde, dass die Unterzeichnerin im Vorfeld der damals
anstehenden turnusmässigen Freiburger Rektorneuwahl Ende Januar 2014 in
einer Mail an den Senat und den Universitätsrat vom 22.01.2014 darum
ersucht hat die Stelle von Schiewer mit einer anderen, qualifizierten
Person zu besetzen, nachdem die 14. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg
zuvor in einem Urteil vom 30.11.2011 auf den S. 12 ff in den
Entscheidungsgründen festgestellt hatte, dass die Freiburger
Universitätsleitung kriminelle Mediziner protegiert und mit Beförderung
und/oder finanziellen Zuwendungen belohnt hatte, bzw. dass es sich bei
diesen streitgegenständlichen Äusserungen um zulässige Meinungsäusserungen
im Sinne von Art. 5 Abs. 1 GG handelt, weil diese auf Tatsachen beruhen (14
O 281/10). Dem Verfahren lag eine Unterlassungsklage von Schiewer zugrunde,
der auf gerichtlichem Weg öffentliche Äusserungen über die von ihm und
seinen Vorgängern Andreas Vosskuhle und Wolfgang Jäger zu verantwortenden
und für die Bevölkerung unzumutbaren Verhältnisse im Bereich der
Universitätsklinik Freiburg verhindern wollte.
Schiewer hatte im Verfahren selber eingeräumt, dass dieser Hinweisen auf
lebensbedrohliche Verhältnisse am Klinikum nicht nachgeht, was erklären
könnte, dass immer wieder Patienten zu Schaden kommen. Bereits im Jahr 2011
hatte die Unterzeichnerin Bauer und Kretschmann über das Verfahren vor dem
Landgericht Freiburg und den zugrunde liegenden Sachverhalt informiert und
hatte zum Schutz der Bevölkerung um eine Neubesetzung der Stelle des
Rektors ersucht, der gleichzeitig stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender der Universitätsklinik Freiburg ist. Auch hatten
im Jahr 2012 mehrere Professoren um den Historiker Gottfried Schramm eine
Neubesetzung der Stelle des Rektors verlangt. Obwohl die oben genannten
Feststellungen im Urteil und der zugrunde liegende Sachverhalt im Verfahren
zwingend personelle Veränderungen erfordert hätten, liessen Bauer und
Kretschmann die Schreiben der Unterzeichnerin ohne Antwort, bzw. haben
Bauer und Kretschmann die Unterzeichnerin zusammen mit Schiewer und dem
Ärztlichen Direktor der Universitätsklinik Freiburg Jörg Siewert (und
namens von Vosskuhle) mit Strafanzeigen wegen angeblicher Verleumdung und
Entmündigungsanträgen überzogen, anstelle den für die Bevölkerung
unzumutbaren und tödlichen Verhältnissen im Bereich der Universitätsklinik
Freiburg abzuhelfen. Diese beruhen insbesondere darauf, dass Bauer und
Schiewer im Einvernehmen mit Kretschmann die zweckgebundenen Zahlungen der
Krankenkassen zur Finanzierung von Prestige-Objekten veruntreuen, was zu
einer personellen Unterbesetzung am Klinikum geführt hat. Im
Personalratsjournal beklagen die Beschäftigten katastrophale Verhältnisse
im OP und berichten, dass immer wieder Operationen abgesagt oder verschoben
und Schüler beigezogen werden müssen, weil es an ausgebildetem Personal
fehlt.
https://www.uniklinik-freiburg.de/fileadmin/mediapool/10_andere/personalrat/pdf/Personalrat_aktuell/Pra-Nr-121-Mai.pdf
<https://www.uniklinik-freiburg.de/fileadmin/mediapool/10_andere/personalrat/pdf/Personalrat_aktuell/Pra-Nr-121-Mai.pdf>
Vor diesem Hintergrund erstaunt es dann nicht, wenn geschockte Eltern
berichten, dass ihr Kind in der Geburtsabteilung der
Universitäts-Frauenklink jämmerlich und qualvoll sterben musste (weil der
Notkaiserschnitt unterblieben war),
Zitat:
„Ich musste die furchtbarsten Tage in dieser schrecklichen Klinik
verbringen. [...] Das gesamte Team hat nichts für mein armes Baby gemacht.
Sie haben es jämmerlich und qualvoll sterben lassen, ohne auch nur
wenigstens etwas versucht zu haben. Obwohl in anderen Kliniken Frühchen in
meiner SSW behandelt wurden und heute als glückliche, gesunde Kinder am
Leben teilnehmen dürfen. Mein Sohn hätte überleben können, hätte dieser
unsensible Haufen von Ärzten nur einmal genauer nach ihm geschaut! Er war
nämlich für die errechnete SSW sehr groß und schwer. Aber das hat ja keinen
interessiert.“
Was wir in den 6 Tagen erleben mussten, ist unglaublich traurig! Wie sich
dabei dann auch noch das Klinikpersonal verhalten hat - unfassbar!!!
Ich hoffe sehr, dass die Damen und Herren diese Bewertung zu Gesicht
bekommen. Vielleicht regt es ja einmal kurz zum Nachdenken an. Aber
wahrscheinlich werden sich diese gar nicht mehr an mich erinnern. Denn für
sie ist man kein Mensch, sondern nur eine Akte!
Zitatende
Die Namen der Eltern sind der Unterzeichnerin bekannt.
Es handelt sich hierbei nur um ein Beispiel unter anderen.
Bereits in einem Schreiben vom 02.04.2008 hatte die Unterzeichnerin den
damaligen Freiburger Rektor Andreas Vosskuhle über die tödlichen
Verhältnisse in der Frauenklinik informiert, ohne dass eine Antwort
erfolgte. Auch mehrere nachfolgende Schreiben an Vosskuhle (der bis dato
einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht in Freiburg unterhält) und seinen
Freiburger Nachfolger Schiewer in den Jahren 2009 und 2010 blieben ohne
Antwort, weshalb sich die Unterzeichnerin aufgrund der fortdauernden
schwerwiegenden Probleme im Bereich der Universitätsklinik Freiburg, die
von den Freiburger Justizbehörden regelmässig vertuscht werden, seit 2010
mit mehreren Schreiben an die Landesregierung wendete. Auch die
Landesregierung hat zu den Monita nicht Stellung genommen und hat den
tödlichen Verhältnissen am Klinikum nicht abgeholfen, vielmehr überziehen
die verantwortlichen Personen der Universität Freiburg, der
Universitätsklinik Freiburg und der Landesregierung (Bauer, Schwanitz,
Kretschmann) die Unterzeichnerin seitdem amtsmissbräuchlich mit
Unterlassungsklagen, konstruierten Entmündigungsanträgen und Strafanzeigen
wegen angeblicher Verleumdung, damit die Universität Freiburg die
Veruntreuung der Zahlungen der Krankenkassen sowie die Ausbeutung der
Beschäftigten und Patienten hemmungslos fortsetzen kann.
Es handelt sich quasi um dasselbe Schema, welches die Justizbehörden in der
medienbekanten Causa Mollath im Bundesland Bayern an den Tag legten: Die
weisungsgebundenen Staatsanwälte unterlassen es pflichtwidrig gegen die
illustren Täter in der Landesregierung und deren Günstlinge zu ermitteln
und versuchen stattdessen die Beschwerdeführer amtsmissbräuchlich zum
Schweigen zu bringen. Im Unterschied zur Causa Mollath geht es in Freiburg
allerdings nicht darum, dass kriminelle Politiker ihre Schwarzgeldgeschäfte
fortsetzen wollen, vielmehr wollen die Täter einschliesslich Herrn
Schiewers Vorgänger im Amt des Rektors Andreas Vosskuhle (der 2008 ans
Bundesverfassungsgericht berufen wurde und bis heute einen Lehrstuhl für
Öffentliches Recht in Freiburg unterhält) und Herr Kretschmann die
Unterzeichnerin deshalb zum Schweigen bringen um die maximale Ausbeutung
der Beschäftigten und Patienten bis hin zum Töten von Kindern infolge
Veruntreuung von Geldern und dem pflichtwidrigen Unterlassen der Behandlung
fortzusetzen.
Nachdem die 14. Zivilkammer mit dem eingangs erwähnten Urteil vom
30.11.2011 mehrere Klaganträge von Schiewer abgewiesen hatte, hatten Bauer
und Kretschmann den zivilgerichtlichen Weg vermieden und haben die
Unterzeichnerin nicht mit Unterlassungsklagen bedroht, sondern haben die
Unterzeichnerin mit zahlreichen Strafanzeigen wegen angeblicher Verleumdung
überzogen.
Winfried Kretschmann, Theresia Bauer
Diese Vorgehensweise hat für Bauer und Kretschmann den Vorteil, dass diese
aufgrund der Weisungsbefugnis der Landesregierung über die
Staatsanwaltschaft unmittelbar – auch telefonisch – Einfluss auf das
Verfahren nehmen können (und ausweislich einer Akteneinsicht auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Freiburg auch telefonisch Einfluss
nehmen). Auch zeigte die Akteneinsicht, dass Bauer nicht einmal davor
zurückschreckt zudem auf die Amtsrichter telefonisch Einfluss zu nehmen,
bzw. dass Bauer über ihre Justiziarin Neuroth bei einer Amtsrichterin zu
Personen, die Bauer aus dem Weg räumen will, ohne sachliche Begründung die
Einholung von psychiatrischen Gutachten veranlasst. Diese Praktiken sind
natürlich rechtswidrig, aber viele Richter und Staatsanwälte in Freiburg
und Karlsruhe sind zugunsten der eigenen beruflichen Profilierung und dem
damit einhergehenden geldwerten Vorteil sofort bereit kriminelle Handlungen
von Politikern und deren Günstlingen bis hin zum Krankenmord zu vertuschen
und zu fördern wie zum Beispiel der eingangs erwähnte ehemalige
Aufsichtsratsvorsitzende der Universitätsklinik Freiburg Andreas Vosskuhle.
Tatsächlich wäre Bauer aufgrund dem glaubhaft gemachten und unstreitigen
Sachverhalt in dem Verfahren vor der 14. Zivilkammer des Landgerichts
Freiburg verpflichtet gewesen Ermittlungen im Bereich der
Universitätsklinik Freiburg zu veranlassen und den dort vorliegenden
lebensbedrohlichen Verhältnissen abzuhelfen, was Bauer (und Bauers
Vertreterin Schwanitz und Kretschmann) in Kenntnis der akuten Gefahrenlage
für die Bevölkerung bis dato pflichtwidrig unterlassen haben. Hätten Bauer
und Schwanitz und Kretschmann auf die Dienstaufsichtsbeschwerden zeitnah
reagiert, so würde das oben genannte Kind wahrscheinlich noch leben, auch
andere Schadensfälle hätten vermieden werden können.
Aufgrund der schwerwiegenden Probleme im Bereich der Universitätsklinik
Freiburg hatte die Unterzeichnerin in ihrer eingangs erwähnten Mail an den
Universitätsrat im Januar 2014 im Anhang einen Anwaltsschrift vom
20.12.2013 zum Thema und zudem Presseberichte und Erfahrungsberichte von
Patienten der Universitätsklinik Freiburg beigefügt, welche keinen Zweifel
an der Gefahrenlage am Klinikum zuliessen und welche zudem Ermittlungen
durch die Staatsanwaltschaft im klinischen Bereich erfordert hätten,
nachdem Patienten unter anderem den Tod von Angehörigen infolge dem
Unterlassen der notwendigen Behandlung beklagen usw. Der Senat und der
Universitätsrat liessen die Dienstaufsichtsbeschwerde dennoch (wie immer)
ohne Antwort. Zum Freiburger Universitätsrat zählt die offizielle
Vertretung von Bauer Simone Schwanitz, die bezeichnenderweise ebenfalls dem
Universitätsrat der Universitätsklinik Heidelberg angehört, welcher die
eingangs erwähnten Täuschungshandlungen von Yen gedeckt hatte, vgl.
https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/Aufsichtsrat.4901.0.html
<https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/Aufsichtsrat.4901.0.html>
Im weiteren Verlauf hat der Pressesprecher der Universität Freiburg
Rudolf-Werner Dreier die eingangs erwähnte Mail der Unterzeichnerin vom
22.01.2014 an den Freiburger Universitätsrat am 23.01.2014 an den Leitenden
Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Freiburg Wolfgang Maier verschickt (der
hier bereits seit Jahren bekannt ist, weil Herr Maier Straftaten an
Patienten vertuscht und fördert) und hat diesen in der eingangs erwähnten
Mail mit den folgenden Worten zum Mittagessen eingeladen,
Zitat:
"Lieber Herr Maier,
Frau Walter hat wieder einmal zugeschlagen ...... (s.unten + Anlage)
Sehen wir uns wieder einmal zum Mittagessen?
Schöner Gruss aus der Uni
3er"
Zitatende
Bei Herrn Dreier handelt es um den Pressesprecher der Universität Freiburg,
zudem zählt Herr Dreier zum Präsidium der Alumni der Universität Freiburg.
Der sehr persönliche Tenor in der Mail von Herrn Dreier an den Leitenden
Staatsanwalt und die Einladung zum Mittagessen im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Dienstaufsichtsbeschwerde der Unterzeichnerin zeigen
anschaulich, dass die Freiburger Universitätsleitung infolge von
persönlichen Beziehungen zu Leitenden Staatsanwälten Einfluss auf
Strafsachen nimmt, welche die Universität Freiburg und die
Universitätsklinik Freiburg betreffen. Herr Maier hat die Mail nachfolgend
am 23.01.2014 an die Leitenden Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft
Freiburg
- Christoph Frank
- Edgar Villwock
- Michael Mächtel
- Ralf Langenbach
weitergeleitet. Im Anhang der Mail an die Universität Freiburg hatte die
Unterzeichnerin wie eingangs bereits dargelegt einen Anwaltsschriftsatz vom
20.12.2013 und Erfahrungsberichte von Patienten der Universitätsklinik
Freiburg beigefügt, welche nach deutschem Recht dringlichst die Aufnahme
von Ermittlungen im Bereich der Universitätsklinik Freiburg erfordert
hätten. Anstelle die gebotenen Ermittlungen aufzunehmen, haben die
Freiburger Staatsanwälte auf persönliches Betreiben von Schiewer, Bauer und
Kretschmann zum wiederholten Mal eine Anklageschrift wegen angeblicher
Verleumdung gegen die Unterzeichnerin erstellt.
Von links: Ekkehard Meroth, Rudolf-Werner Dreier, Hans-Jochen Schiewer
Nachdem die Unterzeichnerin Kenntnis von den persönlichen Beziehungen der
Freiburger Universitätsleitung zu den Leitenden Staatsanwälten erlangte,
hat diese Antrag gestellt das Verfahren an eine andere neutrale
Staatsanwaltschaft zu verweisen.
Über den Verlauf und Fortgang in der Sache wird die Unterzeichnerin
demnächst gesondert berichten.
Am 28.01.2014 wurde Schiewer auf Betreiben von Schwanitz (und Bauer) erneut
zum Rektor der Universität Freiburg gewählt. Die Badische Zeitung zitierte
einen namentlich nicht genannten Professor damit, dass die Umstände der
Wahl mit den Verhältnissen in Nordkorea zu vergleichen waren. Zuvor hatte
Schiewer Anfang Januar an der Klausurtagung der Grünen in
Freiburg-Munzingen teilgenommen. Anscheinend hatte Kretschmann seinem
Parteifreund bei dieser Gelegenheit (oder schon vorher) die
Weisungsbefugnis über die Staatsanwaltschaft Freiburg übertragen, wie die
persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zwischen der
Universitätsleitung mit den Leitenden Staatsanwälten zeigen. Auch erlangte
die Unterzeichnerin Kenntnis von einem weiteren Verfahren, welches zeigt,
dass sich der Ärztliche Direktor der Universitätsklinik Freiburg Jörg
Siewert der Polizei, der Staatsanwälte und der Richter in Freiburg bedient
um Monita bzgl. dem Universitäts-Herzzentrum zu vertuschen, als ob es sich
bei diesen um seine eigenen Angestellten handeln würde.
Auch diese Vorgänge bleiben einem gesonderten Bericht vorbehalten.
Die oben genannten Beziehungen zwischen Bauer und Schiewer und Siewert und
der Staatsanwaltschaft Freiburg können wahrscheinlich erklären, warum das
Verfahren wegen mutmasslichem Titelbetrug von Heidelberg nach Freiburg
verwiesen wurde. Denn Bauer konnte sich anscheinend darauf verlassen, dass
die Freiburger Universitätsleitung anlässlich von gemeinsamen Mittagessen
mit den Staatsanwälten auf die Einstellung des Verfahrens hinwirken wird.
Von besonderem Interesse ist hierbei, dass der Freiburger Klinikchef Jörg
Siewert bis Ende 2011 Ärztlicher Direktor in Heidelberg war und deshalb
neben Bauer in besonderem Maße für die Täuschungshandlungen von Yen
verantwortlich ist. Anscheinend war die Verweisung des Verfahrens nach
Freiburg dazu dienlich eine Sachbearbeitung durch eine neutrale
Staatsanwaltschaft zu verhindern. Denn aufgrund dem medienbekannten
Sachverhalt ist unverständlich weshalb gegen Yen und die Aufsicht führende
Bauer sowie die verantwortlichen Abteilungsleiter der Abt. 4 des
Wissenschaftsministeriums Clemens Benz und Hartmut Schrade keine Anklage
wegen Titelbetrug bzw. Beihilfe gem. § 357 StGB erhoben wurde. In dem oben
verlinkten Pressebericht in der Rhein-Neckar-Zeitung wurde in diesem
Kontext erwähnt, dass vergleichbare Fälle zur Anklage und zu einer
Verurteilung führten. Bezeichnenderweise mussten in den letzten Jahren auch
mehrere Politiker das Amt niederlegen, nachdem bekannt wurde, dass diese
ihre Doktorarbeit auf Basis von Plagiaten erstellt hatten. Im Unterschied
hierzu konnte Yen eine Doktorarbeit erst gar nicht vorweisen, was Bauer
infolge der Dienstaufsichtsbeschwerde der oben genannten
Institutsmitarbeiterin (die von Bauer zwangsversetzt wurde) spätestens seit
August 2011 auch bekannt war, ohne dass Bauer dem Problem abgeholfen hatte.
Wahrscheinlich haben die Freiburger Universitätsleitung und die Freiburger
Staatsanwälte anlässlich ihrer gemeinsamen Mittagessen beschlossen, dass
sie die Ermittlungen, die sich gegen die Rechtsmedizinerin und konkludent
gegen Herrn Siewert und Herrn Schiewers grüne Parteifreundin Bauer
wendeten, doch lieber einstellen wollen.
Bezeichnenderweise hat die zensierte Presse gegenüber der Öffentlichkeit
verschwiegen, dass das Verfahren nach Freiburg verwiesen wurde, auch die
Einstellungsgründe wurden nicht bekannt. Es darf angenommen werden, dass
Bauer zu ihrer Entlastung selber die Publikation des Vorgangs betrieben
hätte, wäre es bei der Verweisung nach Freiburg und der Einstellung des
Verfahrens mit rechten Dingen zugegangen.
Universität Freiburg: Der Doping-Skandal im Radsport
Die gemeinsamen Mahlzeiten zwischen der Freiburger Universitätsleitung und
die Staatsanwaltschaft können wahrscheinlich auch erklären, warum die
Strafanzeige des Doping-Experten Werner Franke gegen die Freiburger
Dopingmediziner Andreas Schmid und Lothar Heinrich von dem Freiburger
Staatsanwalt Christoph Frank 2012 eingestellt wurde, obwohl der Leitende
Staatsanwalt Wolfgang Maier zuvor in einem Interview in der Süddeutschen
Zeitung im Jahr 2010 die Auffassung vertreten hatte, dass Blutdoping
strafbar sei,
Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier, Freiburg
Zitat aus der Süddeutschen Zeitung:
„Oberstaatsanwalt Maier sagte: "Blutdoping ist strafbar - für denjenigen,
der sich daran beteiligt oder es ermöglicht."
Zitatende
http://www.sueddeutsche.de/sport/doping-im-radsport-razzia-bei-freiburger-sportaerzten-1.354310
<http://www.sueddeutsche.de/sport/doping-im-radsport-razzia-bei-freiburger-sportaerzten-1.354310>
Aufgrund dieser eindeutigen juristischen Bewertung erscheint es zumindest
als erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage im weiteren
Verlauf dennoch unterlassen hat. Auch geht aus der Einstellungsmitteilung
des Freiburger Staatsanwalts Christoph Frank hervor, dass die Mediziner die
Sportler über die Risiken des Eingriffs nicht ausreichend aufgeklärt
hatten, weil die Mediziner das Ausmass der Risiken selber nicht kannten.
Denn die Strafanzeige wurde mit der nachfolgenden und mutmasslich
rechtsfehlerhaften Begründung eingestellt,
Zitat
"Nach den Aussagen des Zeugen Sinkewitz waren Eigenblutbehandlungen in der
Universitätsklinik immer wieder vorgenommen worden. Die Einzelheiten der
Durchführung waren jedoch allein zwischen dem jeweils behandelnden Arzt und
dem Fahrer abgesprochen. Hinweise auf frühere Komplikationen bei diesen
Behandlungen haben die Ermittlungen nicht ergeben. Es kann deshalb nicht
davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten mit der Möglichkeit
gerechnet haben, dass es bei der Reinfundierung des Blutes von Patrik
Sinkewitz durch den erfahrenen Sportarzt Prof. Dr. Schmid zu
lebensbedrohenden Verklumpungen kommen würde."
Zitatende
http://www.rp-online.de/sport/mehr/radsport/straffreiheit-auch-fuer-kummer-ludwig-und-pevenage-1.2959766
<http://www.rp-online.de/sport/mehr/radsport/straffreiheit-auch-fuer-kummer-ludwig-und-pevenage-1.2959766>
Mangels einer ausreichenden bzw. rechtswirksamen Risikoaufklärung sind die
Behandlungen juristisch wahrscheinlich als Körperverletzung zu werten.
Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist hierbei nicht einmal von Bedeutung,
ob das Risiko, über welches nicht oder nicht ausreichend beraten wurde,
sich verwirklicht hatte. Nachdem die Risiken (Blutverklumpung) sich
allerdings verwirklich hatten, so hätte die Staatsanwaltschaft nach
deutschem Recht Anklage erheben müssen. Denn über die Frage, ob der
Tatbestand der Körperverletzung erfüllt ist oder nicht, durfte nicht die
Staatsanwaltschaft entscheiden, die Entscheidung hätte dem Gericht
vorbehalten bleiben müssen. Als besonders erschwerend erscheint hierbei,
dass Experten den Behandlungsverlauf als grob fahrlässig beschrieben haben,
Zitat
"Es kam zu Komplikationen: Das Blut des ersten Beutels von Sinkewitz
klumpte. Schmid ("so ein Pech") habe die Aktion jedoch nicht abgebrochen,
sondern "einfach den zweiten Beutel infundiert". Doch wieder sei das Blut
nicht wie erwartet in den Körper gelaufen. Grund dafür sei offenbar eine
"fehlerhafte Abnahmetechnik" oder eine "bakterielle Verunreinigung" des
Blutes gewesen.
Das Verhalten von Schmid, fassen die Experten zusammen, habe gegen das
Transfusionsgesetz verstoßen. Es sei zudem "besonders verantwortungslos"
gewesen, weil Schmid den Athleten einfach wieder fortgeschickt habe,
immerhin hatte Sinkewitz, so schildert es der Bericht, einen halben Liter
des Bluts in sich, das offensichtlich nicht in Ordnung war. Schmid habe
seinen Profi dem "Risiko schwerster Komplikationen" ausgesetzt, etwa einem
septischen Schock oder einer Lungenembolie, die tödlich hätte enden
können."
Zitatende
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-65169776.html
<http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-65169776.html>
Auch vor diesem Hintergrund führt die Einstellung der Strafanzeige des
Doping-Experten durch die Staatsanwaltschaft Freiburg zu der Annahme, dass
von Seiten der Staatsanwaltschaft sachfremde Gründe vorlagen, die zu der
Einstellung führten.
Staatsanwalt Christoph Frank, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes
Denn gerade deshalb, weil bereits im Zusammenhang mit dem ersten
Infundierungsversuch Probleme aufgetreten waren, hätte der Mediziner keinen
zweiten Versuch unternehmen dürfen ohne zuvor die Ursache für die
Blutverklumpungen zu klären. Auch hätte der Mediziner in Abhängigkeit von
den Laboruntersuchungen (die anscheinend versäumt wurden) gegebenenfalls
Sofortmassnahmen ergreifen müssen (Gabe von Antibiotika, gerinnungshemmende
Medikamente usw.). Zumindest im Zusammenhang mit dem zweiten
Infundierungsversuch wusste der Mediziner, dass lebensbedrohliche Risiken
vorlagen, was die Staatsanwaltschaft Freiburg erstaunlicherweise nicht
erkennen konnte. Selbst für den Fall, dass eine umfassende Aufklärung bzgl.
der Risiken erfolgt wäre und der Sportler gewillt gewesen wäre diese in
Kauf zu nehmen (was bereits sehr unwahrscheinlich ist) so hätte der
Mediziner wegen der greifbaren Lebensgefahr und der fehlenden medizinischen
Indikation der Eigenblutbehandlung, die alleine dazu dienen sollte die
Gewinnaussichten des Sportlers zu verbessern, das Blutdoping nicht
fortsetzen dürfen.
Hier ein Bericht im Deutschen Ärzteblatt zur Rechtslage,
Zitat
"Im Gegensatz zur Tötung kann eine tatbestandliche Körperverletzung in den
Fällen der Fremdschädigung durch Einwilligung des Sportlers gerechtfertigt
sein, wodurch die Strafbarkeit des Arztes entfallen würde.
Voraussetzung für eine wirksame rechtfertigende Einwilligung ist, dass die
Tat nicht gegen die guten Sitten und somit das Anstandsgefühl aller billig
und gerecht Denkenden verstößt, da eine Einwilligung dann gemäß § 228 StGB
ausgeschlossen ist. Unter Berücksichtigung der gesundheitspolitischen und
finanziellen Folgen von Spätschäden, der sportethischen Aspekte wie
Grundsätze der Fairness und der Dopingverbotsnorm des § 6 a AMG wird die
Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen zu Dopingzwecken befürwortet,
sodass sich der Arzt trotz Einwilligung des Sportlers wegen eines
Körperverletzungsdelikts strafbar machen kann – vgl. aber zur
Strafbegründung bei Einwilligung des Geschädigten und zur Einschränkung des
Sittenwidrigkeitsvorwurfs auf lediglich schwerwiegende
Körperverletzungsfolgen"
Zitatende
http://www.aerzteblatt.de/archiv/55909/Doping-im-Sport-Wie-sich-Aerzte-strafbar-machen
<http://www.aerzteblatt.de/archiv/55909/Doping-im-Sport-Wie-sich-Aerzte-strafbar-machen>
Der zweite Infundierungsversuch beinhaltete ersichtlich das Risiko von
schwerwiegenden Körperverletzungsfolgen bis hin zum Exitus. Selbst für den
Fall, dass eine dementsprechende Risikoaufklärung erfolgt sein sollte, was
bereits unwahrscheinlich ist, so wäre von einer rechtswirksamen
Einwilligung in die Behandlung gleichwohl nicht auszugehen.
Wahrscheinlich haben die Freiburger Universitätsleitung und die
Staatsanwälte anlässlich ihrer gemeinsamen Mittagessen besprochen, dass die
Staatsanwaltschaft das Verfahren irgendwie einstellen solle.
Betrugsskandal um die IUCE Freiburg
Auch im Zusammenhang mit dem Skandal um die private duale Hochschule IUCE
Freiburg (International University of Cooperative Education) war
aufgefallen, dass die Freiburger Staatsanwälte Straftaten von Politikern
vertuschen. Die Schule wurde 2009 auf Betreiben des ehemaligen Rektors der
Universität Freiburg Wolfgang Jäger gegründet, in dessen Amtszeit die
Dopingpraktiken um das Team Telekom und der Skandal um den Chirurgen
Hans-Peter Friedls usw. fielen und welcher Vorsitzender der
Gründungskommission und des Kuratoriums der IUCE war. Die Schulbetreiber
hatten gegenüber den Studierenden im Zeitraum von 2009 bis 2012
vorgetäuscht, dass die Schule staatlich anerkannt sei, was nicht der Fall
war. Auch zahlreiche weitere Werbeversprechungen, welche die Qualität der
Einrichtung und der Ausbildung betrafen, konnten die Schulbetreiber nicht
erfüllen. Die Bombe platzte, nachdem der im Akkreditierungsverfahren
zuständige Wissenschaftsrat in einem Gutachten vom 27.01.2012 einen
nachträglichen Antrag der Schulbetreiber auf staatliche Anerkennung
abgewiesen hatte, weil diese die Anforderungen nicht erfüllen konnten.
Zudem monierte der Wissenschaftsrat, dass die Schulbetreiber in den
Werbebroschüren und im Internetauftritt den Eindruck hervorgerufen hatten,
dass diese berechtigt wären als Schulabschluss den Bachelor zu verleihen,
wozu diese mangels staatlicher Anerkennung nicht berechtigt waren.
http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/1833-12.pdf
<http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/1833-12.pdf>
Da ein Schulabschluss ohne staatliche Anerkennung auf dem Arbeitsmarkt
keinen hohen Wert besitzt, hatten nach Auffliegen der fehlenden staatlichen
Anerkennung zahlreiche Studierende das Studium an der IUCE abgebrochen und
hatten die Ausbildung an anderer Stelle neu begonnen, was zu erheblichen
zeitlichen und finanziellen Schäden der Studierenden führte. Dennoch hatte
die Staatsanwaltschaft Freiburg mehrere Strafanzeigen eingestellt und hatte
hierzu die falsche Behauptung erhoben, dass den Studierenden kein
finanzieller Schaden entstanden sei. Zudem begründete die
Staatsanwaltschaft die willkürliche Einstellung mit der Begründung, dass
die IUCE im weiteren Verlauf von der staatlich anerkannten privaten dualen
Hochschule IBA übernommen wurde, auch habe seitens der Schulbetreiber keine
Betrugsabsicht vorgelegen, weil diese glaubten, dass sie eine nachträgliche
staatlicher Anerkennung erhalten werden.
Rektor Marco Wölfle, Geschäftsführer Robert Wetterauer,
Kuratoriumsvorsitzender Wolfgang Jäger
Die oben genannten Ausführungen führen ebenfalls zu der Annahme, dass
die Freiburger Staatsanwälte sich als Erfüllungsgehilfen von kriminellen
Politikern verstehen. Denn nur so lässt sich erklären, warum die
Staatsanwaltschaft es unter Missachtung der vorhandenen Indizien
unterlassen hatte gegen die Schulbetreiber und die verantwortlichen
Personen im Kuratorium und in der Landesregierung Anklage zu erheben. So
beweisen alleine schon die zahlreichen Regressverfahren der gechassten
Studierenden vor den Zivilgerichten, dass den Studierenden mithin ein
erheblicher finanzieller Schaden entstanden war. Von den Zivilgerichten,
bzw. dem Vorsitzenden Richter der 5. Kammer des Landgerichts Freiburg
Büchler, wurde in diesem Kontext in den Entscheidungsgründen festgestellt,
dass die Schulbetreiber den Vertrag nicht erfüllen konnten und dass die
nachträgliche Übernahme der IUCE Freiburg durch die IBA im Herbst 2012
nicht geeignet war, die Schulbetreiber zu entlasten (weil die beiden
Schulen nicht vergleichbar sind und die Studierenden zu diesem Zeitpunkt
die IUCE schon längst verlassen hatten, weil nach Auffliegen der fehlenden
staatlichen Anerkennung zunächst über ein halbes Jahr hinaus unklar war, ob
sich eine andere, bzw. eine staatlich anerkannte Schule finden werde,
welche die IUCE übernehmen würde). Deshalb und wegen dem zerstörten
Vertrauen in die Schulleitung war es den Studierenden nicht zumutbar den
Fortgang abzuwarten.
Die Täuschungshandlungen erfolgten unter der aktiven Mitwirkung des grünen
Freiburger OB Dieter Salomon, der zur Gründungskommission und zudem zum
Kuratorium zählte, welches aus der Gründungskommission hervorging. Bei dem
1. Vorsitzenden der Gründungskommission und des Kuratoriums handelt es sich
um den eingangs erwähnten Doping-Rektor Wolfgang Jäger, von dem die 14.
Zivilkammer festgestellt hatte, dass der Rektor kriminelle Mediziner
protegiert und mit Beförderung und/oder finanziellen Zuwendungen belohnt
hatte. Diese Äusserungen bezogen sich insbesondere auf die medienbekannten
gefälschten Studienergebnisse in der Abteilung des Krebsmediziners Roland
Mertelsmann und die kriminellen Praktiken in der Abteilung des ehemaligen
Freiburger Chirurgen Hans-Peter Friedl, der mit seinen
"Freistil-Operationen" zahlreiche Patienten schwerwiegend an Leib und Leben
geschädigt, Urkunden gefälscht und falsch abgerechnet hatte.
Der Wissenschaftsrat hat auf S. 45 im Gutachten das Fehlverhalten der
Schulbetreiber ausdrücklich moniert und hat auf den Seiten 24 und 35 unter
Bezugnahme auf die Satzung der IUCE zudem erläutert, dass die Verantwortung
für das Akkreditierungsverfahren (und somit für die Täuschungshandlungen)
insbesondere bei der Gründungskommission respektive beim Kuratorium liegt,
welches aus der Gründungskommission hervorging. Der Wissenschaftsrat führt
hierzu aus, dass dem Kuratorium die Aufgabe eines externen Regulativs
zukam. Auch hatte der Wissenschaftsrat im Gutachten moniert, dass die
Schulbetreiber infolge ihrer falschen Werbeversprechen billig in Kauf
genommen hatten, dass die Studierenden zeitliche und finanzielle Schäden
erleiden werden, falls eine nachträgliche staatliche Anerkennung nicht
gewährt wird. Dem Gutachten kann hierzu entnommen werden, dass die
Studierenden erst im Zuge einer Schulbegehung durch den Wissenschaftsrat
Kenntnis davon erlangt hatten, dass keine staatliche Anerkennung vorlag
(die in den Werbebroschüren und in den Verträgen vorgetäuscht wurde). Vor
diesem Hintergrund sowie insbesondere aufgrund der Dimension der
Täuschungshandlungen, von denen hunderte Studierende betroffen waren, hätte
die Staatsanwaltschaft Klage erheben müssen. Denn nach der vorherrschenden
Gesetzeslage ist der Tatbestand nach § 263 (StGB) bereits erfüllt, wenn
eine der Parteien bei Vertragsabschluss gewährleisten muss, dass sie den
Vertrag eventuell nicht erfüllen kann. Deshalb hätten die Schulbetreiber in
der Aussendarstellung und in den Verträgen deutlich machen müssen, dass
noch keine staatliche Anerkennung vorliegt, was der Wissenschaftsrat
ebenfalls ausdrücklich moniert hatte. Stattdessen hatten die Schulbetreiber
die unzutreffende Behauptung erhoben, dass die IUCE zum Abschluss des
Studiums den Bachelor verleihen werde, wozu die Schulbetreiber mangels
staatlicher Anerkennung nicht berechtigt waren.
Als besonders verwerflich erscheint hierbei, dass die Schulbetreiber in
Kenntnis der Entscheidung des Wissenschaftsrats vom 27.01.2012 dennoch zwei
Wochen später auf der Abiturientenmesse in Köln von einem Journalisten
erneut damit erwischt wurden, dass diese schon wieder unter Vortäuschung
falscher Tatsachen Kunden anlocken wollten, vgl.
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/iuce-verheimlicht-auf-abiturientenmesse-fehlende-akkreditierung--55780227.html
<http://www.badische-zeitung.de/freiburg/iuce-verheimlicht-auf-abiturientenmesse-fehlende-akkreditierung--55780227.html>
Anscheinend hatten die Freiburger Staatsanwälte anlässlich ihrer
gemeinsamen Mahlzeiten mit der Universitätsleitung auch in diesem
Zusammenhang beschlossen, dass sie die Strafanzeigen gegen den Freiburger
Doping-Rektor einstellen wollen, der als 1. Vorsitzender der
Gründungskommission in besonderem Maße für die Straftaten verantwortlich
ist. Auch besteht Anlass zu der Annahme, dass das pflichtwidrige
Unterlassen von disziplinarischen Massnahmen durch Bauer den Tatbestand
nach § 13, 357, 263 StBG und zudem den Tatbestand der Strafvereitelung im
Amt erfüllt. Der Verdacht auf das Vorliegen dieser Straftaten beruht
darauf, weil das pflichtwidrige Unterlassen von disziplinarischen
Massnahmen gegen die Schulbetreiber dazu führte, dass die Täter ihre
Täuschungshandlungen fortsetzen konnten. Mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden
liessen das Wissenschaftsministerium, das Justizministerium und Kretschmann
wie immer ohne Antwort, bzw. führen Beschwerden (wie eingangs bereits
vorgetragen wurde) lediglich zur Verfolgung der Beschwerdeführer durch die
Kriminalpolizei, den Verfassungsschutz und diejenigen Staatsanwälte, über
welche Beschwerde geführt wurde. Eine Rechtsaufsicht durch die
Landesregierung findet nicht statt, weil die Aufsicht führenden Personen
die Täter schützen, bzw. selber zum Kreis der Täter zählen. In dieser Folge
geniessen Parteifreunde und Günstlinge von Kretschmann Narrenfreiheit und
können die Bevölkerung und darüberhinaus den Wissenschaftsstandort
Deutschland nach Belieben schädigen.
Strippenzieher im Ministerium: Winfried Kretschmann, Rainer Stickelberger
Bezeichnenderweise wurde die hauptverantwortliche Person in der
Gründungskommission und im Kuratorium der IUCE Freiburg Wolfgang Jäger
(CDU) von den Fraktionsvorsitzenden im Landtag von Baden-Württemberg Edith
Sitzmann (Grüne), Claus Schmiedel (SPD) und Guido Wolf (CDU) im vergangenen
Sommer zum ehrenamtlichen Richter am Staatsgerichtshof von
Baden-Württemberg vorgeschlagen bzw. gewählt. Dort ist eine
Verfassungsbeschwerde eines Karlsruher Hochschulprofessors der HAW
anhängig, die sich auf das neue Landeshochschulgesetz in Baden-Württemberg
bezieht, eine Entscheidung liegt noch nicht vor.
Zusammenfassung
1)
Sowohl im Zusammenhang mit dem Betrugsskandal um die IUCE, im Zusammenhang
mit dem Titelbetrug in Heidelberg und im Zusammenhang mit dem Skandal in
Ludwigsburg führte die Untätigkeit von Bauer dazu, dass hunderte
Studierende in schwerwiegender Weise finanziell und existentiell geschädigt
bzw. von den Tätern und den Aufsicht führenden Personen aus niederen
Motiven (Habsucht, Profilierungssucht) dem Risiko ausgesetzt wurden
dementsprechende Schäden zu erleiden. Alleine schon in Anbetracht der
Skandale um die IUCE Freiburg und die Rechtsmedizin in Heidelberg und den
unlauteren Vertuschungspraktiken und Lügen erscheint es quasi als
Blasphemie, dass Bauer der Titel "Wissenschaftsministerin des Jahres"
verliehen wurde. Nachdem inzwischen das Verwaltungsgericht Stuttgart die
rechtswidrige Handlungsweise von Bauer mit klaren Worten moniert hat, wird
darum ersucht den Titel abzuerkennen um Schaden vom Wissenschaftsstandort
Deutschland abzuwenden. Zwar ist die Verantwortung für diese Machenschaften
in weiten Teilen Herrn Kretschmann anzulasten, welcher als
Ministerpräsident die Leitlinien in der Politik vorgibt und unliebsame
Dienstaufsichtsbeschwerden (ebenso wie Frau Bauer) regelmässig ohne Antwort
lässt. Dennoch ist Frau Bauer für ihr Ressort verantwortlich, die
Untätigkeit von Herrn Kretschmann ist nicht geeignet Frau Bauer zu
entlasten.
2)
Eingangs wurde auf die persönlichen Beziehungen bzw. auf die gemeinsamen
Mahlzeiten der Freiburger Universitätsleitung und der Leitenden
Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Freiburg hingewiesen. Gerne möchte ich
höflichst anfragen, ob in Ihrem Hause ein Jurist bereit wäre zu prüfen, ob
die Staatsanwaltschaft Freiburg aufgrund dieser parteiischen Beziehungen
dazu verpflichtet ist Strafverfahren, welche die Universität Freiburg
und/oder die Universitätsklinik Freiburg betreffen, an eine andere und
neutrale Staatsanwaltschaft zu verweisen. Weitere Unterlagen können auf
Anfrage überlassen werden.
3)
Im Zusammenhang mit der eingangs erwähnten Verfassungsbeschwerde, welche
sich auf das von Frau Bauer gestrickte Landeshochschulgesetz bezieht, ist
derzeit noch eine Petition unter der Petitionsplattform Campact anhängig,
die sich an die Landesregierungen der 16 Bundesländer wendet mit dem
Ersuchen, die Leitlinien in der jüngsten Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts im jeweiligen Landeshochschulgesetz zu
berücksichtigten, was Frau Bauer in weiten Teilen unterlassen hatte. Eine
Entscheidung des Staatsgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts zu
den Beschwerden von mehreren Professoren, auf welche im Petitionstext Bezug
genommen wird, liegt bisher noch nicht vor.
Anbei der Link zur Petition, falls noch jemand unterzeichnen möchte
https://weact.campact.de/petitions/rettet-die-demokratie-an-den-universitaten
<https://weact.campact.de/petitions/rettet-die-demokratie-an-den-universitaten>
Mit freundlichen Grüssen
Sonja Walter
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