Neuer Forschungsskandal in der Freiburger Sportmedizin

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Thu Jan 14 13:04:14 UTC 2016


 

 

 

 

 

 

 

 

-----Original-Nachricht-----

Betreff: Neuer Forschungsskandal in der Freiburger Sportmedizin

Datum: 2016-01-10T21:12:48+0100

Von: "bw-info at t-online.de" <bw-info at t-online.de>

An: "bw, info" <bw-info at t-online.de>

 
 
 
 
Sonja Walter
August-Ganther-Str. 12
79117 Freiburg
Phone +49/761/640209
 
uni-info at t-online.de
 
 
 
An die
An die Abgeordneten
in der Schweiz
und in Österreich
 
 
 
 
 
Neuer Forschungsskandal in der Freiburger Sportmedizin 
 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Doping-Evaluierungskommission 
unter der Leitung der renommierten Mafia-Expertin Letizia Paoli in der 
Freiburger Sportmedizin stapelweise inkriminierte Doktorarbeiten und 
Habilitationsschriften entdeckt hat, auch die Neue Zürcher Zeitung 
berichtete in der Online-Ausgabe vom 09.01.2016 darüber,
 
Zitat
 
"Bei der Aufklärung der Doping-Vergangenheit der Universität Freiburg im 
Breisgau, Deutschland, ist die eingesetzte Expertenkommission auf einen 
Forschungsskandal gestossen. Es seien zahlreiche sportmedizinische Arbeiten 
mit zum Teil erheblichen wissenschaftlichen Mängeln entdeckt worden, wird 
die Vorsitzende der Kommission, Letizia Paoli, in einer Medienmitteilung 
zitiert.
 
Dies sei eine neue Dimension wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit 
möglicherweise gravierenden Folgen für die Sportmedizin, so Paoli weiter."
 
Zitatende
 
http://www.nzz.ch/panorama/forschungsskandal-freiburg-ibr-sportmedizin-1.18673858
<http://www.nzz.ch/panorama/forschungsskandal-freiburg-ibr-sportmedizin-1.18673858>
 
Wahrscheinlich versucht der Rektor der Universität Freiburg Hans-Jochen 
Schiewer die mit externen Experten besetzte Kommission deshalb seit Jahren 
an einer professionellen Aufklärung zu hindern, weil sich in Freiburg die 
Leichen im Keller stapeln, vgl.
 
 
 
 
http://www.berliner-zeitung <http://www.berliner-zeitung> .
de/sport/freiburger-behinderung-der-dopingrecherche-geruegt-,
10808794,24057812.html
 
Denn schon seit Jahren sorgt die Universität Freiburg wegen 
Wissenschaftsbetrug und anderen kriminellen Machenschaften fortlaufend für 
Schlagzeilen, welche die Universität in Zusammenarbeit mit den 
verantwortlichen Politikern und kriminellen Staatsanwälten vertuscht. 
Beispielsweise spielte die grösste Fälschungsaffäre in der Geschichte der 
Deutschen Forschung in der Abteilung des Freiburger Krebsmediziners Roland 
Mertelsmann. In zahlreichen wissenschaftlichen Foren wurde beklagt, dass 
Mertelsmann nach Auffliegen der Täuschungshandlungen nicht entlassen, 
sondern vielmehr von der damaligen Universitätsleitung (Wolfgang Jäger, 
CDU) und dem damaligen Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) zum 
Ärztlichen Direktor der Medizinischen Klinik befördert wurde. Und nach 
Auffliegen der jahrzehntelangen Freiburger Doping-Praktiken im Jahr 2007 
stellte sich infolge der Recherchen der Doping-Evaluierungskommission schon 
vor Jahren heraus, dass mehrere Doktorarbeiten und Habilitationsschriften 
von Medizinern der Sportmedizin Plagiate aufweisen. Infolge der Recherchen 
des Freiburger Publizisten Hermann Scharnagl wurde 2014 zudem bekannt, dass 
auch die Habilitationsschrift des Ärztlichen Direktors der 
Universitätsklinik Freiburg Jörg Rüdiger Siewert Überschneidungen mit der 
Doktorarbeit seines ehemaligen Doktoranden Hans Fred Weiser aufweist, der 
inzwischen Vorsitzender des VLK (Verband der Leitenden Krankenhausärzte) 
ist.
 
Anstelle eine neutrale Aufklärung des Plagiatsverdachts zu veranlassen, hat 
der Freiburger Rektor eine hauseigene Kommission einberufen, zu welcher 
Personen zählten, die in finanzieller Abhängigkeit von Siewert standen. In 
dieser Folge erstaunt nicht, dass die Kommission die Auffassung vertreten 
hat, dass die identischen Passagen in den Arbeiten von Siewert und Weiser 
irgendwie ohne Bedeutung wären, obwohl vergleichbare Auffälligkeiten in 
anderen Fällen zur Aberkennung des Doktortitels, bzw. der Habilitation 
geführt haben. Auch die zuständige medizinische Fakultät in Göttingen (wo 
Siewert habilitiert hatte) hat nach Medienberichten anscheinend auf eine 
aussagefähige Überprüfung verzichtet und hat sich stattdessen einfach der 
Meinung der Freiburger Kommission angeschlossen. Das Laborjournal titelte 
in der online-Ausgabe vom 23.12.2014
 


Breisgauer Intrigen: Persilschein vom Rektor

 
Zitat
 
"Der Rektor der Universität Freiburg, Hans-Jochen Schiewer, legt seinem 
lieben Kollegen Jörg Rüdiger Siewert zum Jahresende einen Persilschein auf 
den Gabentisch: Die Plagiatsvorwürfe gegen Siewert, den Leitenden 
Ärztlichen Direktor der Uniklinik Freiburg, werden nicht weiter untersucht. 
Damit kehrt die Führungsspitze der skandalgeplagten Freiburger Akademie 
eine weitere peinliche Affäre unter den Teppich."
 
Zitatende
 
http://www.laborjournal.de/editorials/901.lasso
<http://www.laborjournal.de/editorials/901.lasso>
 
 
 

 
Letizia Paoli, Leiterin der Evaluierungskommission
 
Im Vergleich zum aktuellen Fund der Experten-Kommission waren das 
anscheinend nur Peanuts.
 
Allerdings hätten schon die oben genannten Fallgeschichten nach deutschem 
Recht Massnahmen durch das Wissenschaftsministerium erfordert, welches 
verpflichtet gewesen eine Überprüfung des Plagiatsverdachts durch eine 
neutrale Kommission herbeizuführen, was die grüne Wissenschaftsministerin 
von Baden-Württemberg Theresia Bauer unterlassen hat. In den 
vorangegangenen Mails wurde unter Bezugnahme auf eine aktuelle Entscheidung 
des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11.10.2015 und andere Skandale 
bereits berichtet, dass Bauer seit dem Regierungswechsel in 
Baden-Württemberg im Jahr 2011 fortlaufend mit Betrugshandlungen und Lügen 
für Schlagzeilen sorgt, weshalb die Verhältnisse in Freiburg natürlich 
nicht erstaunen. Denn eine Rechtsaufsicht, welche diese Bezeichnung 
verdienen würde, existiert im Bereich der Universitäten und der 
Universitätskliniken in Baden-Württemberg seit dem Regierungswechsel nicht 
mehr.
 
Hierzu wurde ebenfalls schon vorgetragen, dass der amtierende grüne 
Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann die 
Weisungsbefugnis über die Staatsanwaltschaft anscheinend an seinen 
Freiburger Parteifreund Schiewer (Grüne) abgegeben hat, was unter anderem 
dazu führte, dass die Freiburger Universitätsleitung und die Leitenden 
Staatsanwälte anlässlich von gemeinsamen Mittagessen besprechen wie 
Straftaten an Kranken vertuscht werden sollen, für welche die Freiburger 
Universitätsleitung und die Landesregierung verantwortlich sind. Nach 
alledem darf man gespannt sein, mit welchen Methoden Schiewer und Kollegen 
die aktuelle Neuentdeckung der Evaluierungskommission diesmal vom Tisch 
wischen werden. 
 
Unten im Text wird ein Schreiben der Unterzeichnerin an den Deutschen 
Hochschullehrerverband vom 27.11.2015 angefügt, in welchem ausführlich auf 
die oben genannte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bzgl. der 
Causa Ludwigsburg und zudem auf die Freiburger Verhältnisse Bezug genommen 
wurde. 
 
Mit freundlichen Grüssen
 
Sonja Walter
 
 
Sonja Walter
August-Ganther-Str. 12
79117 Freiburg
Phone +49/761/640209
 
uni-info at t-online.de
 
 
 
An den
Deutschen Hochschulverband
Rheinallee 18 - 20
 
53173 Bonn
 
 
 
  
27.11.2015
 
 
Betr. 
Wissenschaftsministerin von Baden-Württemberg Theresia Bauer
Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. November 2015
Antrag auf Aberkennung des Titels "Wissenschaftsministerin des Jahres"
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
am 23.02.2015 wurde der Titel "Wissenschaftsministerin des Jahres" an die 
grüne Wissenschaftsministerin von Baden-Württemberg Theresia Bauer 
vergeben. Nach Presseberichten hatten von den 28500 stimmberechtigten 
Hochschullehrern im Abstimmungszeitraum im November und Dezember 2014 
weniger als 10 Prozent (2480) an der Abstimmung teilgenommen, 294 Stimmen 
entfielen auf Frau Bauer.
 
Das Abstimmungsergebnis lässt sich nur so erklären, dass den Befürwortern 
von Frau Bauer nicht bekannt war, dass Frau Bauer seit ihrem Amtsantritt im 
Jahr 2011 zugunsten einer exzessiven Günstlingswirtschaft fortlaufend in 
schwerwiegender Weise geltendes Recht verletzt, was zahlreiche 
existentielle Schäden von Studierenden und Patienten zur Folge hatte. 
Betroffen waren Studierende in Freiburg, in Heidelberg und in Ludwigsburg; 
der Sachverhalt wird unten im Text zusammenfassend vorgetragen werden. Auch 
war immer wieder aufgefallen, dass Frau Bauer den Landtag wissentlich 
belogen hat um die von ihr zu verantwortenden rechtswidrigen Handlungen zu 
vertuschen. Diese Praktiken waren nur deshalb möglich, weil diese von dem 
grünen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann und 
dem von Herrn Kretschmann ins Amt gebrachten Justizminister Rainer 
Stickelberger (SPD) seit Jahren gedeckt werden, welche gegenüber den 
Staatsanwälten weisungsbefugt sind und Dienstaufsichtsbeschwerden der Opfer 
ohne Antwort lassen. In dieser Folge hat die Staatsanwaltschaft in den 
vergangenen vier Jahren mehrere Strafanzeigen, die sich auf Frau Bauer 
bezogen haben, unter Verletzung des Legalitätsprinzips eingestellt.
 
Besonders brisant: Zu diesem Zweck werden Strafanzeigen nach Freiburg 
verwiesen, wo die Freiburger Universitätsleitung ausweislich der hier 
bekannt gewordenen Korrespondenz zwischen der Universität Freiburg und der 
Staatsanwaltschaft Freiburg anlässlich von gemeinsamen Mittagessen mit 
Leitenden Staatsanwälten Einfluss auf Strafverfahren nimmt, die sich auf 
die Universität Freiburg und den Zirkel um den Rektor der Universität 
Freiburg Hans-Jochen Schiewer (Grüne) beziehen, zu welchem Frau Bauer 
zählt. Bezeichnenderweise nimmt Herr Schiewer an den Klausurtagen der 
Grünen in Baden-Württemberg teil wie zum Beispiel in Freiburg-Munzingen 
Anfang Januar 2014, was die parteiischen und gesetzeswidrigen 
Machenschaften erklären kann, welche die Züge einer Bandenkriminalität 
aufweisen.
 
 

 
Von links: Winfried Kretschmann, Edith Sitzmann, Hans-Jochen Schiewer im 
Januar 2014
 
Da Frau Bauer in dieser Folge keine Konsequenzen für rechtswidrige 
Handlungen (Betrug, Untreue, Körperverletzung, Krankenmord usw.) zu 
gewährleisten hat und die zensierte Freiburger Presse die von Frau Bauer zu 
verantwortenden Straftaten an Kranken und Studierenden in weiten Teilen 
verschweigt, wurde das Verhalten von Frau Bauer zunehmend dreister bis das 
Verwaltungsgericht Stuttgart der enthemmten Ministerin im Zusammenhang mit 
dem Skandal um die führende Verwaltungshochschule von Baden-Württemberg in 
Ludwigsburg nach den Darlegungen des Redakteurs der Stuttgarter Zeitung 
Andreas Müller nunmehr eine schallende Ohrfeige verpasst hat. Denn einem 
Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 10.11.2015 kann unter anderem 
entnommen werden, dass Frau Bauer die streitgegenständlichen und von ihr zu 
verantwortenden unlauteren Machenschaften zulasten der Rektorin Claudia 
Stöckle gegenüber dem Landtag und zudem gegenüber dem Verwaltungsgericht 
mithilfe von Lügen zu vertuschen versuchte. Im Unterschied zu den 
weisungsgebundenen Staatsanwälten haben sich die Verwaltungsrichter an der 
Rechtslage orientiert und haben die unredlichen Praktiken von Frau Bauer im 
Beschluss mit deutlichen Worten moniert.
 
 
Was geschah:
 
Seit 2012 sorgt die Beamtenschule in Ludwigsburg aufgrund von ständigen 
Unruhen für Schlagzeilen, nachdem der ehemalige Rektor Walter Maier kurz 
vor seinem Ruhestand im November 2011 zahlreiche Zulagen an Dozenten 
verfügt hatte, die nicht zulässig waren. Die Nachfolgerin Claudia Stöckle 
hatte zur Befriedung der Situation ein Rechtsgutachten eingeholt um die 
Zulässigkeit der Zulagen zu klären. Nachdem das Gutachten ergeben hatte, 
dass dreizehn von siebzehn Zulagen rechtswidrig waren, hatte sich Stöckle - 
entsprechend den Leitlinien im Beamtenrecht - an die vorgesetzte 
Wissenschaftsministerin Theresia Bauer gewendet. Das 
Wissenschaftsministerium hat daraufhin nochmals eine weitere Expertise 
veranlasst, die zu demselben Ergebnis kam wie das erste Gutachten. Als auch 
dieses Gutachten offensichtlich nicht zur Zufriedenheit des Ministeriums 
ausgefallen war, hat das Ministerium der Schulleiterin nach den Darlegungen 
einer Zeugin sinngemäss empfohlen die Akten zu frisieren und die 
Einjahresfrist, innerhalb welcher fehlerhafte Verwaltungsakte berichtigt 
werden können, mit Nichtstun verstreichen zu lassen, vgl.
 
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.rechtswidrige-zulagen-fuer-professoren-rat-zum-frisieren-der-akten.6711b26e-9214-444f-bb3c-0069df15aec0.html
<http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.rechtswidrige-zulagen-fuer-professoren-rat-zum-frisieren-der-akten.6711b26e-9214-444f-bb3c-0069df15aec0.html>
 
Möglicherweise war der alte Schulleiter davon ausgegangen, dass die Zulagen 
zulässig sind, Bauer wusste aber infolge der beiden nachfolgenden 
Gutachten, dass die Zulagen rechtswidrig waren. Da öffentliche Gelder 
tangiert wurden, durfte Bauer sich auch nicht hinter Maiers Nachfolgerin 
verstecken, vielmehr hätte Bauer als Vorgesetzte selber die Aufklärung 
betreiben und die Staatsanwaltschaft einschalten müssen, was Bauer unter 
Hinweis auf die "Autonomie" der Hochschulen unterlassen hatte. Die neue 
Rektorin hatte sich infolge der Untätigkeit von Bauer und den oben 
genannten Empfehlungen des Ministeriums dann bemüht die rechtswidrigen 
Zulagen in rechtskonforme Zulagen umzudeuten und hat diese nach 
Verstreichen der Einjahresfrist wegen Vertrauensschutz für zulässig 
erklärt. Daraufhin hatten die Unruhen an der Schule anscheinend noch 
zugenommen. Von mehreren Dozenten wurde Stöckle Untreue vorgeworfen, 
nachdem Stöckle im Rahmen von Repräsentationspflichten Geschenke verteilt 
hatte. Eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft zeigte, das diese 
Präsente im üblichen Kostenrahmen lagen. Nachdem die Medien über den 
Vorfall berichteten, hat die Staatsanwaltschaft zudem Ermittlungen im 
Zusammenhang mit den Zulagen an Dozenten aufgenommen. Diese Ermittlungen 
wurden anscheinend noch nicht abgeschlossen.
 
Im Zuge der öffentlichen Diskussion beklagte Stöckle, dass Bauer sich der 
Verantwortung entzogen, bzw. die unliebsame Sachbearbeitung der 
rechtswidrigen Zulagen auf sie abgewälzt habe.
 
Im weiteren Verlauf hatten mehrere Dozenten die Ablösung von Stöckle 
betrieben. Ein Abwahlverfahren im Mai 2014 scheiterte, weil die 
erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Universitätsrat nicht zustande kam. 
Daraufhin sollte eine vom Wissenschaftsministerium beauftragte Kommission 
unter dem ehemaligen Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) klären, ob es 
erforderlich sei zur Befriedung der Unruhen an der Hochschule die Stelle 
des Rektors neu zu besetzen. Gegenüber der Öffentlichkeit stellte Bauer die 
Kommission als neutrale und unabhängige Expertenrunde dar. Im nachfolgenden 
gerichtlichen Verfahren stellte sich dann unter anderem heraus, dass von 
einer neutralen Kommission keine Rede sein konnte, sondern dass der 
Abschlussbericht unter der Mitwirkung von Bauer geschrieben wurde.
 
Nachdem die Kommission in dieser Folge grünes Licht für die Ablösung der 
Rektorin erteilt hatte, wurde diese im Januar 2015 abgewählt, woraufhin das 
Ministerium eine Interimsleitung einsetzte und Stöckle im Februar 2015 die 
Kündigung zuschickte. Stöckle ist der Kündigung entgegengetreten und hat 
Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben, weil kein 
schwerwiegender Grund für die Kündigung ersichtlich sei und weil das 
Abwahlverfahren zudem formale Mängel aufweisen würde, weshalb die Kündigung 
keine Rechtskraft entfalte. Insbesondere monierte Stöckle, dass der 
Öffentlichkeitsgrundsatz anlässlich der Beratung des Universitätsrats, 
welche der Wahl vorausging, nicht gewahrt worden sei und dass die 
Verfahrensakte der Kommission, welche die Abwahl von Stöckle empfohlen 
habe, nicht zur Verfügung stand. Deshalb sei nicht nachvollziehbar, welcher 
Sachverhalt aus Sicht der Kommission die Abwahl von Stöckle begründen 
solle. Als offizieller Grund wurde lediglich bekannt, dass das Verhältnis 
zwischen der Rektorin und der Hochschule zerrüttet sei, ohne dass 
ersichtlich sei, welcher Sachverhalt zu der unerfreulichen Atmosphäre 
geführt habe.
 
 

Rektorin der Verwaltungshochschule in Ludwigsburg Claudia Stöckle
 
Bevor es zu einem Termin vor dem Verwaltungsgericht kam, hatte das 
Wissenschaftsministerium einen Nachfolger für Stöckle berufen, der Ende 
2015 den Interimsleiter ablösen und das Amt übernehmen sollte, womit die 
Klage von Stöckle quasi hinfällig geworden wäre. Hiergegen wendete sich 
Stöckle mit einem Eilantrag, bzw. einem Antrag auf einstweilige Verfügung 
erneut an das Verwaltungsgericht Stuttgart, wo das Verfahren in der 
Hauptsache anhängig ist. Bauer stellte Antrag den Eilantrag abzuweisen und 
vertrat sinngemäss die Auffassung, dass die Beratung vor der Abwahl von 
Stöckle nicht öffentlich erfolgt sei um die Persönlichkeitsrechte der 
Rektorin zu schützen, zudem sei die externe Kommission nicht verpflichtet 
gewesen den Erkenntnisprozess zu dokumentieren, weil lediglich der 
Abschlussbericht von Relevanz sei.
 
Das Verwaltungsgericht erklärte den Eilantrag von Stöckle im Beschluss vom 
10.11.2015 für begründet, weil
 
1.
anlässlich der Beratung, welche der Abwahl vorausging, der 
Öffentlichkeitsgrundsatz nicht gewahrt wurde
 
2.
weil das Ministerium gegen die Aktenführungspflicht verstossen habe und das 
Gericht mangels Dokumentation nicht ausschliessen könne, dass Bauer die 
Kommission zulasten von Stöckle beeinflusst habe, was als Untreue zu werten 
sei und die Rechtskraft der Abwahl aufheben würde
  
In einer Presseerklärung nimmt die FDP wie folgt Stellung:
 
Zitat 
 
 
"Die Affäre um die Verwaltungshochschule Ludwigsburg ist eine Affäre Bauer
 
Wissenschaftsministerin Bauer handelte mehrfach rechtswidrig – Sie täuschte 
zudem den Landtag und die Öffentlichkeit und schreckte vor der Verbreitung 
von Unwahrheiten nicht zurück. Auf Antrag der FDP-Landtagsfraktion befasste 
sich der Landtag heute in einer aktuellen Debatte mit der Rolle des 
Wissenschaftsministeriums unter Leitung der Ministerin Bauer in der Affäre 
um die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Der 
Titel der Debatte lautet: „Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts 
Stuttgart: Waren der Ministerin Bauer in der Affäre um die Hochschule für 
öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg alle Mittel recht, die 
Rektorin als Hauptsündenbock abzustempeln und loszuwerden?“ Das 
Verwaltungsgericht hatte sich mit der Abwahl der Rektorin zu beschäftigen. 
In seinem Beschluss vom 10.11.2015 kam das Gericht unter anderem zu 
folgenden Ergebnissen:
 
Die Abwahl der Rektorin erfolgte rechtswidrig.
 
Die Zustimmung des Wissenschaftsministeriums zur Abwahl war rechtswidrig.
 
Der Umstand, dass die vom Wissenschaftsministerium eingesetzte Kommission 
zur Klärung der Situation an der Hochschule Ludwigsburg keine Akten führte, 
verstößt gegen die verwaltungsrechtliche Aktenführungspflicht.
 
In der fehlenden Aktenführung könnte zudem ein treuwidriges Verhalten des 
Wissenschaftsministeriums gegen über der Rektorin liegen.
 
Entgegen der Darstellung der Ministerin Bauer war die von der 
Wissenschaftsministerin eingesetzte Kommission nicht „extern“ und „autonom“ 
handelnd. Unter anderem musste sie den Kommissionsbericht mit der 
Ministerin persönlich abstimmen.
 
Angesichts des gesamten Sachverhalts kann nicht ausgeschlossen werden, dass 
das Wissenschaftsministerium das Verfahren zur Abwahl der Rektorin 
manipuliert hat.
 
Nach Einschätzung der FDP-Landtagsfraktion hat die Affäre Bauer das 
Potenzial für einen Untersuchungsausschuss.
 
Wörtlich sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der 
FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, im Rahmen der aktuellen 
Debatte hierzu:
 
„An der Hochschule in Ludwigsburg wird eine hervorragende Arbeit geleistet. 
Andere Bundesländer beneiden uns um diese Kaderschmiede für Beamte des 
gehobenen Dienstes aus der ganze Generationen von Bürgermeisterinnen und 
Bürgermeistern hervorgingen, die heute als Kommunalmanager hervorragende 
Arbeit leisten. Ohne sie würde unser Land diese Spitzenposition nicht 
einnehmen. Frau Ministerin Bauer hat aber durch ihre Versuche, Aufklärung 
zu verhindern und durch Ihre Verweigerung der Hilfeleistung und 
Klarstellung der Hochschule großen Schaden zugefügt.“
 
[…]
 
Zur Chronologie sagte Bullinger:
 
Alles begann im Jahr 2012, eine neue Rektorin trat an der Hochschule für 
öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg ihr Amt an. Was sie 
vorfand, war teilweise wenig erbaulich. So hatte das Vorgängerrektorat wohl 
in rechtswidriger Weise Zulagen an Professoren verteilt. 
Brandschutzvorschriften wurden anscheinend nicht eingehalten. Datenschutz 
und Datensicherheit waren vernachlässigt worden. Schon im Sommer 2014 sah 
das Wissenschaftsministerium das Verhältnis zwischen Hochschule und 
Rektorin als ‚nachhaltig zerrüttet‘ an, wie es in einem dem 
Verwaltungsgericht vorliegenden Vermerk aus dem Wissenschaftsministerium 
heißt.
 
Dies erstaunt, wo doch die Rektorin durchaus noch Unterstützer an der 
Hochschule hatte, z.B. die Studenten. Folglich scheiterte auch ein erster 
Versuch, die Rektorin abzuwählen. Man hätte nun aus Sicht der FDP-Fraktion 
auch auf die Idee kommen können, die Rektorin zu stützen, wollte sie doch 
die Verfehlungen der Vergangenheit aufarbeiten und bereinigen. Auch bemühte 
sie sich um einen Neubeginn. Aber die Ministerin des Jahres wollte wohl 
lieber Ruhe als Aufklärung und Bereinigung.
 
Das Ministerium stellte – wohl etwas bedauernd – fest, dass es für ein 
neues Abwahlverfahren neuer Gründe bedarf. Um diese zu beschaffen, kam das 
Wissenschaftsministerium auf eine nahezu geniale Idee: Man installierte 
eine Kommission, über die die Ministerin behauptete, sie sei unabhängig und 
die neue Gründe für die Abwahl der Rektorin liefern sollte. Formal soll die 
Kommission zwar Akten führen. Aber das sieht man im Ministerium nicht so 
eng; wen interessiert später schon, auf welchen Feststellungen der 
Kommissionsbericht beruht, wenn nur das Ergebnis stimmt. Das 
Verwaltungsgericht Stuttgart wird später zu dem Ergebnis kommen, durch den 
Verzicht auf die Aktenführung könne ein treuwidriges Verhalten des 
Wissenschaftsministeriums nicht ausgeschlossen werden.
 
Beim Kommissionsbericht hingegen nimmt man es sehr genau. Er wird mit der 
Ministerin persönlich abgestimmt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wird 
unter anderem aus diesem Grund zum Ergebnis kommen, von einer „externen“ 
und „autonom“ handelnden Kommission könne nicht die Rede sein. Sogar eine 
Manipulation des Verfahrens der Abwahl durch das Wissenschaftsministerium 
könne nicht ausgeschlossen werden.
 
Der Wissenschaftsausschuss erhielt passend dazu lediglich eine vertrauliche
Zusammenfassung. Nun kann nach Ansicht des Wissenschaftsministeriums nichts 
mehr schief gehen. Denn die Kommission befürwortet unter anderem den 
Rücktritt der Rektorin. Sollte sie nicht zurücktreten, bleibt die Abwahl. 
Auch was bisherige Unterstützer der Rektorin angeht, ist sich das 
Ministerium sicher. Süffisant wird in einem hausinternen Vermerk mit Blick 
auf die Studenten festgestellt: ‚Unter dem – auch öffentlich aufkommenden – 
Druck des Kommissionsergebnisses (Rektorin nicht mehr tragbar) ist es kaum 
vorstellbar, dass sie, die Studierenden, bei einem neuerlichen Abwahlantrag 
gegen eine Abwahl der Rektorin entscheiden würden. 
 
Es kommt zur Abwahl. Sie erfolgt rechtswidrig, weil unter Ausschluss der 
Hochschulöffentlichkeit. Nach dem rechtswidrigen Verzicht auf die 
Aktenführung, der rechtswidrigen Abwahl, kommt nun der nächste 
rechtswidrige Akt des Wissenschaftsministeriums: Die mangelnde Kontrolle 
der Abwahl. Das Ministerium hat bei der Abwahl der Rektorin ein 
Kontrollrecht. Dieses hat es auch in Verantwortung gegenüber den 
Mitarbeitern, hier der Rektorin, rechtmäßig auszuüben. Das Ministerium mit 
seiner Ministerin Bauer hat es aber vorgezogen, die rechtswidrige Abwahl 
durchzuwinken. Anders wäre man die Rektorin ja auch nicht losgeworden.
 
Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied zugunsten der Rektorin. Sie hat 
weiterhin als Inhaberin des Rektorats zu gelten. Angesichts des Verhaltens 
des Ministeriums und seiner Ministerin scheut sich das Gericht nicht, die 
Frage nach einer Manipulation des Verfahrens durch das 
Wissenschaftsministerium zum Nachteil der Rektorin zu stellen. Damit wird 
das Gericht deutlicher als ich. Ich habe der Ministerin in der 
Vergangenheit lediglich vorgeworfen, ihrer aufsichtsrechtlichen 
Verantwortung nicht nachgekommen zu sein. Jetzt deutet der 
Gesamtsachverhalt darauf hin, dass sie absichtlich verletzt wurden.“
 
Den Vorwurf, die Ministerin habe mehrfach die Unwahrheit erklärt, 
untermauert Bullinger wie folgt:
 
„Hellhörig wurden wir schon früh. Es fiel uns schwer zu glauben, dass 
Ministerin Bauer und ihr Ministerium erst nach der Beantwortung unserer 
Anfrage am 7. Januar 2015 erfahren haben wollen, dass von den 17 
unrechtmäßig gewährten Zulagen für Professoren an der Hochschule 
Ludwigsburg nur vier wegen Erfüllung der entsprechenden Leistungskriterien 
auf dem Weg der Umdeutung geheilt wurden.
Schließlich berichtete die Stuttgarter Zeitung hierüber bereits am 18. 
November 2014. Dann fanden wir das Verhalten der Ministerin, was die Arbeit 
der Kommission angeht, auffällig. Ihr Vermeiden, uns den vollständigen 
Kommissionsbericht vorzulegen, das Fehlen der Akten der Kommission, ihre 
ständige Betonung, die Kommission sei unabhängig. Insbesondere die letzte 
Aussage bleibt als vom Verwaltungsgericht enttarnte Lüge der Ministerin 
stehen.
 
Eine Unwahrheit der Ministerin kommt noch hinzu: Am 13.11.2015 beantwortete 
sie den FDP Antrag 15/7597. Wir fragten unter anderem, welche Rolle die 
Studenten bei den Überlegungen des Ministeriums zur personellen Zukunft der 
Angehörigen der Hochschule Ludwigsburg spielten und ob die Studenten die 
Rektorin unterstützten. Sie antwortete sinngemäß, es lasse sich keine 
Unterstützung der Rektorin erkennen. Dabei hatten die Ministerin und ihr 
Ministerium genau erkannt, dass die Studenten mit ihrer Vertretung in den 
Hochschulgremien die Rektorin unterstützten. Und natürlich haben die 
Studenten eine Rolle in den Überlegungen des Ministeriums gespielt, wie der 
vom Verwaltungsgericht zitierte Vermerk zeigt.
 
Ministerin und Ministerium wollten den Widerstand der Studenten mit Hilfe 
des Kommissionsberichts und dem daraus entstehenden öffentlichen Druck 
brechen.“
 
Zitatende
 
 


Vom Verwaltungsgericht als Lügnerin entlarvt: Wissenschaftsministerin 
Theresia Bauer
 
Der ehemalige Asta-Vorsitzende in Ludwigsburg Stefan Kröber monierte in 
einem Bericht in der Stuttgarter Zeitung , dass Bauer ihre 
Aufsichtspflichten verletzt habe,
 
Zitat:
 
"Weshalb das Ministerium für die Aufarbeitung „simpler dienstrechtlicher 
Sachverhalte“ mehr als anderthalb Jahre benötige, sei für ihn nicht 
nachvollziehbar. Gerade eine Hochschule für Beamte brauche Führungspersonal 
mit Vorbildcharakter. Zudem berichtet Kröber von einem „Klima der Angst und 
der Unterdrückung“ an der Hochschule. Er habe miterlebt und auch selbst 
erfahren, dass Studenten von Professoren „bedroht“ und unter Druck gesetzt 
worden seien. Zuletzt sei es bei seiner eigenen Bachelorarbeit zu 
„Auffälligkeiten“ gekommen. Doch auch dies sei ohne Konsequenzen geblieben.
 
 „Wir Studenten wurden in keiner Weise geschützt“, obwohl er dies von 
Ministerin Bauer wiederholt gefordert habe, beklagt der scheidende 
AStA-Chef. Am schlimmsten sei es für ihn, „dass niemand durch die 
Aufsichtsorgane zur Rechenschaft gezogen wird“. An der Hochschule sieht 
Kröber „mehr als genug engagierte Dozentinnen und Dozenten“, um die Krise 
zu überwinden. „Lediglich der Schutz von oben fehlt“, beklagt er. Er selbst 
habe stets versucht, sich in dem Konflikt neutral zu verhalten, sich dann 
aber „auf die Seite des meines ­Erachtens rechtskonformen Handeln 
gestellt“. Man habe seine Kritik offenbar „aussitzen“ wollen, bilanziert 
der Studentenvertreter mit Blick auf ein bisher unbeantwortetes Schreiben 
an Bauer."
 
Zitatende
 
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beamtenhochschule-ludwigsburg-studenten-kritik-an-ministerin.1f18cea9-6f2a-4d39-bd36-31735b1c581b.html
<http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beamtenhochschule-ludwigsburg-studenten-kritik-an-ministerin.1f18cea9-6f2a-4d39-bd36-31735b1c581b.html>
 
 
Zitat aus den Entscheidungsgründen:
 
"Eine Aufklärung der näheren Umstände, die zu dieser Rücktrittsempfehlung 
vom 05.11.2014 wie auch der Einschätzung der Ministerin geführt haben, ist 
dem Gericht mangels Aktenkenntnis nicht möglich. Dies ist dem Umstand 
geschuldet, dass nach Angaben des Antragsgegners Akten der Kommission 
während ihrer Tätigkeit zwischen dem 1. September 2014 und dem 31. Oktober 
2014 nicht geführt wurden und dem Antragsgegner nicht bekannt sind.

Dies ist nicht nur unbefriedigend, sondern steht in eklatantem Widerspruch 
zu der Verpflichtung, die von den Kommissionsmitgliedern zu Beginn ihrer 
Tätigkeit gegenüber dem Ministerium abgegeben worden ist. Demnach war die 
Kommission, die ausdrücklich ausgestattet mit den dem Ministerium gegenüber 
der Hochschule zustehenden Aufsichtsrechten und in dessen Auftrag tätig 
geworden ist, gehalten, sämtliche angefallenen Akten nach Beendigung ihrer 
Tätigkeit dem Ministerium zu übergeben. Auch wenn die Kommission, entgegen 
den behördlichen Gepflogenheiten, denen auch sie als vom Ministerium 
eingesetzt unterworfen gewesen sein dürfte, keine eigenen Akten geführt 
haben sollte, so sind zumindest die Vorschläge, Darlegungen und weiteren 
Schriftstücke, die anlässlich von Besprechungen Kommissionsmitgliedern 
übergeben worden sind, als Teile eines Aktenbestandes der Kommission zu 
betrachten und hätten daher an das Ministerium weitergegeben werden müssen 
(vgl. zur Entgegennahmepflicht Schenk, in: Obermayer/Funke-Kaiser, VwVfG, 
Kommentar, 4. Aufl. 2014, § 24 Rn. 179).
 
Von einer „externen“ und „autonom“ handelnden Kommission, die nicht nur 
losgelöst vom Ministerium sondern damit auch von behördlichen Pflichten 
agiert hätte, kann angesichts der Umstände, unter denen sie eingesetzt und 
auch verpflichtet worden ist, keine Rede sein.
 
[…]
 
Sollten tatsächlich die Kommission oder auch nur ihre Empfehlungen mit 
Blick auf ein auf deren Grundlage gelingendes Abwahlverfahren von Seiten 
des Ministeriums Einflüssen ausgesetzt gewesen sein, die ein Gelingen des - 
erneuten - Abwahlverfahrens zum Ziel hatten, so wäre der Vorwurf eines 
treuwidrigen Verhaltens nicht von vornherein und ohne genaue Prüfung des 
Sachverhalts als abwegig anzusehen.
 
Ein solches Verhalten könnte vielmehr als Manipulation des Verfahrens nach 
§ 18 Abs. 5 LHG anzusehen sein und damit zur Rechtswidrigkeit der 
Entscheidung vom 26.02.2015 führen."
 
Zitatende
 
Hier ein Link zur vollständigen Entscheidung
 
https://openjur.de/u/864434.html <https://openjur.de/u/864434.html>
 
Der Verlauf in der Sache zeigt (wie schon die Skandale um die IUCE Freiburg 
und die Rechtsmedizin in Heidelberg usw.), dass Bauer die Kompetenz fehlt 
ein Ministerium verantwortlich zu leiten. Denn immer wieder kam es zu 
Problemen, weil Bauer geltendes Recht verletzte, bzw. ihren 
Aufsichtspflichten nicht nachkam und zur Vertuschung der von ihr zu 
verantwortenden rechtswidrigen Handlungen wiederholt den Landtag angelogen 
hatte. Diese Praktiken erfolgen im Einverständnis mit dem grünen 
Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann, der zu 
Beginn der Regierungszeit die damalige Kultusministerin Gabriele 
Warminiski-Leitheusser (SPD) aus weitaus banaleren Gründen (wiederholtes 
Versäumen von Terminen) durch eine neue Personalie abgelöst hatte. Als 
irritierend erscheint zudem, dass der von Bauer bestellte 
Kommissionsvorsitzende Gerhard Stratthaus (CDU) und der alte Schulleiter 
Maier, der das Problem infolge der rechtswidrigen Zulagen losgetreten 
hatte, in engen beruflichen Beziehungen standen, 
 
Zitat
 
"Prof. Walter Maier, Rektor der Hochschule Ludwigsburg, lud am 06.09.2011 
Gerhard Stratthaus, MdL, Präsident der Führungsakademie, und Thomas E. 
Berg, Generalsekretär der Führungsakademie, an die Hochschule, um den 
Kooperationsvertrag mit der Führungsakademie feierlich zu unterzeichnen."
 
https://www.google.de/webhp?rls=ig&gws_rd=ssl#q=Stratthaus+%26+Berg+%26+%22WAlter+Maier%22
<https://www.google.de/webhp?rls=ig&gws_rd=ssl#q=Stratthaus+%26+Berg+%26+%22WAlter+Maier%22>
 
Zwar führen berufsbedingte Kontakte nicht zwingend zu einer Befangenheit 
zwischen den Beteiligten. Im vorliegenden Fall ist aber davon auszugehen, 
dass dem Kooperationsvertrag mehrere Termine zur Besprechung von Inhalt und 
Ziel des Vertrags vorausgingen, was auch zu einer persönlichen 
Wertschätzung und einem Vertrauensverhältnis zwischen Maier und Stratthaus 
geführt haben dürfte. Nachdem die von Maier gewährten und mutmasslich 
rechtswidrigen Zulagen kausal für die Zerrüttung des 
Vertrauensverhältnisses an der Hochschule waren und in diesem Zusammenhang 
die Staatsanwaltschaft ermittelt, erscheint es zumindest als erstaunlich, 
dass Bauer die Kommission mit Personen besetzt hat, die in Beziehungen zur 
Schulleitung standen. Hierzu wurde im Beschluss des Verwaltungsgerichts 
nicht ausgeführt, anscheinend ist dieser Sachverhalt nicht Inhalt der 
Klagebegründung.
 
Die Stuttgarter Zeitung kommentiert den Beschluss des Verwaltungsgerichts 
wie folgt:
 
Zitat
 
"Die Niederlage vor Gericht ist für Theresia Bauer umso peinlicher, als ihr 
Ministerium gewarnt war: Der frühere Asta-Chef, Sebastian Kröber, hatte 
gremienintern ausdrücklich auf mögliche Formfehler bei der Abwahl 
hingewiesen. Ihm wurde jedoch eine Stellungnahme des Bauer-Ressorts 
entgegengehalten, man habe bei einer rechtlichen Prüfung keinerlei Verstöße 
feststellen können. Kröber hatte seine Warnung damit begründet, ihm sei an 
Rechtssicherheit gelegen. Damit lag der Student richtiger als der geballte 
juristische Sachverstand des Ministeriums."
 
Zitatende
 
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beamtenhochschule-ludwigsburg-raetsel-um-die-fehlenden-akten.6cd3a1d0-0c8b-4b54-a283-1863e1ee65e7.html
<http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beamtenhochschule-ludwigsburg-raetsel-um-die-fehlenden-akten.6cd3a1d0-0c8b-4b54-a283-1863e1ee65e7.html>
 
Als bezeichnend für die "Arbeitsweise" von Bauer  erscheint, dass Bauer 
nach den Darlegungen von Kröber Dienstaufsichtsbeschwerden anscheinend ohne 
Antwort lässt oder diese vom Ministerium vom Schreibtisch gewischt werden, 
ohne dass ersichtlich wird, dass das entscheidungserhebliche Vorbringen zur 
Kenntnis genommen oder sachlich erwogen wurde.
 
Bereits im Zusammenhang mit dem medienbekannten Skandal um die 
Musikhochschulen in Mannheim und Trossingen, dem Doping-Skandal im Radsport 
sowie im Zusammenhang mit dem Titelskandal um die Rechtsmedizin in 
Heidelberg liess Bauer die Beschwerdeführer ohne Antwort. Der Bürgermeister 
von Trossingen monierte, dass er vom Ministerium nicht einmal eine 
Eingangsbestätigung erhalten habe, nachdem die Stadt Vorschläge zum Erhalt 
der von Schliessung bedrohten renommierten Musikhochschule am Ministerium 
eingereicht hatte, die einen relevanten Wirtschaftsfaktor in der Region 
darstellt. Erst dann, als die Demonstrationen und die Medienberichte nicht 
abrissen und der Landtag von Baden-Württemberg das Thema aufgegriffen 
hatte, reagierte das Wissenschaftsministerium endlich. Auch im Zusammenhang 
mit dem Doping-Skandal der Freiburger Sportmedizin liess Bauer mehrere 
Dienstaufsichtsbeschwerden der Untersuchungskommission unter der Leitung 
der Mafia-Expertin Letizia Paoli ohne Antwort, welche beklagt hatte, dass 
die Klinikleitung und der Freiburger Rektor (Bauers Parteifreund 
Hans-Jochen Schiewer) die Aufklärung blockiert hätten bzw. Akten 
zurückhalten würden usw.
 
http://www.berliner-zeitung.de/sport/freiburger-behinderung-der-dopingrecherche-geruegt-,10808794,24057812.html
<http://www.berliner-zeitung.de/sport/freiburger-behinderung-der-dopingrecherche-geruegt-,10808794,24057812.html>
 
Auch in diesem Zusammenhang hat Bauer den Beteiligten erst dann eine 
Besprechung angeboten, nachdem die Vertuschungspraktiken der Freiburger 
Universitätsleitung durch die Medien gingen und das Versagen von Bauer 
öffentlich diskutiert wurde.
 
 
Titelbetrug in Heidelberg, Ergebnis der Ermittlungen durch die 
Staatsanwaltschaft
 
Auch im Zusammenhang mit dem Titelskandal um die in Österreich ausgebildete 
Leiterin des Rechtsmedizinischen Instituts der Universitätsklinik 
Heidelberg Kathrin Yen führte eine Dienstaufsichtsbeschwerde einer 
Institutsmitarbeiterin nicht etwa dazu, dass Bauer den gesetzeswidrigen 
Verhältnissen in der Rechtsmedizin abgeholfen hätte, vielmehr hat Bauer die 
Beschwerdeführerin Dr. Gisela Zimmer nach Ulm zwangsversetzt, damit Yen 
ihre rechtswidrigen Praktiken fortsetzen konnte. Yen hatte im Zeitraum von 
2011 bis 2013 gegenüber Behörden, Gerichten und den Studierenden 
vorgetäuscht, dass sie berechtigt sei den deutschen Titel Dr. med. zu 
führen und dass sie über einen in Deutschland anerkannten Facharzttitel für 
den Fachbereich Rechtsmedizin und zudem über eine Weiterbildungsbefugnis 
verfügen würde, was nicht der Fall war. Die Sache flog auf, nachdem sich 
mehrere Zweitgutachter an den CDU-Abgeordneten Klaus Klein in Wiesloch 
wendeten und eklatante fachliche Mängel in den Gutachten von Yen beklagten, 
vgl.
 
http://fraktion.cdu-bw.de/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung/artikel/pm-1622013-untaetigkeit-von-wissenschaftsministerin-theresia-bauer-gruene-wirft-rechtliche-fragen.html
<http://fraktion.cdu-bw.de/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung/artikel/pm-1622013-untaetigkeit-von-wissenschaftsministerin-theresia-bauer-gruene-wirft-rechtliche-fragen.html>
 
Als bezeichnend für Bauer kann gesehen werden, dass Bauer auf Anfrage von 
Klein zunächst die wissentlich falsche Auskunft erteilt hatte, dass Yen 
unmittelbar nach Dienstbeginn im Frühjahr 2011 die oben genannten Titel mit 
Erfolg beantragt habe, was nicht der Fall war. Erst dann, als Klein über 
den Landtag Einsicht in die Personalakte beantragt hatte, hatte Bauer 
eingeräumt, dass Yen erst im Jahr 2013 Antrag bei der zuständigen 
Ärztekammer gestellt hatte einen deutschen Facharzttitel zu führen. Einer 
weiteren Pressemitteilung der CDU zur Sache kann entnommen werden, dass Yen 
bei Dienstantritt im Jahr 2011 anscheinend noch nicht über die notwendige 
Berufserfahrung verfügte, die in Deutschland Voraussetzung für den 
Facharzttitel ist. Ihren falschen Doktortitel hatte Yen erst infolge den 
Recherchen der CDU berichtigt, vgl.
 
http://fraktion.cdu-bw.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/artikel/pm-2242013-wissenschaftsministerin-theresia-bauer-muss-sich-korrigieren-und-tritt-flucht-nach-vorne.html
<http://fraktion.cdu-bw.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/artikel/pm-2242013-wissenschaftsministerin-theresia-bauer-muss-sich-korrigieren-und-tritt-flucht-nach-vorne.html>
 
 
 


Titelskandal in Heidelberg: Rechtsmedizinerin Kathrin Yen
  
Zwar ist Yen befugt den in Österreich erworbenen Titel Dr. med. univ. zu 
führen, weil dieser Titel keine Dissertation erfordert. Das Führen des 
deutschen Titels Dr. med setzt aber voraus, dass die Person in Ergänzung 
zur medizinischen Ausbildung eine Dissertation erstellt hat. In Österreich 
besteht diese Möglichkeit ebenfalls. Nach erfolgreicher Dissertation erhält 
die Person dann den Titel "Dr. med. univ. et scient. med". (Doktor der 
gesamten Heilkunde und der Wissenschaften), dieser Titel entspricht dem 
deutschen Titel "Dr. med.". Da Yen keine Dissertation erstellt hatte, 
musste diese den falschen Doktortitel auf ihrer Website infolge der Monita 
der Zweitgutachter und der Recherchen durch Klein im Jahr 2013 berichtigen.
 
http://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-Rechtsmedizinerin-Kathrin-Yen-fuehrte-falschen-Doktortitel-_arid,22625.html
<http://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-Rechtsmedizinerin-Kathrin-Yen-fuehrte-falschen-Doktortitel-_arid,22625.html>
 
Nach Auffliegen der Täuschungshandlungen versuchte Bauer diese damit zu 
beschönigen, dass in Deutschland und Österreich unterschiedliche 
Konditionen bei der Verleihung von Titeln vorliegen, was quasi zu einem 
Irrtum geführt habe. Von einem Irrtum kann jedoch keine Rede sein, nachdem 
die eingangs erwähnte Institutsmitarbeiterin das Ministerium bereits im 
August 2011 in einer Dienstaufsichtsbeschwerde darüber informiert hatte, 
dass Yen unter Vortäuschung der falschen Titel Gerichtsgutachten erstellte 
und gegenüber den Studierenden zudem vorgetäuscht hatte, dass sie im Besitz 
einer Lehrbefugnis sei. Diese kann aber nur erteilt werden, wenn eine 
Person über einen in Deutschland anerkannten Facharzttitel verfügt, welche 
nicht vorlag. Deshalb hätte Bauer infolge der Dienstaufsichtsbeschwerde dem 
Problem umgehend bereits 2011 abhelfen müssen, was Bauer pflichtwidrig 
unterlassen hatte.
 
Zuvor sorgte Yen bereits in Österreicher wegen Fehlgutachten für 
Schlagzeilen, vgl.
 
http://kurier.at/politik/vergewaltigung-die-keine-war/749.201
<http://kurier.at/politik/vergewaltigung-die-keine-war/749.201>
 
Quasi zeitgleich mit dem Auffliegen der rechtswidrigen Praktiken in der 
Rechtsmedizin in Heidelberg im Jahr 2013 hatte die Ärztekammer Yen zwar 
einen deutschen Facharzttitel verliehen (nachdem Yen im Jahr 2013 dann 
anscheinend die notwendige Berufserfahrung vorweisen konnte). Zudem hatte 
die Ärztekammer eine rückwirkende Weiterbildungsbefugnis ausgestellt, deren 
Rechtskraft von der CDU allerdings in Zweifel gezogen wurde. Darüberhinaus 
hatte die CDU die Rechtskraft der Ausbildung der Studierenden in Zweifel 
gezogen, weil die Voraussetzungen für die Lehrbefugnis im Zeitraum von 2011 
bis 2013 nicht vorhanden waren. Zuletzt berichtete die Presse Ende 2013, 
dass die Staatsanwaltschaft Heidelberg Vorermittlungen in der Sache 
aufgenommen habe. Danach endete die Berichterstattung der zensierten 
Medien. Die Unterzeichnerin hat inzwischen erfahren, dass die 
Staatsanwaltschaft Heidelberg das Verfahren an die Staatsanwaltschaft 
Freiburg verwiesen hatte, welche das Verfahren eingestellt hat, die 
Einstellungsgründe sind nicht bekannt.
 
 
Der Einfluss der Universität Freiburg auf die Staatsanwalt (gemeinsame 
Mahlzeiten)
 
Als wahrscheinlicher Grund für die Verweisung nach Freiburg kommt in 
Betracht, dass die Freiburger Staatsanwälte zusammen mit der Freiburger 
Universitätsleitung anlässlich von gemeinsamen Mittagessen anscheinend 
regelmässig besprechen, in welcher Weise Straftaten vertuscht werden 
sollen, für welche die Freiburger Universitätsleitung und zwar insbesondere 
Frau Bauers grüner Parteifreund Hans-Jochen Schiewer und seine Vorgänger 
Andreas Vosskuhle und der Freiburger "Doping-Rektor" Wolfgang Jäger 
verantwortlich sind, vgl. hierzu eine Einladung zum Mittagessen des 
Pressesprechers der Universität Freiburg Rudolf-Werner Dreier an den 
Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Freiburg Wolfgang Maier vom 
23.01.2014
 
Anhang
 
Dem Schreiben lag zugrunde, dass die Unterzeichnerin im Vorfeld der damals 
anstehenden turnusmässigen Freiburger Rektorneuwahl Ende Januar 2014 in 
einer Mail an den Senat und den Universitätsrat vom 22.01.2014 darum 
ersucht hat die Stelle von Schiewer mit einer anderen, qualifizierten 
Person zu besetzen, nachdem die 14. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg 
zuvor in einem Urteil vom 30.11.2011 auf den S. 12 ff in den 
Entscheidungsgründen festgestellt hatte, dass die Freiburger 
Universitätsleitung kriminelle Mediziner protegiert und mit Beförderung 
und/oder finanziellen Zuwendungen belohnt hatte, bzw. dass es sich bei 
diesen streitgegenständlichen Äusserungen um zulässige Meinungsäusserungen 
im Sinne von Art. 5 Abs. 1 GG handelt, weil diese auf Tatsachen beruhen (14 
O 281/10). Dem Verfahren lag eine Unterlassungsklage von Schiewer zugrunde, 
der auf gerichtlichem Weg öffentliche Äusserungen über die von ihm und 
seinen Vorgängern Andreas Vosskuhle und Wolfgang Jäger zu verantwortenden 
und für die Bevölkerung unzumutbaren Verhältnisse im Bereich der 
Universitätsklinik Freiburg verhindern wollte.
 
Schiewer hatte im Verfahren selber eingeräumt, dass dieser Hinweisen auf 
lebensbedrohliche Verhältnisse am Klinikum nicht nachgeht, was erklären 
könnte, dass immer wieder Patienten zu Schaden kommen. Bereits im Jahr 2011 
hatte die Unterzeichnerin Bauer und Kretschmann über das Verfahren vor dem 
Landgericht Freiburg und den zugrunde liegenden Sachverhalt informiert und 
hatte zum Schutz der Bevölkerung um eine Neubesetzung der Stelle des 
Rektors ersucht, der gleichzeitig stellvertretender 
Aufsichtsratsvorsitzender der Universitätsklinik Freiburg ist. Auch hatten 
im Jahr 2012 mehrere Professoren um den Historiker Gottfried Schramm eine 
Neubesetzung der Stelle des Rektors verlangt. Obwohl die oben genannten 
Feststellungen im Urteil und der zugrunde liegende Sachverhalt im Verfahren 
zwingend personelle Veränderungen erfordert hätten, liessen Bauer und 
Kretschmann die Schreiben der Unterzeichnerin ohne Antwort, bzw. haben 
Bauer und Kretschmann die Unterzeichnerin zusammen mit Schiewer und dem 
Ärztlichen Direktor der Universitätsklinik Freiburg Jörg Siewert (und 
namens von Vosskuhle) mit Strafanzeigen wegen angeblicher Verleumdung und 
Entmündigungsanträgen überzogen, anstelle den für die Bevölkerung 
unzumutbaren und tödlichen Verhältnissen im Bereich der Universitätsklinik 
Freiburg abzuhelfen. Diese beruhen insbesondere darauf, dass Bauer und 
Schiewer im Einvernehmen mit Kretschmann die zweckgebundenen Zahlungen der 
Krankenkassen zur Finanzierung von Prestige-Objekten veruntreuen, was zu 
einer personellen Unterbesetzung am Klinikum geführt hat. Im 
Personalratsjournal beklagen die Beschäftigten katastrophale Verhältnisse 
im OP und berichten, dass immer wieder Operationen abgesagt oder verschoben 
und Schüler beigezogen werden müssen, weil es an ausgebildetem Personal 
fehlt.
 
https://www.uniklinik-freiburg.de/fileadmin/mediapool/10_andere/personalrat/pdf/Personalrat_aktuell/Pra-Nr-121-Mai.pdf
<https://www.uniklinik-freiburg.de/fileadmin/mediapool/10_andere/personalrat/pdf/Personalrat_aktuell/Pra-Nr-121-Mai.pdf>
 
Vor diesem Hintergrund erstaunt es dann nicht, wenn geschockte Eltern 
berichten, dass ihr Kind in der Geburtsabteilung der 
Universitäts-Frauenklink jämmerlich und qualvoll sterben musste (weil der 
Notkaiserschnitt unterblieben war),  
 
Zitat:
 
 „Ich musste die furchtbarsten Tage in dieser schrecklichen Klinik 
verbringen. [...] Das gesamte Team hat nichts für mein armes Baby gemacht. 
Sie haben es jämmerlich und qualvoll sterben lassen, ohne auch nur 
wenigstens etwas versucht zu haben. Obwohl in anderen Kliniken Frühchen in 
meiner SSW behandelt wurden und heute als glückliche, gesunde Kinder am 
Leben teilnehmen dürfen. Mein Sohn hätte überleben können, hätte dieser 
unsensible Haufen von Ärzten nur einmal genauer nach ihm geschaut! Er war 
nämlich für die errechnete SSW sehr groß und schwer. Aber das hat ja keinen 
interessiert.“
Was wir in den 6 Tagen erleben mussten, ist unglaublich traurig! Wie sich 
dabei dann auch noch das Klinikpersonal verhalten hat - unfassbar!!!
Ich hoffe sehr, dass die Damen und Herren diese Bewertung zu Gesicht 
bekommen. Vielleicht regt es ja einmal kurz zum Nachdenken an. Aber 
wahrscheinlich werden sich diese gar nicht mehr an mich erinnern. Denn für 
sie ist man kein Mensch, sondern nur eine Akte!
 
Zitatende
 
Die Namen der Eltern sind der Unterzeichnerin bekannt.
 
Es handelt sich hierbei nur um ein Beispiel unter anderen.
 
Bereits in einem Schreiben vom 02.04.2008 hatte die Unterzeichnerin den 
damaligen Freiburger Rektor Andreas Vosskuhle über die tödlichen 
Verhältnisse in der Frauenklinik informiert, ohne dass eine Antwort 
erfolgte. Auch mehrere nachfolgende Schreiben an Vosskuhle (der bis dato 
einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht in Freiburg unterhält) und seinen 
Freiburger Nachfolger Schiewer in den Jahren 2009 und 2010 blieben ohne 
Antwort, weshalb sich die Unterzeichnerin aufgrund der fortdauernden 
schwerwiegenden Probleme im Bereich der Universitätsklinik Freiburg, die 
von den Freiburger Justizbehörden regelmässig vertuscht werden, seit 2010 
mit mehreren Schreiben an die Landesregierung wendete. Auch die 
Landesregierung hat zu den Monita nicht Stellung genommen und hat den 
tödlichen Verhältnissen am Klinikum nicht abgeholfen, vielmehr überziehen 
die verantwortlichen Personen der Universität Freiburg, der 
Universitätsklinik Freiburg und der Landesregierung (Bauer, Schwanitz, 
Kretschmann) die Unterzeichnerin seitdem amtsmissbräuchlich mit 
Unterlassungsklagen, konstruierten Entmündigungsanträgen und Strafanzeigen 
wegen angeblicher Verleumdung, damit die Universität Freiburg die 
Veruntreuung der Zahlungen der Krankenkassen sowie die Ausbeutung der 
Beschäftigten und Patienten hemmungslos fortsetzen kann.
 
Es handelt sich quasi um dasselbe Schema, welches die Justizbehörden in der 
medienbekanten Causa Mollath im Bundesland Bayern an den Tag legten: Die 
weisungsgebundenen Staatsanwälte unterlassen es pflichtwidrig gegen die 
illustren Täter in der Landesregierung und deren Günstlinge zu ermitteln 
und versuchen stattdessen die Beschwerdeführer amtsmissbräuchlich zum 
Schweigen zu bringen. Im Unterschied zur Causa Mollath geht es in Freiburg 
allerdings nicht darum, dass kriminelle Politiker ihre Schwarzgeldgeschäfte 
fortsetzen wollen, vielmehr wollen die Täter einschliesslich Herrn 
Schiewers Vorgänger im Amt des Rektors Andreas Vosskuhle (der 2008 ans 
Bundesverfassungsgericht berufen wurde und bis heute einen Lehrstuhl für 
Öffentliches Recht in Freiburg unterhält) und Herr Kretschmann die 
Unterzeichnerin deshalb zum Schweigen bringen um die maximale Ausbeutung 
der Beschäftigten und Patienten bis hin zum Töten von Kindern infolge 
Veruntreuung von Geldern und dem pflichtwidrigen Unterlassen der Behandlung 
fortzusetzen.
 
Nachdem die 14. Zivilkammer mit dem eingangs erwähnten Urteil vom 
30.11.2011 mehrere Klaganträge von Schiewer abgewiesen hatte, hatten Bauer 
und Kretschmann den zivilgerichtlichen Weg vermieden und haben die 
Unterzeichnerin nicht mit Unterlassungsklagen bedroht, sondern haben die 
Unterzeichnerin mit zahlreichen Strafanzeigen wegen angeblicher Verleumdung 
überzogen.
 
 

Winfried Kretschmann, Theresia Bauer
 
Diese Vorgehensweise hat für Bauer und Kretschmann den Vorteil, dass diese 
aufgrund der Weisungsbefugnis der Landesregierung über die 
Staatsanwaltschaft unmittelbar – auch telefonisch – Einfluss auf das 
Verfahren nehmen können (und ausweislich einer Akteneinsicht auf der 
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Freiburg auch telefonisch Einfluss 
nehmen). Auch zeigte die Akteneinsicht, dass Bauer nicht einmal davor 
zurückschreckt zudem auf die Amtsrichter telefonisch Einfluss zu nehmen, 
bzw. dass Bauer über ihre Justiziarin Neuroth bei einer Amtsrichterin zu 
Personen, die Bauer aus dem Weg räumen will, ohne sachliche Begründung die 
Einholung von psychiatrischen Gutachten veranlasst. Diese Praktiken sind 
natürlich rechtswidrig, aber viele Richter und Staatsanwälte in Freiburg 
und Karlsruhe sind zugunsten der eigenen beruflichen Profilierung und dem 
damit einhergehenden geldwerten Vorteil sofort bereit kriminelle Handlungen 
von Politikern und deren Günstlingen bis hin zum Krankenmord zu vertuschen 
und zu fördern wie zum Beispiel der eingangs erwähnte ehemalige 
Aufsichtsratsvorsitzende der Universitätsklinik Freiburg Andreas Vosskuhle.
 
Tatsächlich wäre Bauer aufgrund dem glaubhaft gemachten und unstreitigen 
Sachverhalt in dem Verfahren vor der 14. Zivilkammer des Landgerichts 
Freiburg verpflichtet gewesen Ermittlungen im Bereich der 
Universitätsklinik Freiburg zu veranlassen und den dort vorliegenden 
lebensbedrohlichen Verhältnissen abzuhelfen, was Bauer (und Bauers 
Vertreterin Schwanitz und Kretschmann) in Kenntnis der akuten Gefahrenlage 
für die Bevölkerung bis dato pflichtwidrig unterlassen haben. Hätten Bauer 
und Schwanitz und Kretschmann auf die Dienstaufsichtsbeschwerden zeitnah 
reagiert, so würde das oben genannte Kind wahrscheinlich noch leben, auch 
andere Schadensfälle hätten vermieden werden können.
 
Aufgrund der schwerwiegenden Probleme im Bereich der Universitätsklinik 
Freiburg hatte die Unterzeichnerin in ihrer eingangs erwähnten Mail an den 
Universitätsrat im Januar 2014 im Anhang einen Anwaltsschrift vom 
20.12.2013 zum Thema und zudem Presseberichte und Erfahrungsberichte von 
Patienten der Universitätsklinik Freiburg beigefügt, welche keinen Zweifel 
an der Gefahrenlage am Klinikum zuliessen und welche zudem Ermittlungen 
durch die Staatsanwaltschaft im klinischen Bereich erfordert hätten, 
nachdem Patienten unter anderem den Tod von Angehörigen infolge dem 
Unterlassen der notwendigen Behandlung beklagen usw. Der Senat und der 
Universitätsrat liessen die Dienstaufsichtsbeschwerde dennoch (wie immer) 
ohne Antwort. Zum Freiburger Universitätsrat zählt die offizielle 
Vertretung von Bauer Simone Schwanitz, die bezeichnenderweise ebenfalls dem 
Universitätsrat der Universitätsklinik Heidelberg angehört, welcher die 
eingangs erwähnten Täuschungshandlungen von Yen gedeckt hatte, vgl.
 
https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/Aufsichtsrat.4901.0.html
<https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/Aufsichtsrat.4901.0.html>
 
Im weiteren Verlauf  hat der Pressesprecher der Universität Freiburg 
Rudolf-Werner Dreier die eingangs erwähnte Mail der Unterzeichnerin vom 
22.01.2014 an den Freiburger Universitätsrat am 23.01.2014 an den Leitenden 
Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Freiburg Wolfgang Maier verschickt (der 
hier bereits seit Jahren bekannt ist, weil Herr Maier Straftaten an 
Patienten vertuscht und fördert) und hat diesen in der eingangs erwähnten 
Mail mit den folgenden Worten zum Mittagessen eingeladen,
 
Zitat:
 
"Lieber Herr Maier,
 
Frau Walter hat wieder einmal zugeschlagen ...... (s.unten + Anlage)
 
Sehen wir uns wieder einmal zum Mittagessen?
 
Schöner Gruss aus der Uni
 
3er"
 
Zitatende
 
Bei Herrn Dreier handelt es um den Pressesprecher der Universität Freiburg, 
zudem zählt Herr Dreier zum Präsidium der Alumni der Universität Freiburg. 
Der sehr persönliche Tenor in der Mail von Herrn Dreier an den Leitenden 
Staatsanwalt und die Einladung zum Mittagessen im unmittelbaren 
Zusammenhang mit der Dienstaufsichtsbeschwerde der Unterzeichnerin zeigen 
anschaulich, dass die Freiburger Universitätsleitung infolge von 
persönlichen Beziehungen zu Leitenden Staatsanwälten Einfluss auf 
Strafsachen nimmt, welche die Universität Freiburg und die 
Universitätsklinik Freiburg betreffen. Herr Maier hat die Mail nachfolgend 
am 23.01.2014 an die Leitenden Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft 
Freiburg
 
- Christoph Frank
- Edgar Villwock
- Michael Mächtel
- Ralf Langenbach
 
weitergeleitet. Im Anhang der Mail an die Universität Freiburg hatte die 
Unterzeichnerin wie eingangs bereits dargelegt einen Anwaltsschriftsatz vom 
20.12.2013 und Erfahrungsberichte von Patienten der Universitätsklinik 
Freiburg beigefügt, welche nach deutschem Recht dringlichst die Aufnahme 
von Ermittlungen im Bereich der Universitätsklinik Freiburg erfordert 
hätten. Anstelle die gebotenen Ermittlungen aufzunehmen, haben die 
Freiburger Staatsanwälte auf persönliches Betreiben von Schiewer, Bauer und 
Kretschmann zum wiederholten Mal eine Anklageschrift wegen angeblicher 
Verleumdung gegen die Unterzeichnerin erstellt.
 
 

 
Von links: Ekkehard Meroth, Rudolf-Werner Dreier, Hans-Jochen Schiewer
 
Nachdem die Unterzeichnerin Kenntnis von den persönlichen Beziehungen der 
Freiburger Universitätsleitung zu den Leitenden Staatsanwälten erlangte, 
hat diese Antrag gestellt das Verfahren an eine andere neutrale 
Staatsanwaltschaft zu verweisen.
 
Über den Verlauf und Fortgang in der Sache wird die Unterzeichnerin 
demnächst gesondert berichten.
 
Am 28.01.2014 wurde Schiewer auf Betreiben von Schwanitz (und Bauer) erneut 
zum Rektor der Universität Freiburg gewählt. Die Badische Zeitung zitierte 
einen namentlich nicht genannten Professor damit, dass die Umstände der 
Wahl mit den Verhältnissen in Nordkorea zu vergleichen waren. Zuvor hatte 
Schiewer Anfang Januar an der Klausurtagung der Grünen in 
Freiburg-Munzingen teilgenommen. Anscheinend hatte Kretschmann seinem 
Parteifreund bei dieser Gelegenheit (oder schon vorher) die 
Weisungsbefugnis über die Staatsanwaltschaft Freiburg übertragen, wie die 
persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zwischen der 
Universitätsleitung mit den Leitenden Staatsanwälten zeigen. Auch erlangte 
die Unterzeichnerin Kenntnis von einem weiteren Verfahren, welches zeigt, 
dass sich der Ärztliche Direktor der Universitätsklinik Freiburg Jörg 
Siewert der Polizei, der Staatsanwälte und der Richter in Freiburg bedient 
um Monita bzgl. dem Universitäts-Herzzentrum zu vertuschen, als ob es sich 
bei diesen um seine eigenen Angestellten handeln würde. 
 
Auch diese Vorgänge bleiben einem gesonderten Bericht vorbehalten.
 
Die oben genannten Beziehungen zwischen Bauer und Schiewer und Siewert und 
der Staatsanwaltschaft Freiburg können wahrscheinlich erklären, warum das 
Verfahren wegen mutmasslichem Titelbetrug von Heidelberg nach Freiburg 
verwiesen wurde. Denn Bauer konnte sich anscheinend darauf verlassen, dass 
die Freiburger Universitätsleitung anlässlich von gemeinsamen Mittagessen 
mit den Staatsanwälten auf die Einstellung des Verfahrens hinwirken wird.
 
Von besonderem Interesse ist hierbei, dass der Freiburger Klinikchef Jörg 
Siewert bis Ende 2011 Ärztlicher Direktor in Heidelberg war und deshalb 
neben Bauer in besonderem Maße für die Täuschungshandlungen von Yen 
verantwortlich ist. Anscheinend war die Verweisung des Verfahrens nach 
Freiburg dazu dienlich eine Sachbearbeitung durch eine neutrale 
Staatsanwaltschaft zu verhindern. Denn aufgrund dem medienbekannten 
Sachverhalt ist unverständlich weshalb gegen Yen und die Aufsicht führende 
Bauer sowie die verantwortlichen Abteilungsleiter der Abt. 4 des 
Wissenschaftsministeriums Clemens Benz und Hartmut Schrade keine Anklage 
wegen Titelbetrug bzw. Beihilfe gem. § 357 StGB erhoben wurde. In dem oben 
verlinkten Pressebericht in der Rhein-Neckar-Zeitung wurde in diesem 
Kontext erwähnt, dass vergleichbare Fälle zur Anklage und zu einer 
Verurteilung führten. Bezeichnenderweise mussten in den letzten Jahren auch 
mehrere Politiker das Amt niederlegen, nachdem bekannt wurde, dass diese 
ihre Doktorarbeit auf Basis von Plagiaten erstellt hatten. Im Unterschied 
hierzu konnte Yen eine Doktorarbeit erst gar nicht vorweisen, was Bauer 
infolge der Dienstaufsichtsbeschwerde der oben genannten 
Institutsmitarbeiterin (die von Bauer zwangsversetzt wurde) spätestens seit 
August 2011 auch bekannt war, ohne dass Bauer dem Problem abgeholfen hatte.
 
Wahrscheinlich haben die Freiburger Universitätsleitung und die Freiburger 
Staatsanwälte anlässlich ihrer gemeinsamen Mittagessen beschlossen, dass 
sie die Ermittlungen, die sich gegen die Rechtsmedizinerin und konkludent 
gegen Herrn Siewert und Herrn Schiewers grüne Parteifreundin Bauer 
wendeten, doch lieber einstellen wollen.
 
Bezeichnenderweise hat die zensierte Presse gegenüber der Öffentlichkeit 
verschwiegen, dass das Verfahren nach Freiburg verwiesen wurde, auch die 
Einstellungsgründe wurden nicht bekannt. Es darf angenommen werden, dass 
Bauer zu ihrer Entlastung selber die Publikation des Vorgangs betrieben 
hätte, wäre es bei der Verweisung nach Freiburg und der Einstellung des 
Verfahrens mit rechten Dingen zugegangen.
 
 
Universität Freiburg: Der Doping-Skandal im Radsport
 
Die gemeinsamen Mahlzeiten zwischen der Freiburger Universitätsleitung und 
die Staatsanwaltschaft können wahrscheinlich auch erklären, warum die 
Strafanzeige des Doping-Experten Werner Franke gegen die Freiburger 
Dopingmediziner Andreas Schmid und Lothar Heinrich von dem Freiburger 
Staatsanwalt Christoph Frank 2012 eingestellt wurde, obwohl der Leitende 
Staatsanwalt Wolfgang Maier zuvor in einem Interview in der Süddeutschen 
Zeitung im Jahr 2010 die Auffassung vertreten hatte, dass Blutdoping 
strafbar sei,
 
 


 
Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier, Freiburg
 
Zitat aus der Süddeutschen Zeitung:
 
 „Oberstaatsanwalt Maier sagte: "Blutdoping ist strafbar - für denjenigen, 
der sich daran beteiligt oder es ermöglicht." 
 
Zitatende 
 
http://www.sueddeutsche.de/sport/doping-im-radsport-razzia-bei-freiburger-sportaerzten-1.354310
<http://www.sueddeutsche.de/sport/doping-im-radsport-razzia-bei-freiburger-sportaerzten-1.354310>
 
Aufgrund dieser eindeutigen juristischen Bewertung erscheint es zumindest 
als erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage im weiteren 
Verlauf dennoch unterlassen hat. Auch geht aus der Einstellungsmitteilung 
des Freiburger Staatsanwalts Christoph Frank hervor, dass die Mediziner die 
Sportler über die Risiken des Eingriffs nicht ausreichend aufgeklärt 
hatten, weil die Mediziner das Ausmass der Risiken selber nicht kannten. 
Denn die Strafanzeige wurde mit der nachfolgenden und mutmasslich 
rechtsfehlerhaften Begründung eingestellt,
 
Zitat
 
"Nach den Aussagen des Zeugen Sinkewitz waren Eigenblutbehandlungen in der 
Universitätsklinik immer wieder vorgenommen worden. Die Einzelheiten der 
Durchführung waren jedoch allein zwischen dem jeweils behandelnden Arzt und 
dem Fahrer abgesprochen. Hinweise auf frühere Komplikationen bei diesen 
Behandlungen haben die Ermittlungen nicht ergeben. Es kann deshalb nicht 
davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten mit der Möglichkeit 
gerechnet haben, dass es bei der Reinfundierung des Blutes von Patrik 
Sinkewitz durch den erfahrenen Sportarzt Prof. Dr. Schmid zu 
lebensbedrohenden Verklumpungen kommen würde."
 
Zitatende
 
http://www.rp-online.de/sport/mehr/radsport/straffreiheit-auch-fuer-kummer-ludwig-und-pevenage-1.2959766
<http://www.rp-online.de/sport/mehr/radsport/straffreiheit-auch-fuer-kummer-ludwig-und-pevenage-1.2959766>
 
Mangels einer ausreichenden bzw. rechtswirksamen Risikoaufklärung sind die 
Behandlungen juristisch wahrscheinlich als Körperverletzung zu werten. 
Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist hierbei nicht einmal von Bedeutung, 
ob das Risiko, über welches nicht oder nicht ausreichend beraten wurde, 
sich verwirklicht hatte. Nachdem die Risiken (Blutverklumpung) sich 
allerdings verwirklich hatten, so hätte die Staatsanwaltschaft nach 
deutschem Recht Anklage erheben müssen. Denn über die Frage, ob der 
Tatbestand der Körperverletzung erfüllt ist oder nicht, durfte nicht die 
Staatsanwaltschaft entscheiden, die Entscheidung hätte dem Gericht 
vorbehalten bleiben müssen. Als besonders erschwerend erscheint hierbei, 
dass Experten den Behandlungsverlauf als grob fahrlässig beschrieben haben,
 
Zitat
 
"Es kam zu Komplikationen: Das Blut des ersten Beutels von Sinkewitz 
klumpte. Schmid ("so ein Pech") habe die Aktion jedoch nicht abgebrochen, 
sondern "einfach den zweiten Beutel infundiert". Doch wieder sei das Blut 
nicht wie erwartet in den Körper gelaufen. Grund dafür sei offenbar eine 
"fehlerhafte Abnahmetechnik" oder eine "bakterielle Verunreinigung" des 
Blutes gewesen.
 
Das Verhalten von Schmid, fassen die Experten zusammen, habe gegen das 
Transfusionsgesetz verstoßen. Es sei zudem "besonders verantwortungslos" 
gewesen, weil Schmid den Athleten einfach wieder fortgeschickt habe, 
immerhin hatte Sinkewitz, so schildert es der Bericht, einen halben Liter 
des Bluts in sich, das offensichtlich nicht in Ordnung war. Schmid habe 
seinen Profi dem "Risiko schwerster Komplikationen" ausgesetzt, etwa einem 
septischen Schock oder einer Lungenembolie, die tödlich hätte enden 
können."
 
Zitatende
 
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-65169776.html
<http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-65169776.html>
 
Auch vor diesem Hintergrund führt die Einstellung der Strafanzeige des 
Doping-Experten durch die Staatsanwaltschaft Freiburg zu der Annahme, dass 
von Seiten der Staatsanwaltschaft sachfremde Gründe vorlagen, die zu der 
Einstellung führten.
 
 

 
Staatsanwalt Christoph Frank, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes
 
Denn gerade deshalb, weil bereits im Zusammenhang mit dem ersten 
Infundierungsversuch Probleme aufgetreten waren, hätte der Mediziner keinen 
zweiten Versuch unternehmen dürfen ohne zuvor die Ursache für die 
Blutverklumpungen zu klären. Auch hätte der Mediziner in Abhängigkeit von 
den Laboruntersuchungen (die anscheinend versäumt wurden) gegebenenfalls 
Sofortmassnahmen ergreifen müssen (Gabe von Antibiotika, gerinnungshemmende 
Medikamente usw.). Zumindest im Zusammenhang mit dem zweiten 
Infundierungsversuch wusste der Mediziner, dass lebensbedrohliche Risiken 
vorlagen, was die Staatsanwaltschaft Freiburg erstaunlicherweise nicht 
erkennen konnte. Selbst für den Fall, dass eine umfassende Aufklärung bzgl. 
der Risiken erfolgt wäre und der Sportler gewillt gewesen wäre diese in 
Kauf zu nehmen (was bereits sehr unwahrscheinlich ist) so hätte der 
Mediziner wegen der greifbaren Lebensgefahr und der fehlenden medizinischen 
Indikation der Eigenblutbehandlung, die alleine dazu dienen sollte die 
Gewinnaussichten des Sportlers zu verbessern, das Blutdoping nicht 
fortsetzen dürfen.
 
Hier ein Bericht im Deutschen Ärzteblatt zur Rechtslage,
 
Zitat
 
"Im Gegensatz zur Tötung kann eine tatbestandliche Körperverletzung in den 
Fällen der Fremdschädigung durch Einwilligung des Sportlers gerechtfertigt 
sein, wodurch die Strafbarkeit des Arztes entfallen würde.
Voraussetzung für eine wirksame rechtfertigende Einwilligung ist, dass die 
Tat nicht gegen die guten Sitten und somit das Anstandsgefühl aller billig 
und gerecht Denkenden verstößt, da eine Einwilligung dann gemäß § 228 StGB 
ausgeschlossen ist. Unter Berücksichtigung der gesundheitspolitischen und 
finanziellen Folgen von Spätschäden, der sportethischen Aspekte wie 
Grundsätze der Fairness und der Dopingverbotsnorm des § 6 a AMG wird die 
Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen zu Dopingzwecken befürwortet, 
sodass sich der Arzt trotz Einwilligung des Sportlers wegen eines 
Körperverletzungsdelikts strafbar machen kann – vgl. aber zur 
Strafbegründung bei Einwilligung des Geschädigten und zur Einschränkung des 
Sittenwidrigkeitsvorwurfs auf lediglich schwerwiegende 
Körperverletzungsfolgen"
 
Zitatende
 
http://www.aerzteblatt.de/archiv/55909/Doping-im-Sport-Wie-sich-Aerzte-strafbar-machen
<http://www.aerzteblatt.de/archiv/55909/Doping-im-Sport-Wie-sich-Aerzte-strafbar-machen>
 
Der zweite Infundierungsversuch beinhaltete ersichtlich das Risiko von 
schwerwiegenden Körperverletzungsfolgen bis hin zum Exitus. Selbst für den 
Fall, dass eine dementsprechende Risikoaufklärung erfolgt sein sollte, was 
bereits unwahrscheinlich ist, so wäre von einer rechtswirksamen 
Einwilligung in die Behandlung gleichwohl nicht auszugehen.
 
Wahrscheinlich haben die Freiburger Universitätsleitung und die 
Staatsanwälte anlässlich ihrer gemeinsamen Mittagessen besprochen, dass die 
Staatsanwaltschaft das Verfahren irgendwie einstellen solle.
 
 
Betrugsskandal um die IUCE Freiburg
 
Auch im Zusammenhang mit dem Skandal um die private duale Hochschule IUCE 
Freiburg (International University of Cooperative Education) war 
aufgefallen, dass die Freiburger Staatsanwälte Straftaten von Politikern 
vertuschen. Die Schule wurde 2009 auf Betreiben des ehemaligen Rektors der 
Universität Freiburg Wolfgang Jäger gegründet, in dessen Amtszeit die 
Dopingpraktiken um das Team Telekom und der Skandal um den Chirurgen 
Hans-Peter Friedls usw. fielen und welcher Vorsitzender der 
Gründungskommission und des Kuratoriums der IUCE war. Die Schulbetreiber 
hatten gegenüber den Studierenden im Zeitraum von 2009 bis 2012 
vorgetäuscht, dass die Schule staatlich anerkannt sei, was nicht der Fall 
war. Auch zahlreiche weitere Werbeversprechungen, welche die Qualität der 
Einrichtung und der Ausbildung betrafen, konnten die Schulbetreiber nicht 
erfüllen. Die Bombe platzte, nachdem der im Akkreditierungsverfahren 
zuständige Wissenschaftsrat in einem Gutachten vom 27.01.2012 einen 
nachträglichen Antrag der Schulbetreiber auf staatliche Anerkennung 
abgewiesen hatte, weil diese die Anforderungen nicht erfüllen konnten. 
Zudem monierte der Wissenschaftsrat, dass die Schulbetreiber in den 
Werbebroschüren und im Internetauftritt den Eindruck hervorgerufen hatten, 
dass diese berechtigt wären als Schulabschluss den Bachelor zu verleihen, 
wozu diese mangels staatlicher Anerkennung nicht berechtigt waren.
 
http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/1833-12.pdf
<http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/1833-12.pdf>
 
Da ein Schulabschluss ohne staatliche Anerkennung auf dem Arbeitsmarkt 
keinen hohen Wert besitzt, hatten nach Auffliegen der fehlenden staatlichen 
Anerkennung zahlreiche Studierende das Studium an der IUCE abgebrochen und 
hatten die Ausbildung an anderer Stelle neu begonnen, was zu erheblichen 
zeitlichen und finanziellen Schäden der Studierenden führte. Dennoch hatte 
die Staatsanwaltschaft Freiburg mehrere Strafanzeigen eingestellt und hatte 
hierzu die falsche Behauptung erhoben, dass den Studierenden kein 
finanzieller Schaden entstanden sei. Zudem begründete die 
Staatsanwaltschaft die willkürliche Einstellung mit der Begründung, dass 
die IUCE im weiteren Verlauf von der staatlich anerkannten privaten dualen 
Hochschule IBA übernommen wurde, auch habe seitens der Schulbetreiber keine 
Betrugsabsicht vorgelegen, weil diese glaubten, dass sie eine nachträgliche 
staatlicher Anerkennung erhalten werden.
 
 

Rektor Marco Wölfle, Geschäftsführer Robert Wetterauer, 
Kuratoriumsvorsitzender Wolfgang Jäger
 
Die oben genannten Ausführungen führen ebenfalls zu der Annahme, dass
die Freiburger Staatsanwälte sich als Erfüllungsgehilfen von kriminellen 
Politikern verstehen. Denn nur so lässt sich erklären, warum die 
Staatsanwaltschaft es unter Missachtung der vorhandenen Indizien 
unterlassen hatte gegen die Schulbetreiber und die verantwortlichen 
Personen im Kuratorium und in der Landesregierung Anklage zu erheben. So  
beweisen alleine schon die zahlreichen Regressverfahren der gechassten 
Studierenden vor den Zivilgerichten, dass den Studierenden mithin ein 
erheblicher finanzieller Schaden entstanden war. Von den Zivilgerichten, 
bzw. dem Vorsitzenden Richter der 5. Kammer des Landgerichts Freiburg 
Büchler, wurde in diesem Kontext in den Entscheidungsgründen festgestellt, 
dass die Schulbetreiber den Vertrag nicht erfüllen konnten und dass die 
nachträgliche Übernahme der IUCE Freiburg durch die  IBA im Herbst 2012 
nicht geeignet war, die Schulbetreiber zu entlasten (weil die beiden 
Schulen nicht vergleichbar sind und die Studierenden zu diesem Zeitpunkt 
die IUCE schon längst verlassen hatten, weil nach Auffliegen der fehlenden 
staatlichen Anerkennung zunächst über ein halbes Jahr hinaus unklar war, ob 
sich eine andere, bzw. eine staatlich anerkannte Schule finden werde, 
welche die IUCE übernehmen würde). Deshalb und wegen dem zerstörten 
Vertrauen in die Schulleitung war es den Studierenden nicht zumutbar den 
Fortgang abzuwarten.
 
Die Täuschungshandlungen erfolgten unter der aktiven Mitwirkung des grünen 
Freiburger OB Dieter Salomon, der zur Gründungskommission und zudem zum 
Kuratorium zählte, welches aus der Gründungskommission hervorging. Bei dem 
1. Vorsitzenden der Gründungskommission und des Kuratoriums handelt es sich 
um den eingangs erwähnten Doping-Rektor Wolfgang Jäger, von dem die 14. 
Zivilkammer festgestellt hatte, dass der Rektor kriminelle Mediziner 
protegiert und mit Beförderung und/oder finanziellen Zuwendungen belohnt 
hatte. Diese Äusserungen bezogen sich insbesondere auf die medienbekannten 
gefälschten Studienergebnisse in der Abteilung des Krebsmediziners Roland 
Mertelsmann und die kriminellen Praktiken in der Abteilung des ehemaligen 
Freiburger Chirurgen Hans-Peter Friedl, der mit seinen 
"Freistil-Operationen" zahlreiche Patienten schwerwiegend an Leib und Leben 
geschädigt, Urkunden gefälscht und falsch abgerechnet hatte.
 
Der Wissenschaftsrat hat auf S. 45 im Gutachten das Fehlverhalten der 
Schulbetreiber ausdrücklich moniert und hat auf den Seiten 24 und 35 unter 
Bezugnahme auf die Satzung der IUCE zudem erläutert, dass die Verantwortung 
für das Akkreditierungsverfahren (und somit für die Täuschungshandlungen) 
insbesondere bei der Gründungskommission respektive beim Kuratorium liegt, 
welches aus der Gründungskommission hervorging. Der Wissenschaftsrat führt 
hierzu aus, dass dem Kuratorium die Aufgabe eines externen Regulativs 
zukam. Auch hatte der Wissenschaftsrat im Gutachten moniert, dass die 
Schulbetreiber infolge ihrer falschen Werbeversprechen billig in Kauf 
genommen hatten, dass die Studierenden zeitliche und finanzielle Schäden 
erleiden werden, falls eine nachträgliche staatliche Anerkennung nicht 
gewährt wird. Dem Gutachten kann hierzu entnommen werden, dass die 
Studierenden erst im Zuge einer Schulbegehung durch den Wissenschaftsrat 
Kenntnis davon erlangt hatten, dass keine staatliche Anerkennung vorlag 
(die in den Werbebroschüren und in den Verträgen vorgetäuscht wurde). Vor 
diesem Hintergrund sowie insbesondere aufgrund der Dimension der 
Täuschungshandlungen, von denen hunderte Studierende betroffen waren, hätte 
die Staatsanwaltschaft Klage erheben müssen. Denn nach der vorherrschenden 
Gesetzeslage ist der Tatbestand nach § 263 (StGB) bereits erfüllt, wenn 
eine der Parteien bei Vertragsabschluss gewährleisten muss, dass sie den 
Vertrag eventuell nicht erfüllen kann. Deshalb hätten die Schulbetreiber in 
der Aussendarstellung und in den Verträgen deutlich machen müssen, dass 
noch keine staatliche Anerkennung vorliegt, was der Wissenschaftsrat 
ebenfalls ausdrücklich moniert hatte. Stattdessen hatten die Schulbetreiber 
die unzutreffende Behauptung erhoben, dass die IUCE zum Abschluss des 
Studiums den Bachelor verleihen werde, wozu die Schulbetreiber mangels 
staatlicher Anerkennung nicht berechtigt waren.
 
Als besonders verwerflich erscheint hierbei, dass die Schulbetreiber in 
Kenntnis der Entscheidung des Wissenschaftsrats vom 27.01.2012 dennoch zwei 
Wochen später auf der Abiturientenmesse in Köln von einem Journalisten 
erneut damit erwischt wurden, dass diese schon wieder unter Vortäuschung 
falscher Tatsachen Kunden anlocken wollten, vgl.
 
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/iuce-verheimlicht-auf-abiturientenmesse-fehlende-akkreditierung--55780227.html
<http://www.badische-zeitung.de/freiburg/iuce-verheimlicht-auf-abiturientenmesse-fehlende-akkreditierung--55780227.html>
 
Anscheinend hatten die Freiburger Staatsanwälte anlässlich ihrer 
gemeinsamen Mahlzeiten mit der Universitätsleitung auch in diesem 
Zusammenhang beschlossen, dass sie die Strafanzeigen gegen den Freiburger 
Doping-Rektor einstellen wollen, der als 1. Vorsitzender der 
Gründungskommission in besonderem Maße für die Straftaten verantwortlich 
ist. Auch besteht Anlass zu der Annahme, dass das pflichtwidrige 
Unterlassen von disziplinarischen Massnahmen durch Bauer den Tatbestand 
nach § 13, 357, 263 StBG und zudem den Tatbestand der Strafvereitelung im 
Amt erfüllt. Der Verdacht auf das Vorliegen dieser Straftaten beruht 
darauf, weil das pflichtwidrige Unterlassen von disziplinarischen 
Massnahmen gegen die Schulbetreiber dazu führte, dass die Täter ihre 
Täuschungshandlungen fortsetzen konnten. Mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden 
liessen das Wissenschaftsministerium, das Justizministerium und Kretschmann 
wie immer ohne Antwort, bzw. führen Beschwerden (wie eingangs bereits 
vorgetragen wurde) lediglich zur Verfolgung der Beschwerdeführer durch die 
Kriminalpolizei, den Verfassungsschutz und diejenigen Staatsanwälte, über 
welche Beschwerde geführt wurde. Eine Rechtsaufsicht durch die 
Landesregierung findet nicht statt, weil die Aufsicht führenden Personen 
die Täter schützen, bzw. selber zum Kreis der Täter zählen. In dieser Folge 
geniessen Parteifreunde und Günstlinge von Kretschmann Narrenfreiheit und 
können die Bevölkerung und darüberhinaus den Wissenschaftsstandort 
Deutschland nach Belieben schädigen.
 
 

Strippenzieher im Ministerium: Winfried Kretschmann, Rainer Stickelberger
Bezeichnenderweise wurde die hauptverantwortliche Person in der 
Gründungskommission und im Kuratorium der IUCE Freiburg Wolfgang Jäger 
(CDU) von den Fraktionsvorsitzenden im Landtag von Baden-Württemberg Edith 
Sitzmann (Grüne), Claus Schmiedel (SPD) und Guido Wolf (CDU) im vergangenen 
Sommer zum ehrenamtlichen Richter am Staatsgerichtshof von 
Baden-Württemberg vorgeschlagen bzw. gewählt. Dort ist eine 
Verfassungsbeschwerde eines Karlsruher Hochschulprofessors der HAW 
anhängig, die sich auf das neue Landeshochschulgesetz in Baden-Württemberg 
bezieht, eine Entscheidung liegt noch nicht vor.
 
 
Zusammenfassung
 
1)
Sowohl im Zusammenhang mit dem Betrugsskandal um die IUCE, im Zusammenhang 
mit dem Titelbetrug in Heidelberg und im Zusammenhang mit dem Skandal in 
Ludwigsburg führte die Untätigkeit von Bauer dazu, dass hunderte 
Studierende in schwerwiegender Weise finanziell und existentiell geschädigt 
bzw. von den Tätern und den Aufsicht führenden Personen aus niederen 
Motiven (Habsucht, Profilierungssucht) dem Risiko ausgesetzt wurden 
dementsprechende Schäden zu erleiden. Alleine schon in Anbetracht der 
Skandale um die IUCE Freiburg und die Rechtsmedizin in Heidelberg und den 
unlauteren Vertuschungspraktiken und Lügen erscheint es quasi als 
Blasphemie, dass Bauer der Titel "Wissenschaftsministerin des Jahres" 
verliehen wurde. Nachdem inzwischen das Verwaltungsgericht Stuttgart die 
rechtswidrige Handlungsweise von Bauer mit klaren Worten moniert hat, wird 
darum ersucht den Titel abzuerkennen um Schaden vom Wissenschaftsstandort 
Deutschland abzuwenden. Zwar ist die Verantwortung für diese Machenschaften 
in weiten Teilen Herrn Kretschmann anzulasten, welcher als 
Ministerpräsident die Leitlinien in der Politik vorgibt und unliebsame 
Dienstaufsichtsbeschwerden (ebenso wie Frau Bauer) regelmässig ohne Antwort 
lässt. Dennoch ist Frau Bauer für ihr Ressort verantwortlich, die 
Untätigkeit von Herrn Kretschmann ist nicht geeignet Frau Bauer zu 
entlasten.
 
2)
Eingangs wurde auf die persönlichen Beziehungen bzw. auf die gemeinsamen 
Mahlzeiten der Freiburger Universitätsleitung und der Leitenden 
Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Freiburg hingewiesen. Gerne möchte ich 
höflichst anfragen, ob in Ihrem Hause ein Jurist bereit wäre zu prüfen, ob 
die Staatsanwaltschaft Freiburg aufgrund dieser parteiischen Beziehungen 
dazu verpflichtet ist Strafverfahren, welche die Universität Freiburg 
und/oder die Universitätsklinik Freiburg betreffen, an eine andere und 
neutrale Staatsanwaltschaft zu verweisen. Weitere Unterlagen können auf 
Anfrage überlassen werden.
 
3)
Im Zusammenhang mit der eingangs erwähnten Verfassungsbeschwerde, welche 
sich auf das von Frau Bauer gestrickte Landeshochschulgesetz bezieht, ist 
derzeit noch eine Petition unter der Petitionsplattform Campact anhängig, 
die sich an die Landesregierungen der 16 Bundesländer wendet mit dem 
Ersuchen, die Leitlinien in der jüngsten Entscheidung des 
Bundesverfassungsgerichts im jeweiligen Landeshochschulgesetz zu 
berücksichtigten, was Frau Bauer in weiten Teilen unterlassen hatte. Eine 
Entscheidung des Staatsgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts zu 
den Beschwerden von mehreren Professoren, auf welche im Petitionstext Bezug 
genommen wird, liegt bisher noch nicht vor.
 
Anbei der Link zur Petition, falls noch jemand unterzeichnen möchte
 
https://weact.campact.de/petitions/rettet-die-demokratie-an-den-universitaten
<https://weact.campact.de/petitions/rettet-die-demokratie-an-den-universitaten>
 
 
Mit freundlichen Grüssen
 
 
Sonja Walter
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

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